BRAK-Mitteilungen 5/2021

AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene im Juli und August 2021. Die berufspolitischen Aktivitäten fokussierten sich teil- weise bereits auf die kommende Legislaturperiode des Deutschen Bundestages; gesetzgeberisch war die par- lamentarische Sommerpause spürbar. Einen Arbeits- schwerpunkt bilden auch weiterhin die Weiterentwick- lung des beA sowie die Vorbereitungen auf den Eintritt der aktiven beA-Nutzungspflicht zum 1.1.2022. BESONDERES ELEKTRONISCHES ANWALTSPOSTFACH UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Auch im zurückliegenden Berichtszeitraum hat die BRAK sich mit der Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) befasst. Unter anderem wird das beA-System auf den Eintritt der akti- ven Nutzungspflicht und die damit einhergehende stär- kere Auslastung vorbereitet. Aber auch Anpassungen an aktuelle gesetzliche Änderungen sind notwendig. Online-Mahnantrag: Neue Kanzleisoftware-Schnittstelle Das zum 1.10.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Förde- rung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienst- leistungsmarkt 1 1 BGBl. 2021 I, 3415; dazu Remmertz , BRAK-Mitt. 2021, 288; zu den gebührenrecht- lichen Regelungen s. Hinne , BRAK-Mitt. 2021, 278 (beide in diesem Heft). erfordert Anpassungen beim Online- Mahnantrag. Dieser wird durch die Justiz derzeit auf die neu geschaffene Möglichkeit vorbereitet, künftig auch im Mahnverfahren niedrigere Gebühren als die gesetz- liche Vergütung nach dem RVG zu vereinbaren oder so- gar ganz auf die Vergütung zu verzichten. Im Rahmen der Umstellung des Online-Mahnantrags sind auch we- sentliche Änderungen an der Schnittstelle für Kanzlei- software erforderlich. Eine Nutzung der bisherigen Schnittstelle nach dem 1.10.2021 kann zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Die BRAK hat Anwält:innen, die Kanzleisoftware einsetzen, dringend empfohlen, sich mit den jeweiligen Herstellern in Verbindung zu setzen. 2 2 Nachr. aus Berlin 14/2021 v. 15.7.2021. Neue Berufspflicht zum Bestellen einer Vertretung Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notari- ellen Berufsrechts 3 3 BGBl. 2021 I, 2154. gilt seit dem 1.8.2021 eine neue Be- rufspflicht: Wer von der Kanzleipflicht befreit ist oder eine Vertretung eingesetzt hat, muss dem Zustellungs- bevollmächtigten (§ 30 I 2, 3 BRAO n.F.) bzw. der Ver- tretung (§ 54 II BRAO n.F.) einen Zugang zum eigenen beA einräumen. Der Zustellungsbevollmächtigte oder die Vertretung muss zumindest befugt sein, Posteingän- ge zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Emp- fangsbekenntnisse abzugeben. Die BRAK hat hierzu An- leitungen zur Verfügung gestellt. 4 4 beA-Newsletter 8/2021 v. 6.8.2021; Informationen zur Vertreterbestellung im beA- Supportportal; von Seltmann , BRAK-Magazin 4/2020, 10 f. Derzeit ist es für Vertretungen leider noch nicht mög- lich, die Schriftform durch die Übermittlung einer Nach- richt aus dem Postfach des Vertretenen auf einem siche- ren Übermittlungsweg zu ersetzen. Für formbedürftige Erklärungen ist daher derzeit noch die qualifizierte elek- tronische Signatur der Vertretung erforderlich, wenn sie die Nachricht aus dem Postfach des Vertretenen sen- den. Der Gesetzgeber hat leider keine Frist für die tech- nische Umsetzung der Gesetzesänderungen im beA- System vorgesehen. Mit der Umsetzung hat die BRAK jedoch umgehend begonnen und wird darüber infor- mieren, sobald der Schriftformersatz auch für Vertre- tungen möglich ist. 5 5 S. auch beA-Newsletter 8/2021 v. 6.8.2021. Verbesserungen des beA-Systems Mitte Juli wurde die Version 3.7 des beA-Systems ausge- rollt. Sie beinhaltet Verbesserungen für die Handhabung von elektronischen Empfangsbekenntnissen (eEB) und zudem beim Hochladen von Anhängen. 6 6 Ausf. beA-Sondernewsletter 3/2021 v. 12.7.2021 sowie die Release-Informationen. Ende Septem- ber wurde die beA-Version 3.8 ausgerollt, die u.a. weite- re Verbesserungen bei der Anzeige von eEB beinhaltet. 7 7 beA-Newsletter 9/2021 v. 2.9.2021; detaillierte Release-Informationen finden sich im Supportportal. WAHLPRÜFSTEINE UND KERNFORDERUNGEN FÜR DIE 20. LEGISLATURPERIODE Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl hat die BRAK Wahlprüfsteine und Kernforderungen für die 20. Legislaturperiode erarbeitet. Darin fordert sie u.a., dass die anwaltliche Verschwiegenheit nicht durch Offenle- gungs- und Mitwirkungspflichten insb. gegenüber Steuer- und Datenschutzaufsichtsbehörden, ausgehöhlt werden darf. Sie fordert zudem eine Neuauflage des „Pakts für den Rechtsstaat“, in der die Anwaltschaft von Beginn an ausdrücklich und sachgerecht berücksichtigt wird. Weiter betont sie, dass die Digitalisierung der Jus- tiz weiter vorangetrieben werden muss; dies dürfe aber nicht zu einer Verkürzung des Zugangs zum Recht füh- ren. Anwaltliche Beratung und Vertretung in Verfahren bei Gerichten und Behörden dürfe nicht ersetzt werden. Die Justiz müsse auch in der Fläche präsent bleiben. 8 8 Wahlprüfsteine der BRAK; Kernforderungen der BRAK. Die Mehrzahl der im Bundestag vertretenen Parteien hat auf die Wahlprüfsteine reagiert; ihre Antworten sind auf der BRAK-Website 9 9 Antworten der Parteien. veröffentlicht. AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5/2021 301

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