BRAK-Mitteilungen 4/2020

speziell den Vollzug von Prozessen via Online-Kommuni- kationsplattformen. RUNDER TISCH MIT DEN KAMMERPRÄSIDENTEN NORDAFRIKAS Die erste internationale Online-Konferenz der BRAK un- ter dem Titel „Der Anwaltsberuf in Zeiten von Corona“, an der die Präsidenten der Anwaltskammern von Ma- rokko, Algerien, Tunesien, Libyen sowie die Vertreter der Vereinigung Arabischer Anwälte und der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. teilnahmen, war ein Erfolg. Schatzmeister Michael Then und Vizepräsident Andr´e Haug nahmen für die BRAK teil. 1 1 Ausf. dazu Schaworonkowa/Khalil Hassanain ; BRAK-Magazin 4/2020, 14. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer spra- chen am 4.6.2020 über die Auswirkungen der Pande- mie auf den Anwaltsberuf und über die Verhältnismä- ßigkeit der jeweiligen Maßnahmen am Maßstab der Rechtsstaatlichkeit. Abdelmadjid Sellini, Präsident der algerischen Anwaltskammer, thematisierte die Läh- mung der Justiz und der Anwaltschaft infolge der Coro- na-Krise. Brahim Bouderballa, Präsident der tunesi- schen Anwaltskammer, ging auf die Problematik gerade für Mandanten in Untersuchungshaft ein. Eine Aus- gangssperre stand aus seiner Sicht nicht im Verhältnis zur Anzahl von Infektionen in Tunesien. Der Präsident der marokkanischen Anwaltskammer, Amr Wadra, be- richtete über die Protestbriefe an den Justizminister und an die Staatsanwaltschaft, wodurch die Verlängerung aller laufenden Fristen bis 11.7.2020 erreicht werden konnte. Die Krise habe Mängel in der digitalen Kommu- nikation aufgedeckt, die es nunmehr aufzuarbeiten gilt. BAR LEADERS’ ROUNDTABLE: COVID-19 – AN ISSUE OF THE LEGAL PROFESSION Im Rahmen des von der BRAK initiierten internationalen Runden Tisches der Kammerpräsidenten zur Corona-Pan- demie erörterten am 9.6.2020 acht Panelisten aus Asien, Europa und Nordafrika die Fragen, wie sich die Interes- senvertretung durch die Anwaltsorganisationen und die Anwaltstätigkeit im Zuge von COVID-19 verändert ha- ben. Knapp 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 50 Ländern, darunter Kammerpräsidenten aus Ländern wie Kasachstan, Usbekistan, Marokko, Japan und Viet- nam sowie Vertreter internationaler Anwaltsorganisatio- nen, schalteten sich zu. Durch die Veranstaltung führte BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels. Die Vorträge der Re- ferenten belegten eindrucksvoll, dass die Anwaltschaften der verschiedenen Länder vor ähnlichen Herausforderun- gen stehen: Die Gerichte in allen Jurisdiktionen sind vorü- bergehend geschlossen oder auf Notbetrieb herunterge- fahren worden. Der Großteil der bereits anberaumten Ge- richtsverhandlungen wurde abgesagt. Damit lag und liegt teilweise immer noch ein eingeschränkter Zugang zum Recht – und somit eine Beeinträchtigung rechtsu- chender Bürgerinnen und Bürger – vor. Die Anwaltschaft stellte sich dieser Herausforderung und setzte sich für den Erhalt des Rechtsstaates auch in Krisenzeiten ein. 2 2 Ausf. dazu Schaworonkowa/Khalil Hassanain ; BRAK-Magazin 4/2020, 14. LAWASIA: BUSINESS AND HUMAN RIGHTS DURING COVID-19 Die LAWASIA rief eine Webinar-Reihe zum Thema „Menschenrechte in der schwierigen Zeit der globalen COVID-19-Pandemie“ ins Leben, um einen kontinuier- lichen und jurisdiktionsübergreifenden Informations- austausch zu ermöglichen. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels stellte im Rahmen eines Webinars am 16.6.2020 die Situation in Deutschland dar. Themati- siert wurde u.a. die Entwicklung und Diskussion um die Corona-Contact-Tracing-App. Das Webinar zählte 116 Teilnehmende aus 50 verschiedenen Jurisdiktionen. BERATUNGSGESPRÄCHE ZUM NEUEN ANWALTSGESETZ VON USBEKISTAN Auf Anfrage der usbekischen Anwaltschaft brachte die BRAK ihre Expertise bei der Ausarbeitung des neuen An- waltsgesetzes ein. Mit dem neuen Gesetz soll in Usbe- kistan zum ersten Mal die anwaltliche Selbstverwaltung eingeführt werden. Weiterhin wird das noch aus der Sowjetzeit stammende Berufsrecht völlig überarbeitet. BRAK-Geschäftsführerin Dr. Veronika Horrer beteiligte sich an den Beratungen der usbekischen Anwaltskam- mer betreffend den Gesetzentwurf mit dem Justizminis- terium, dem Parlament und der Präsidialverwaltung von Usbekistan, die am 18. und 19.6.2020 online statt- fanden. ONLINE-KONFERENZ „E-JUSTICE UND BEA“ MIT DER UKRAINISCHEN NATIONALEN ANWALTSASSOZIATION Die anwaltliche Selbstverwaltung in der Ukraine, die erst seit 2012 besteht, hat sich mittlerweile zu einer der führenden Organisation im osteuropäischen Raum ent- wickelt. Die Ukrainische Nationale Anwaltsassoziation, die fast alle Prozesse in der ukrainischen Selbstverwal- tung digitalisiert hat und die in diesem Bereich als Vor- bild für andere osteuropäische Anwaltschaften gilt, treibt nun die Digitalisierung der Justiz in der Ukraine voran und fragte die BRAK nach deutschen Erfahrun- gen. Dazu fand am 25.6.2020 eine Online-Konferenz statt. Die Ausführungen von BRAK-Geschäftsführerin Julia von Seltmann und Christoph Sandkühler, Aus- schuss Anwenderbeirat beA der BRAK, zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach und zum Stand der elektronischen Justiz in Deutschland wurden von 2.600 ukrainischen Rechtsanwälten, die sich aus allen Ecken des Landes zuschalteten, mitverfolgt und mitdiskutiert. RECHTSBERATUNGSMARKT UND PKH UND BERATUNGSHILFE IN BELARUS UND DEUTSCHLAND BRAK-Vizepräsident Andr´e Haug und die Vorsitzende des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung der BRAK, Dagmar Beck-Bever, sprachen mit rund 40 Vertretern des Republikanischen Anwaltskollegiums von Belarus und regionalen Anwaltskollegen von Belarus im Rah- men einer Online-Konferenz am 30.6.2020 über die Re- AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2020 207

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