BRAK-Mitteilungen 4/2020

LEGISLATIVPAKET DIGITALE DIENSTE Die Europäische Kommission hat am 2.6.2020 einen Fahrplan zum „Legislativpaket über digitale Dienste: Stärkung des Binnenmarkts und Verantwortlichkeiten der digitalen Dienstleister“ veröffentlicht und führt dazu eine Konsultation durch. Ziel des Pakets ist es, den digi- talen Binnenmarkt durch einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste und Plattformen zu stärken. Die Kommission hat im Vorfeld zu den Konsultationen fest- gestellt, dass eines der Hauptprobleme des bestehen- den Rechtsrahmens für digitale Dienste die Fragmentie- rung sowie die unterschiedliche Anwendung und Durch- setzung des bestehenden Unionsrechts in den Mitglied- staaten ist. Aus diesem Grund möchte sie herausfinden, ob es einer Anpassung der Richtlinie über den elektroni- schen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie) be- darf. Was die Haftung für digitale Dienste betrifft, will die Initiative dazu beitragen, die Verantwortlichkeit der Anbieter zu erhöhen. Deshalb soll ein Haftungsregime für digitale Dienstleister entwickelt werden. Interessens- träger konnten Stellungnahmen zum Fahrplan bis zum 30.6.2020 abgeben und können sich bis zum 8.9.2020 am Konsultationsverfahren beteiligen. EVALUIERUNGSBERICHT ZUR DATENSCHUTZGRUND- VERORDNUNG VERÖFFENTLICHT Die Europäische Kommission hat am 24.6.2020 einen Evaluierungsbericht zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Damit kommt sie der Pflicht aus Art. 97 DSGVO nach, zwei Jahre nach Inkrafttre- ten der DSGVO einen Evaluierungsbericht vorzulegen und diesen an Parlament und Rat zu übermitteln. In- haltlich merkt der Bericht an, dass die in der DSGVO festgelegten Datenschutzregeln ihre gewünschte Wir- kung erzielen, dass die nationalen Datenschutzbehör- den jedoch eine bessere Ausstattung benötigen. Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Daten- schutzbehörden kann noch verbessert werden. Die Vor- schriften der DSGVO sind jedoch laut Bericht im Allge- meinen zeitgemäß. Die Kommission sieht es im Bericht derzeit als zu früh an, Konkretisierungen zur sektorspe- zifischen Anpassung der DSGVO zu schaffen. Deut- sche Aufsichtsbehörden hatten im Vorfeld des Berichts gegenüber der Kommission die Öffnungsklausel des Art. 90 I DSGVO und die darauf beruhende Einschrän- kung ihrer Aufsichtsbefugnisse im anwaltlichen Be- reich gem. § 29 III BDSG bemängelt. Die BRAK hatte sich daraufhin in ihrer Stellungnahme zum Evalua- tionsverfahren für eine Beibehaltung von Art. 90 I DSGVO und § 29 III DSGVO starkgemacht. 1 1 BRAK-Stn. Nr. 16/2020. Im Bericht wird die Forderung nach einer Abschaffung von Art. 90 DSGVO nicht aufgegriffen. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA HORRER, LL.M., UND SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im Mai und Juni 2020. RECHTE DER STRAFVERTEIDIGUNG UND NOTWEN- DIGKEIT EINES ERMITTLUNGSRICHTERS IN USBEKISTAN Die BRAK beteiligte sich am 7.5.2020 an einer interna- tionalen russischsprachigen Online-Konferenz der Rechtsanwaltskammer der Republik Usbekistan zu ak- tuellen Fragen der Strafjustiz mit einem Vortrag der Ber- liner Strafverteidigerin Galina Rolnik zum Thema „Er- mittlungsrichter in Deutschland“. In Usbekistan finden derzeit auf dem Weg zur Demokratisierung des Landes massive Reformprozesse in der Justiz statt. Die usbeki- sche Anwaltschaft setzt sich u.a. für die Stärkung der Rechte der Strafverteidigung ein, die infolge der sowjeti- schen Zeit im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft schwach ausgeprägt sind. Die Einführung des Ermitt- lungsrichters befindet sich derzeit im Fokus der strafjus- tizpolitischen Debatten im Land. KONFERENZ „RECHT UND MENSCHENRECHTE IN ZEITEN DER PANDEMIE“ IN KASACHSTAN Die BRAK beteiligte sich am 16.5.2020 an einer On- line-Konferenz des Human Rights Institute of Kazak- hstan, der Staatlichen Universität von Kasachstan, der European Association of Lawyers und der Internatio- nal Commission of Jurists zum Thema „Recht und Menschenrechte in Zeiten der Pandemie“. BRAK-Ge- schäftsführerin Dr. Veronika Horrer trug zur deutschen Situation vor, Anwaltskollegen aus Kasachstan, Frank- reich, Russland, Spanien, der Schweiz und der Ukraine sprachen über die Auswirkungen der Pandemie auf die anwaltliche Tätigkeit und auf die Arbeit der Justiz. Die Anwälte aus einigen Ländern berichteten u.a., dass mehr Menschenrechtsverletzungen gemeldet wurden als vor der Pandemie. Insgesamt sprachen die Teilneh- menden von der Corona-Krise als „Stunde der Exekuti- ve“ in ihren Ländern. Generell problematisch bewertet die Anwaltschaft die eilig durchgeführten Digitalisie- rungsprozesse betreffend gerichtliche Arbeit sowie BRAK-MITTEILUNGEN 4/2020 AUS DER ARBEIT DER BRAK 206

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