BRAK-Mitteilungen 4/2020

rungsschutzes allein darauf ankomme, ob allein die je- weils konkret schadenstiftende Pflichtverletzung – gleichviel in welchen Rahmen sie (auch untergeordnet) eingebettet ist – als anwaltliche Handlung einzustufen sei. Die Tätigkeit von Anwälten ist leider nicht nur im „klas- sischen“ anwaltlichen Bereich haftungsträchtig, son- dern, wie hier, auch in anderen von Anwälten übernom- menen Bereichen. In diesen Fällen stellt sich dann häu- fig auch die Frage, ob solche nicht-klassischen Tätigkei- ten vom Versicherungsschutz der anwaltlichen Berufs- haftpflichtversicherung umfasst sind. 10 10 Zur Frage des Versicherungsschutzes bei einer Tätigkeit des RA als Mittelverwen- dungskontrolleur in einem Fondsbeteiligungsmodell s. BGH, VersR 2016, 388 (dort ebenfalls verneint, s. auch Bespr. von Chab, BRAK-Mitt. 2016, 125). Diese Frage ist nicht nur für den jeweiligen Anwalt von großer Wichtig- keit, sondern auch für den Geschädigten, nämlich wenn das Vermögen des Anwalts nicht ausreicht, einen Scha- den auszugleichen. (hg) AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene von Mai bis Ju- ni 2020. Wie schon der vorangegangene 1 1 Dazu Nitschke , BRAK-Mitt. 2020, 140. war auch dieser Berichtszeitraum deutlich durch die Corona-Pan- demie geprägt. Der Betreiberwechsel beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und die berufs- politische Diskussion um die Schaffung eines Berufs- rechts für Insolvenzverwalter waren weitere wichtige Themen. BESONDERES ELEKTRONISCHES ANWALTSPOSTFACH: NEUE DIENSTLEISTERIN HAT ÜBERNOMMEN Die neue Betreiberin für die (Weiter-)Entwicklung und den Betrieb des beA, die Wesroc GbR, hat Mitte Juni er- folgreich das System von der bisherigen Dienstleisterin, der Atos Information Technology GmbH, übernommen. Bereits Anfang Juni übernahm Wesroc den Anwender- support. 2 2 BRAK-Presseerklärung Nr. 11 v. 15.6.2020. Dem Wechsel vorangegangen war ein förm- liches Vergabeverfahren; dies war nötig geworden, weil die Verträge mit der ursprünglichen Entwicklerin und Betreiberin Atos Ende 2019 ausliefen. Es folgte eine et- wa zehnmonatige Transitionsphase zur Vorbereitung der Betriebsübernahme. 3 3 Dazu von Seltmann , BRAK-Magazin 3/2020, 10. Informationen zum beA fin- den sich im neuen Anwenderportal 4 4 https://portal.beasupport.de . und, wie bisher, auf der beA-Website der BRAK. 5 5 https://bea.brak.de/. BRAK-INFORMATIONEN ZUM STEUERRECHT Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat mehrere Handrei- chungen für Anwältinnen und Anwälte zu steuerlichen Fragen publiziert. 6 6 Alle abrufbar unter www.brak.de – Ausschüsse und Gremien – Steuerrecht. Die Hinweise zur Rechnungslegung, die u.a. Mindestanforderungen an Rechnungen, den Vorsteuerabzug und Hinweise zu Reise- und Bewir- tungskosten thematisieren, wurden aktualisiert. Sie ent- halten auch Tipps und Beispielfälle zur befristeten Ab- senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % für die Zeit vom 1.7. bis zum 31.12.2020, insb. dazu, was bei Vorschüssen und Teilleistungen zu beachten ist. Die Hinweise zur Lohnversteuerung von Beiträgen für Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte wurden um Informationen für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte erweitert. Sie berücksichtigen Gesetzeslage und Rechtsprechung zum Stand Juni 2020. Ebenfalls aktualisiert wurden die Hinweise zum Um- gang mit der seit 1.7.2020 geltenden Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die auch An- wältinnen und Anwälte betrifft. In Umsetzung der Richt- linie (EU) 2018/822 (DAC-6) sieht das Gesetz zur Ein- führung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreiten- der Steuergestaltungen eine Meldung bestimmter Mo- delle an Finanzaufsichtsbehörden vor. BRAK, Wirt- schaftsprüferkammer und Bundessteuerberaterkam- mer kritisierten den Gesetzentwurf vehement. 7 7 Gemeinsame Stn. von BStBK, WPK und BRAK, abrufbar unter https://brak.de – Stellungnahmen – 2019. Die Fol- gen des Gesetzes illustrierte die BRAK in einem Positi- onspapier. 8 8 Ebenfalls abrufbar unter https://brak.de – Stellungnahmen – 2019. Die Bedenken fanden jedoch kein Gehör. INKASSORECHT: ERNEUT SCHARFE KRITIK DER BRAK Scharf kritisiert hat die BRAK den Regierungsentwurf 9 9 BR-Drs. 196/20. eines Gesetzes zur „Verbesserung des Verbraucher- BRAK-MITTEILUNGEN 4/2020 AUS DER ARBEIT DER BRAK 202

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