BRAK MAGAZIN 3/2026 16 MEHR ANTRÄGE, NEUE ZUGÄNGE, KLARE ZUSTÄNDIGKEIT Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft im Jahr 2025 Ass. jur. Anja Jönsson, BRAK, Berlin Wenn Mandantinnen oder Mandanten eine anwaltliche Rechnung für unzutreffend halten oder Schadensersatz beanspruchen, muss der Konflikt nicht zwingend vor Gericht enden. Seit 2011 vermittelt die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis; seit 2016 ist sie als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt. Organisatorisch ist sie bei der BRAK angesiedelt, in ihrer Tätigkeit jedoch unabhängig. Das Verfahren ist schriftlich, kostenfrei und auf eine rechtliche Bewertung ohne förmliche Beweisaufnahme angelegt. Der Tätigkeitsbericht 2025 zeigt: Die Schlichtungsstelle wird deutlich stärker in Anspruch genommen. 1.498 Anträge gingen im Berichtsjahr ein, rund 49 % mehr als im Vorjahr. STRUKTURELLE VERÄNDERUNGEN Doch 2025 war auch ein Jahr struktureller Veränderung. Seit dem 1.1.2025 gilt die frühere Streitwertobergrenze von 50.000 Euro nicht mehr; die Schlichtungsstelle ist nun unabhängig vom wirtschaftlichen Umfang für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis zuständig. Für Geschäftsführer Alexander Jeroch war die Aufhebung der Grenze „zweifellos eine wichtige strukturelle Änderung“. Sie mache die Zuständigkeit klarer und vermeide„künstliche Hürden“. Der starke Anstieg der Verfahrenseingänge beruht allerdings nicht allein darauf. „Wir beobachten keine auffällige Verlagerung hin zu Großfällen“, sagt Jeroch. Weder gebe es massenhaft sehr hohe Streitwerte noch eine verstärkte Inanspruchnahme durch große, professionell agierende Organisationen, die Schlichtung strategisch für komplexe Konflikte nutzten. Zwar seien die Streitwerte insgesamt etwas gestiegen; meist lägen sie aber weiterhin deutlich unterhalb der früheren Grenze. Entscheidend sei für die Schlichtungsstelle ohnehin nicht der Streitwert, sondern „die sachgerechte Lösung des Konflikts“. KI ALS TÜRÖFFNER – ABER NICHT ALS RECHTSPRÜFUNG Ein zweiter Befund prägt das Berichtsjahr: Der Zugang zur Schlichtungsstelle verändert sich und wird zugleich stärker kanalisiert. Angesichts der deutlich gestiegenen Eingangszahlen hat die Schlichtungsstelle den Zugang per E-Mail geschlossen. Anträge können aktuell nur noch über das Online-Formular eingereicht werden. Auch eine Einreichung per beA oder eBO ist nicht möglich. Ziel sei es, die Antragsflut organisatorisch besser bewältigen zu können. Das Online-Formular soll für mehr Struktur sorgen und sicherstellen, dass die für die Schlichtungsstelle wesentlichen Fragen bereits zu Beginn beantwortet werden. Zugleich werden Mandant:innen zunehmend über KI-gestützte Plattformen auf die Schlichtungsstelle aufmerksam – für Jeroch eine ambivalente Entwicklung. Auf der einen Seite verbesserten digitale Angebote den Zugang erheblich. Viele hätten ohne Unterstützung Schwierigkeiten, überhaupt die zuständige Stelle zu finden und den ersten Schritt zu gehen. „Das senkt Hemmschwellen, stärkt den Zugang zum Recht und verhindert, dass berechtigte Anliegen an Unkenntnis des Systems oder an Formalien scheitern“, so Jeroch. Hinzu komme, dass digitale Anwendungen Informationen strukturiert abfragten und Formulierungsvorschläge machten; viele Anträge seien dadurch geordneter und vollständiger. Gleichzeitig sieht die Schlichtungsstelle die Risiken: Standardisierte Fragebögen und Textbausteine könnten komplexe oder emotional belastete Sachverhalte in ein zu enges Schema pressen, wichtige Nuancen gingen dabei verloren. Problematisch sei zudem, wenn KI-generierte Texte als juristisch „fertige“ Argumentation verstanden würden und Erwartungen an das Schlichtungsverfahren weckten, die mit der Rechtslage nicht übereinstimmten. Die Konsequenz ist klar: „Wir begrüßen grundsätzlich den erleichterten Zugang durch KI, verlassen uns aber nicht auf die äußere Qualität eines KIFoto: afry_harvy/shutterstock.com
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