BRAK-Magazin Ausgabe 3/2026

BRAK MAGAZIN 3/2026 15 DIGITALISIERUNG, DISRUPTION, DIALOG Der BRAK-Ausschuss Arbeitsrecht zu Gast beim Bundesarbeitsgericht Rechtsanwalt Sven Krautschneider, BRAK, Berlin Der Ausschuss Arbeitsrecht der BRAK hatte am 25.3.2026 die Gelegenheit, in Erfurt mit Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über aktuelle arbeitsrechtliche Fragen zu diskutieren. Der Ausschussvorsitzende Marc André Gimmy und die weiteren Ausschussmitglieder wurden von BAG-Präsidentin Inken Gallner herzlich empfangen. Nach Vorbesprechung und Fototermin ging es direkt in den Sitzungssaal. Die gemeinsam mit dem Moderator des Dialogs, BAG-Vizepräsident Prof. Dr. Heinrich Kiel, abgestimmten Themen waren hochaktuell: von der fortschreitenden Digitalisierung der Justiz über die Nutzung von Videokonferenzen bis zum Einsatz von KI durch die Anwaltschaft. Neben der Präsidentin und dem Vizepräsidenten des BAG diskutierten 16 weitere Richterinnen und Richter des BAG mit den Ausschussmitgliedern. NUTZUNG VON KI DURCH DIE ANWALTSCHAFT Den Auftakt machte der Vorsitzende des 8. Senats, Markus Krumbiegel, mit einem pointierten Blick auf die Nutzung von KI. Die Anwesenden waren sich einig, dass KI vor allen Dingen einen massiven Umbruch für den Anwaltsberuf bedeutet. Einerseits liefern juristische KI-Tools teilweise durchaus brauchbare Ergebnisse – die jedoch stets einer sorgfältigen Nachkontrolle bedürfen. Andererseits sind Mehraufwände spürbar: Wenn Mandanten umfangreiche KI-Dokumente einreichen und deren Einarbeitung in Schriftsätze erwarten, steigt der Aufwand für Anwältinnen und Anwälte erheblich. Sodann fand ein Austausch mit dem Vorsitzenden des 2. Senats, Oliver Klose, über die Erfahrungen mit Videokonferenzen in der arbeitsrechtlichen Praxis statt. Hier bestehen noch regionale Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit der notwendigen Technik – mehr Gerichtssäle müssen flächendeckend nachgerüstet werden. Von den Landesjustizministerien wurde mehr Engagement bei der Digitalisierung der Gerichtsbarkeit durch den Ausschuss angemahnt. ANFECHTUNG VON BETRIEBSRATSWAHLEN Die Anfechtung von Betriebsratswahlen gem. § 19 BetrVG wirft kontroverse Fragen auf. Die Richterin am 7. Senat Saskia Klug und ihr Kollege Dr. Anno Hamacher beleuchteten verschiedene juristische Aspekte bei Betriebsratswahlen, die häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind, wie etwa die Zulässigkeit der Briefwahl. Aus der Spannungslage zwischen einer erwünschten hohen Beteiligung und der latent gegebenen Manipulationsgefahr ergeben sich vielfältige Fragen, z.B. zu den Pflichten des Wahlvorstands. Die Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt ihre Rechtsprechung hierzu kontinuierlich fort. Thematisiert wurde zudem das Geschlechterverhältnis in Betriebsräten. Der Richter am 9. Senat Dr. Jens Suckow erörterte aktuelle Probleme rund um den Arbeitnehmerbegriff – eine seit Langem diskutierte und arbeits- wie sozialrechtlich bedeutsame Frage. In der sog. Crowdworker-Entscheidung definierte das BAG die Rechtsbegriffe der Weisungsgebundenheit und Fremdbestimmtheit genauer. Die Teilnehmenden waren sich einig: Eine rechtssichere und praxistaugliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs ist für die Arbeitgeber- wie für die Arbeitnehmerseite unerlässlich. Abschließend gab der Richter am 9. Senat Dr. Malte Niemann einen Ausblick über besondere Fragen im Rahmen der Antragstellung. KONSTRUKTIVER AUSTAUSCH Das Gespräch war von einer konstruktiven Atmosphäre geprägt, die Diskussion war für alle Beteiligten eine Bereicherung – und stand ganz im Zeichen der Digitalisierung und des Erfahrungsaustauschs. Es wurde vereinbart, den Dialog fortzusetzen, um den Austausch zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und Anwaltschaft zu stärken. Nach dem Treffen wurden die Ausschussmitglieder durch das Gericht geführt und erhielten Erläuterungen zur Architektur und Nutzung des Gebäudes. Das Gericht verfügt über eine umfangreiche, gut sortierte Bibliothek, die auch der Öffentlichkeit – und damit auch lokalen Anwält:innen und Studierenden – für Recherchen zur Verfügung steht. Zudem können gegen Gebühr beim BAG abgelegte Tarifverträge in Kopie angefordert werden. Der BRAK-Ausschuss Arbeitsrecht mit BAG-Präsidentin Inken Gallner (vorne Mitte)

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