BRAK MAGAZIN 3/2026 14 SCHUTZ DES RECHTSSTAATES BEDEUTET SCHUTZ DERJENIGEN, DIE IHN BERUFLICH VERTEIDIGEN Dr. Nadja Wietoska, BRAK, Brüssel/Berlin NEUE MITGASTGEBER Traditionell fand zum Jahresauftakt am 28.1.2026 der gemeinschaftliche Neujahrsempfang der Bundesrechtsanwaltskammer, des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, der Česká advokátní komora, des Orde van Vlaamse Balies, des Bar Council of England and Wales, des Ordre des Barreaux Francophones et Germanophone de Belgique und des Barreau de Luxembourg statt – erstmals mit der Ukrainian National Bar Association und der Krajowa Izba Radców Prawnych als neuen Mitgliedern der Bürogemeinschaft und Mitgastgebern. 110 Gäste folgten der Einladung in die Räumlichkeiten der Repräsentanz in der Avenue des Nerviens in Brüssel. Unter den Anwesenden waren neben den Vertreterinnen und Vertreter der neun gastgebenden Rechtsanwaltskammern auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter des Brüsseler Politbetriebs und der europäischen Institutionen. Damit fungierte der Neujahrsempfang erneut als Knotenpunkt für Austausch und Vernetzung. SCHUTZ DES RECHTS DURCH SCHUTZ DER RECHTSBERUFE Seinen Auftakt nahm der Empfang durch die erste Keynote Speach der luxemburgischen Parlamentsabgeordneten Isabel Wiseler-Lima. Sie appellierte gleich einleitend an die Rolle der Anwaltschaft bei der Verteidigung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit – in Zeiten, in denen das Völkerrecht, die internationale Strafgerichtsbarkeit sowie die regelbasierte Ordnung in Frage gestellt werden. Der Schutz des Rechts sei jedoch gleichzeitig untrennbar mit dem Schutz derjenigen verbunden, die es beruflich verteidigen und anwenden: Wird ihre Unabhängigkeit untergraben, geraten der Grundrechtsschutz, faire Verfahren und die institutionelle Stabilität demokratischer Ordnungen insgesamt in Gefahr. Vor diesem Hintergrund begrüßte sie ausdrücklich die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufes und die bereits zahlreich erfolgten Unterzeichnungen. Der ersten Ratifizierung fiebere sie entgegen. RECHTSSTAATLICHKEIT VERTEIDIGEN – EUROPAS GEMEINSAME AUFGABE Darüber hinaus hob Wiseler-Lima hervor, dass Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und demokratische Stabilität nicht isoliert voneinander betrachtet werden könnten. Gerade in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen und zunehmender Angriffe auf demokratische Institutionen komme dem Recht eine besondere Ordnungs- und Schutzfunktion zu. Europa müsse deshalb entschlossen für seine gemeinsamen Werte eintreten und die Funktionsfähigkeit seiner rechtsstaatlichen Institutionen sichern. Den Angehörigen der Rechtsberufe sprach sie dabei erneut eine besondere Verantwortung zu: Sie trügen täglich dazu bei, die Geltung des Rechts und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Strukturen zu gewährleisten. ZENTRALE AKTEURE BEI DER STÄRKUNG DER REGELBASIERTEN ORDNUNG Dem schloss sich die zweite Festrede von Sir Tim Eicke KCMG KC an. Der ehemalige Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hob hervor, dass Europa auf die jüngsten und fundamentalen Herausforderungen durch eine Fortentwicklung des Völker- und Menschenrechtsschutzes reagiere. Der Europarat fungiere dabei als zentraler und multilateraler Akteur zur Verteidigung der regelbasierten Ordnung. Der EGMR habe durch seine Rechtsprechung die normative Reichweite und Durchsetzbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention wiederholt bekräftigt und damit die Bindekraft des europäischen Menschenrechtsschutzsystems substanziell gestärkt. Als Ausdruck dieser Entwicklung verwies Eicke auf jüngere völkerrechtliche Initiativen des Europarats, insb. zum Schutz der Anwaltschaft sowie zur menschenrechtskonformen Regulierung künstlicher Intelligenz. Diese zeigten, dass Europa auf neue gesellschaftliche und politische Herausforderungen nicht mit einer Relativierung, sondern mit einer Weiterentwicklung rechtsstaatlicher Schutzmechanismen reagiere. Kritisch bewertete Eicke hingegen aktuelle Reformbestrebungen einzelner Mitgliedstaaten im Migrationsbereich, die auf eine Einschränkung der Schutzwirkungen von Art. 3 und Art. 8 EMRK zielten. Isabel Wiseler-Lima (MdEP) bei ihrer Keynote Foto: Astrid Gamisch
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0