BRAK MAGAZIN 3/2026 12 FREISPRÜCHE IN ISTANBUL Rechtsanwalt Sven Krautschneider, BRAK, Berlin Die Serie an Strafverfahren gegen türkische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit mit Vorwürfen wie etwa Terrorpropaganda konfrontiert werden, reißt nicht ab. KAMMERVORSTAND VOR GERICHT Nachdem die Istanbuler Anwaltskammer im Dezember 2024 zu einer unparteiischen und wirksamen Untersuchung der Umstände im Zusammenhang mit dem Tod zweier kurdischer Journalisten durch türkische Drohnen in Syrien sowie zur Freilassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die aufgrund der Meldung dieser Vorfälle inhaftiert worden waren, aufgerufen hatte, wurde der gesamte Vorstand der Kammer u.a. aufgrund der Vorwürfe der „terroristischen Propaganda“ und „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen“ angeklagt. Die Vorstandsmitglieder wurden am 9.1.2026 von den genannten Vorwürfen freigesprochen – wobei das Strafverfahren bei Zugrundelegung rechtsstaatlicher Prinzipen gar nicht erst hätte initiiert werden dürfen. Das Verfahren wurde von zahlreichen internationalen Beobachtern – auch der BRAK – begleitet. ANWALT ALS TERRORVERDÄCHTIGER Gegen Rechtsanwalt Firat Epözdemir, ein Mitglied des Kammervorstands, war indes noch ein weiteres Strafverfahren anhängig, in dem die Vorwürfe „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ lauteten. Die letzte mündliche Verhandlung fand am 29.1.2026 vor der 24. Kammer des Obersten Istanbuler Strafgerichts statt. Firat Epözdemir wurde in diesem separaten Strafprozess u.a. vorgeworfen, Mitglied der verbotenen PKK zu sein sowie Propaganda für diese verbreitet zu haben. Er war deswegen vom 25.1. bis zum 29.5.2025 im Gefängnis Silivri nahe Istanbul inhaftiert. Die von der türkischen Staatsanwaltschaft gegen ihn erhobenen Vorwürfe wurden auch mit einer Untersuchungsreise begründet, die Firat Epözdemir 2015 in die Stadt Cizre im Südosten der Türkei unternommen hatte. Das türkische Militär hatte Cizre im September 2015 abgeriegelt und eine Ausgangssperre verhängt, um Operationen gegen militante Organisationen durchzuführen. Epözdemir wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Er habe die Untersuchungsreise deswegen unternommen, um während der Ausgangssperre begangene Menschenrechtsrechtsverletzungen zu dokumentieren. Der eigentliche Grund für die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn sei seine Mitgliedschaft im Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer. BREITE UNTERSTÜTZUNG IM PROZESS Firat Epözdemir wurde von Baran Doğan und Pınar Bayram verteidigt. Die beiden Verteidiger:innen wiesen auf Unregelmäßigkeiten im Ermittlungsverfahren hin und monierten, dass eine zuvor ergangene Entscheidung über die Unzulässigkeit der Strafverfolgung ohne Begründung wieder aufgehoben worden sei. Zudem stelle der Schutz der Menschenrechte, dem die Untersuchungsreise von Firat Epözdemir diente, eine verfassungsmäßige Pflicht dar. Prof. Dr. İbrahim Kaboğlu, Präsident der Anwaltskammer Istanbul und ehemaliges Mitglied der Großen Nationalversammlung der Türkei, ergriff ebenfalls das Wort für Firat Epözdemir und legte dar, dass die Verhaftung Epözemirs verfassungswidrig gewesen sei. Mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus europäischen Ländern sowie zahlreiche türkische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nahmen an der Anhörung als Prozessbeobachter teil. Auch der Autor war für die BRAK in Istanbul anwesend, um die Solidarität der BRAK mit dem angeklagten türkischen Kollegen zum Ausdruck zu bringen. WEITERE VERFAHREN Es laufen weiterhin Verfahren gegen andere türkische Anwältinnen und Anwälte, z.B. gegen Mitglieder der Progressiven Anwaltsvereinigung (ÇHD). Die mündliche Verhandlung wurde kürzlich auf Oktober 2026 vertagt. Die BRAK wird sich auch weiterhin für Freisprüche der Angeklagten engagieren – und dafür, dass in Zukunft solche politischen Prozesse gar nicht erst eingeleitet werden. Das internationale Prozessbeobachtungs-Team vor dem Eingangsportal des Gerichts Foto: MLSA
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