BRAK-Magazin Ausgabe 2/2026

BRAK MAGAZIN 2/2026 5 scher Einzelkanzlei oder Bürogemeinschaft tätig; die Partnerschaft in einer kleinen oder mittleren Kanzlei spielt fast keine Rolle. Fast die Hälfte der Neuzugelassenen zieht es in die Syndikusanwaltschaft, ein weiteres gutes Viertel sucht die Anstellung in größeren Kanzleien. Auffällig ist die Konzentration von Berufseinsteiger:innen auf Großstädte und ihre Umgebung – keine ermutigende Perspektive für den ländlichen Raum. JUNGE BERUFSAUSSTEIGER – EIN ERNSTES PROBLEM Auch diejenigen, die aus dem Anwaltsberuf ausscheiden, sind fast genau zur Hälfte männlich und weiblich. Gemessen an ihrem Gesamtanteil in der Anwaltschaft hängen also überproportional viele Frauen die Robe an den Nagel. Die Untersuchung der BRAK zeigt: Nur gut 15 % von ihnen sind älter als 65 Jahre und damit im typischen Rentenalter. Der Ausstieg erfolgt also keineswegs primär altersbedingt. Vielmehr sind rund 35 % der Aussteigenden maximal 40 Jahre alt. Fast ein Drittel verlässt den Beruf bereits nach weniger als drei Jahren wieder. Motive sind vor allem wirtschaftliche Gründe, dauerhafte Überlastung und Familie. Ein großer Teil der Ausscheidenden wechselt in Justiz und öffentlichen Dienst, wegen besserer Vereinbarkeit mit familiären Pflichten, aber auch wegen fehlender Entwicklungschancen innerhalb von Kanzleien. WECHSELWIRKUNGEN Wirtschaftliche Gründe sind bei Berufseinsteiger:innen ein wichtiges Motiv für die Berufswahl (rund 38 %) – und das stärkste Motiv für Gedanken an eine Berufsaufgabe (ca. 50 %). Mehr als 30 % der Berufsaussteiger:innen nannten zu schlechte Verdienstmöglichkeiten als Grund. Diese Befunde alarmieren v.a. mit Blick auf den ländlichen Raum. Seit vielen Jahren belegen die STAR-Untersuchungen – auch der jüngst publizierte STAR-Bericht 2025 –, dass Anwält:innen auf dem Land geringere Gewinne und Gehälter erzielen als in Großstädten; dass kleinere Kanzleien weniger Gewinne erwirtschaften und geringere Gehälter zahlen als größere; und dass sie häufiger auf dem Land zu finden sind, größere Kanzleien dagegen eher in Ballungsräumen. STAR zeigt auch, dass Anwältinnen häufiger in Einzelkanzleien, Bürogemeinschaften oder kleineren Kanzleien arbeiten als Anwälte. Ihre Mandatsstruktur weist oft einen größeren Anteil an gesetzlich vergüteten Mandaten und an Pkh- und Beratungshilfesachen auf. Sie vereinbaren weniger häufig und weniger hohe Vergütungen als Anwälte. Zum Teil mag das an weniger selbstbewusster Verhandlung liegen, zum Teil erlauben die Art der Mandate und/oder die ökonomische Situation der Mandanten es schlicht nicht. Die Schwächen des gesetzlichen Vergütungssystems wirken sich demnach in kleineren, ländlichen Kanzleien stärker aus – und damit bei Anwältinnen. Dabei spielen die Tätigkeitsgebiete eine entscheidende Rolle. Besonders gering sind laut STAR die Einkünfte u.a. im Sozialrecht und Familienrecht – hier fordern BRAK und DAV seit Jahren strukturelle Korrekturen im RVG. Und hier sind besonders viele Anwältinnen tätig. Diese Gebiete sind „nah am Menschen“ und entsprechen für viele der Motivation, aus der sie sich ursprünglich für den Anwaltsberuf entschieden. WEITREICHENDE FOLGEN – UND STELLSCHRAUBEN Die Folgen sind weitreichend. Ein Gradmesser: die in beiden Rechtsgebieten seit Jahren rückläufige Zahl der Fachanwaltstitel. Diese Tendenz bestätigt auch die im April veröffentlichte Fachanwaltsstatistik der BRAK zum 1.1.2026. Für Rechtsuchende bedeutet das: Es wird immer schwieriger, anwaltliche Beratung in diesen Bereichen zu finden – und damit auch, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Dr. Christine Fuchsloch, warnte in ihrem Jahrespressegespräch 2026 eindringlich vor dieser Entwicklung. Immer mehr Rechtsuchende greifen daher zu KITools, mit der Folge dass die Gerichte, v.a. in den Eingangsinstanzen, immer längere und mit Halluzinationen gespickte Schriftsätze erhalten, was den Bearbeitungsaufwand enorm erhöht. Um einen flächendeckenden Zugang zu anwaltlicher Beratung nachhaltig sicherzustellen, gibt es also viele Baustellen. Eine Vergütung, die auch kleineren Kanzleien ein wirtschaftliches Arbeiten ermöglicht, ist eine der wichtigsten Stellschrauben. Attraktive – d.h. auch familienkompatible – Arbeitsbedingungen sind eine andere, und diese hat die Anwaltschaft selbst in der Hand. Beide wirken nicht nur, aber ganz besonders für Anwältinnen. Anwaltschaft: 37,9 % weiblich / 63,1 % männlich

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