BRAK MAGAZIN 2/2026 4 WAS DIE ENTWICKLUNG DER ANWÄLTINNENSCHAFT FÜR DEN RECHTSSTAAT BEDEUTET Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Der Frauenanteil in der Anwaltschaft wächst seit vielen Jahren. Laut der neuesten Mitgliederstatistik der BRAK zum Stichtag 1.1.2026 beträgt er nunmehr 37,9 % – ein Anstieg um 1,59 %. Also eine Erfolgsgeschichte in Sachen gleicher Repräsentation? Jein! Denn es geht nicht einfach ein um größeres Stück vom Kuchen. Es geht um die Entwicklungen im Detail, um die Hintergründe und Folgewirkungen für den Rechtsstaat und die gesamte Anwaltschaft. DIE AKTUELLEN ZAHLEN Insgesamt wuchs die Anwaltschaft im vergangenen Jahr leicht, um 0,63 % auf 167.547 Mitglieder (ohne Berufsausübungsgesellschaften). Dies beruht zu einem guten Teil auf mehr Syndikuszulasssungen. Die niedergelassene Anwaltschaft ist erneut leicht geschrumpft, um –0,21 % (von 138.715 auf 138.420), der Abwärtstrend seit 2017 setzt sich fort. Dagegen stieg die Zahl der Anwältinnen im Vergleich zum Vorjahr um 0,69 % (von 48.575 auf 48.910). Ihr Anteil an der niedergelassenen Anwaltschaft stieg damit ebenfalls auf 35,33 % (Vorjahr: 35,03 %). Dagegen verzeichneten die Rechtsanwaltskammern um 9,15 % mehr reine Syndikuszulassungen (8.279; Vorjahr: 7.585). Bei Frauen ist diese Zulassungsart nach wie vor sehr beliebt, ihr Anteil liegt weiter bei rund 60 % (2026: 59,86 %; Vorjahr: 60,42 %). Doppelte Zulassungen als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt legten um 3,19 % zu (von 20.204 auf 20.848). Die Zahl der Anwältinnen wuchs hier um 3,05 % (von 9.356 auf 9.641), damit sank ihr Anteil minimal auf 46,24 % (Vorjahr: 46,31 %). NIEDERGELASSENE ANWÄLTINNEN Die Zahl niedergelassener Anwält:innen schrumpft seit einigen Jahren leicht, aber stetig. Vor allem im ländlichen Raum wird das zum Problem. Bereits jetzt gibt es in manchen Regionen, etwa in Sachsen, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt, kaum noch Kanzleien; perspektivisch droht das auch weiteren Teilen Deutschlands. Abgesehen von einigen großstädtisch geprägten Rechtsanwaltskammern verzeichnen nämlich alle Kammern rückläufige Mitgliederzahlen. Denn die Boomer-Generation, die einen großen Teil der Anwaltschaft ausmacht, setzt sich nach und nach zur Ruhe. Dort ist der Männeranteil relativ hoch, aus diesen Geburtsjahrgängen studierten noch recht wenige Frauen Jura. Das bedeutet, dass überproportional viele Anwälte altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden. Zahlenmäßig kompensieren die Anwältinnen das jedoch nicht, daher der Gesamt-Rückgang um -0,21 %. Grund für den steigenden Frauenanteil ist also nicht, dass mehr Frauen den Anwaltsberuf attraktiv finden. WIE ATTRAKTIV IST DER BERUF ANWÄLTIN? Dabei erscheint die Anwaltschaft zunächst nicht unattraktiv für Frauen, immerhin stellen sie etwas mehr als die Hälfte der neu Zugelassenen. Löst sich das Problem also nach und nach von selbst? Schon zahlenmäßig nicht. Denn „mehr als die Hälfte“ klingt zwar gut, ist aber weniger als der Frauenanteil unter Jurastudierenden (rund 59 %) und Absolvent:innen des zweiten Staatsexamens (knapp 58 %). Bereits direkt nach dem Examen verliert die Anwaltschaft also junge Juristinnen an andere Berufe. Eine aktuelle Untersuchung der BRAK unter Berufsein- und aussteiger:innen zeigt, dass sich ein erheblicher Teil für den Anwaltsberuf mangels attraktiverer Alternativen entschied, v.a. weil ihnen der Staatsdienst zu starr war oder die Noten dafür fehlten. Und nur knapp 55 % der Befragten wollen dauerhaft im Anwaltsberuf bleiben – die übrigen hadern bereits wenige Jahre nach der Zulassung mit ihrer Berufswahl. Doch bei immerhin gut 61 % spielte das Interesse am Anwaltsberuf die tragende Rolle, und knapp ein Viertel hat das Ziel, selbstständig freiberuflich zu arbeiten. Passend dazu ist gut ein Viertel in klassiJurastudierende: 60 % weiblich / 40 % männlich
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