IMPRESSUM Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich) Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (ausführliches Impressum unter www.brak.de/zeitschriften) EDITORIAL ANWALTSCHAFT GEMEINSAM GESTALTEN Rechtsanwältinnen Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der BRAK, und Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK Dr. Maria Otto musste 1922 dafür kämpfen, zur Anwaltschaft zugelassen zu werden – über hundert Jahre später widmet das BRAK-Magazin zum ersten Mal einen ganzen Schwerpunkt allen Anwältinnen, und gleich zwei Kammerpräsidentinnen schreiben gemeinsam das Editorial dazu. Manches dauert eben seine Zeit. Heute stellen Anwältinnen 37,9 Prozent aller Zugelassenen – rund 63.500 Kolleginnen. Das klingt nach einer Erfolgsgeschichte. Und es ist eine. Aber eben keine abgeschlossene. Und vor allem: keine, die von allein weitergeht. Mit Dr. Karola Fettweis wurde 1970 zum ersten Mal eine Frau Präsidentin einer Rechtsanwaltskammer. Doch auch Jahrzehnte später waren Frauen in Führungspositionen – in Kanzleien, in Kammern, in Verbänden – eine Ausnahme, die man bemerkte. Denn wer genauer hinsieht, erkennt: Die Zahlen an den Eingangstüren sind andere als jene in den Chefetagen. Sechzig Prozent der Jurastudierenden sind weiblich, doch in der Anwaltschaft ist von Parität keine Rede, und in den Führungsetagen schon gar nicht. Nur 16 Prozent der Partner der zwanzig umsatzstärksten Kanzleien sind Frauen. Damit sind weniger Frauen an der Spitze von Großkanzleien vertreten als in den DAX-Unternehmen. Der Gender Pay Gap zwischen vollzeitbeschäftigten angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beträgt laut der STAR-Untersuchung 2025 ganze 21 Prozent. Das ist kein Zufall. Und es ist kein Naturgesetz. Es ist das Ergebnis von Strukturen – und Strukturen lassen sich verändern. Anwältinnen sind überproportional häufig in Rechtsgebieten tätig, in denen Vergütungsvereinbarungen kaum durchsetzbar sind: Familienrecht, Sozialrecht, Migrationsrecht. Genau dort, wo Frauen dringend gebraucht werden, ist die wirtschaftliche Basis am fragilsten. Und genau in diesen Rechtsgebieten ist auch das Risiko von Bedrohungen und Übergriffen am höchsten. Das sind keine Randprobleme. Das sind Fragen der Grundbedingungen unseres Berufs. Im Januar haben wir diese Themen gemeinsam mit weiteren Kammerpräsidentinnen in das Gespräch mit Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig getragen: den Mutterschutz für Gründerinnen, die Vereinbarkeit von Familie und anwaltlicher Selbstständigkeit, die oft schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Fragen über die Zukunft unseres Berufs. Wir konnten dieses Gespräch führen, weil Kolleginnen in Ehrenämtern aktiv sind, Daten erheben, Positionen formulieren und Türen öffnen. Weil Frauen in der anwaltlichen Selbstverwaltung präsent sind. Der Frauenanteil in den Kammerpräsidien liegt inzwischen bei knapp 30 Prozent, in den Vorständen bei über 34 Prozent. Das ist mehr als noch vor wenigen Jahren – aber es reicht noch nicht. Deshalb richten wir uns mit diesem Editorial ausdrücklich an alle Kolleginnen, die noch zögern: Bringt euch ein. In der Kammer, in einem Ausschuss, im Vorstand, in der berufspolitischen Debatte. Nicht weil es einfach ist – das ist es oft nicht. Nicht weil es sich sofort auszahlt – das tut es selten. Sondern weil unsere Stimmen dort gebraucht werden, wo Entscheidungen fallen. Weil niemand sonst die Perspektive einer Anwältin einbringt, wenn keine Anwältin am Tisch sitzt. Und weil dieser Beruf es verdient, von allen mitgestaltet zu werden, die ihn täglich mit Leben füllen – auch und gerade von Anwältinnen. Dieses Heft versammelt Stimmen, die selten gemeinsam zu hören sind: Zahlen und Erfahrungen, internationale Studien und das Gespräch mit einer Berufsanfängerin. Es zeichnet das Bild der Unternehmerin wie das der Referendarin. Wir haben keine einheitliche Antwort gesucht. Aber wir haben eine gemeinsame Überzeugung: Es lohnt sich. Der Beruf lässt sich gestalten. Die Anwaltschaft lässt sich verändern. Und wir alle, die dieses Heft lesen, können dazu beitragen. Dieses „wir“ richtet sich ausdrücklich auch an unsere männlichen Kollegen: Herzlich willkommen bei dieser Lektüre. Wer die Perspektiven von Anwältinnen kennt, versteht die Anwaltschaft besser. Und wer die Anwaltschaft besser versteht, kann sie gemeinsam mit uns gestalten. Sabine Fuhrmann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen Leonora Holling, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
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