BRAK MAGAZIN 2/2026 16 DEUTSCHLANDS WEIBLICHSTE RECHTSANWALTSKAMMER In der anwaltlichen Selbstverwaltung engagieren sich Anwältinnen inzwischen ganz selbstverständlich, anders als noch vor 20 oder 30 Jahren. Im bundesweiten Durchschnitt stellen Frauen grob ein Drittel in Vorständen und Präsidien der Rechtsanwaltskammern – etwas weniger als der Frauenanteil in der Anwaltschaft insgesamt. Doch eine Kamer sticht ganz deutlich heraus: die Kammer Brandenburg. Drei von vier Präsidiumsmitgliedern und neun von vierzehn Mitgliedern des Vorstands sind Anwältinnen. Das ist kein Zufall. Ellen Neugebauer, seit Juli 2025 Präsidentin, verrät, was hinter dem großen Anteil engagierter Kolleginnen in ihrer Kammer steckt. Liebe Frau Neugebauer, warum ist Selbstverwaltung für Sie wichtig? Ich kann es ich mir gar nicht anders vorstellen, als dass unser Beruf kammerorganisiert ist. Das Wesen unseres Berufs ist, dass es ein freier Beruf ist, also frei vom Staat, von der Justiz und frei von Bindungen, die man eingeht. Um das zu gewährleisten, ist Selbstverwaltung notwendig. Die Kammer lebt vom Engagement der Kollegen und Kolleginnen, und das bedeutet per se auch die Freiheit zu haben, sich selbst zu organisieren. Wie kamen Sie selbst dazu, sich in der Kammer zu engagieren? 2015 wurde bei uns der Kammervorstand erweitert, von 12 auf 14 Mitglieder. Damals wurde ich angesprochen, war neugierig, habe mich in der Kammerversammlung vorgestellt und bin dann gewählt worden. Der zweite Platz ging an einen männlichen Kollegen. So bin ich in den Kammervorstand gekommen. Gab es damals außer ihnen schon andere Frauen im Vorstand oder waren Sie die Einzige? Die Kammer Brandenburg wurde 1990 nach der Wende gegründet, von Kollegen, die damals Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin waren. Davon gab es in der DDR nicht allzu viele. Vorstand und Präsidium waren eigentlich schon immer auch mit Frauen besetzt. So gab es für mich Frauen als Vorbilder, um zu gucken: Wie machen die das? Wie vereinbaren sie das mit dieser zusätzlichen Aufgabe neben der Kanzlei? Haben Sie eine bestimmte Kollegin, die Sie besonders als Vorbild empfinden? Eigentlich mehrere. Rechtsanwältin Burmeister, die erst vor kurzem aus dem Vorstand ausgeschieden ist, war Gründungsmitglied der Kammer – am Küchentisch, wie sie immer sagte. Und auch die Schatzmeisterin Frau Barsch hat ihr Amt über 20 Jahre ausgeübt, neben Familie und Kanzlei. Das war für mich ein wichtiges Zeichen, dass das machbar ist, und wenn man das so lange macht, dass man offensichtlich auch vieles davon mitnimmt. Wie kam es, dass sie irgendwann gesagt haben: Jetzt setze ich mir den Hut auf? Das kam ein bisschen plötzlich. Ich war damals schon Vizepräsidentin. Dann teilte unser langjähriger Präsident mit, dass er sein Amt aufgeben möchte, und die Vorstandsmitglieder fragten mich, ob ich das Amt übernehme. Ich habe eine ganze Weile überlegt – und mich dann zur Wahl gestellt. Warum haben Sie gezögert? Weil das eine riesige Aufgabe neben der Kanzlei ist! Ich arbeite seit 1997 in eigener Kanzlei in Frankfurt/ Oder. Die Kanzlei habe ich gleich nach dem Referendariat gemeinsam mit einem Kollegen mutig gegründet – das verlangt viel Arbeit ab. Natürlich musste ich da genau überlegen, ob ich daneben auch noch das Präsidentinnenenamt ausüben kann und möchte. Das habe ich auch in der Familie besprochen. Ich habe nicht den Anspruch wie mein Vorgänger, das jetzt 20 Jahre lang zu machen, sondern sage: Ich mach das jetzt ’ne gewisse Zeit und wenn es nicht mehr passt oder die Zeit nicht mehr da ist, dann wird es sicherlich den nächsten geben, der es macht. Foto: Kanzlei Neugebauer & Vieth Ellen Neugebauer ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Erbrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt/Oder.
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