BRAK-Magazin Ausgabe 2/2026

BRAK MAGAZIN 2/2026 15 ANWÄLTINNEN IN DER SELBSTVERWALTUNG – EINE RARE SPEZIES? Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Es ist ein Klischee: lauter alte, weiße Männer – in den Vorständen von Sportvereinen, Verbänden, und natürlich auch in der anwaltlichen Selbstverwaltung. Doch stimmt das? PIONIERINNEN Blickt man 20 Jahre zurück, traf das Klischee zu. Der Frauenanteil in der Anwaltschaft betrug im Jahr 2006 etwas mehr als 29 % – nach stetigem Anstieg seit den 1970er Jahren. Doch in der Selbstverwaltung spiegelte sich das kaum. Die erste Frau an der Spitze einer Rechtsanwaltskammer war von 1970–1980 Dr. Karola Fettweis in Freiburg, gefolgt von der Berlinerin Dr. Margarete von Galen (2004– 2009). Vor zehn Jahren gab es zwei Kammern, die von einer Präsidentin geführt wurden: die Kammer beim BGH mit Dr. Brunhilde Ackermann (seit 2015) und die Kammer Stuttgart mit Ulrike Paul (seit 2012), die von 2015–2023 auch die erste Frau im Präsidium der BRAK war. In den Präsidien und Vorständen der Kammern wirkten freilich Anwältinnen mit – aber eben nicht an der Spitze. Und insgesamt waren sie, gemessen an ihrem Anteil an der gesamten Anwaltschaft, deutlich unterrepräsentiert. Weil damals familiäre Arbeit noch stärker als heute bei Frauen lag, überrascht dies nicht, vielen fehlte schlicht die Zeit für ein Ehrenamt. GEWANDELTES BILD Seitdem hat sich viel getan. Die Anwaltschaft wurde weiblicher: 37,9 % im Jahr 2026. Über alle Kammern gesehen stieg der Frauenanteil im Ehrenamt deutlich. Mit 29,8 % in Präsidien und 34,04 % in Vorständen nähert er sich einer ebenmäßigen Repräsentation an, das zeigt eine Übersicht der BRAK (Stand April 2026). Inzwischen gibt es acht Kammern, an deren Spitze eine Präsidentin steht. Im BRAK-Präsidium sind mit Sabine Fuhrmann und Leonora Holling zwei Frauen. Nur noch fünf der insgesamt 28 Kammern haben kein weibliches Präsidiumsmitglied, rein männliche Vorstände gibt es nicht mehr. Doch das Bild variiert von Kammer zu Kammer deutlich, mit Frauenanteilen zwischen 0 % im Präsidium / 25 % im Vorstand und 75 % im Präsidium / 64 % im Vorstand. In etwa der Hälfte der Kammern entsprechen die Anteile für beide Ebenen ungefähr dem Frauenanteil im Kammerbezirk. WAS DIE ZAHLEN VERRATEN Die Größe des Kammerbezirks scheint für den Frauenanteil weder in der Anwaltschaft noch im Ehrenamt ein relevanter Faktor zu sein. Ob es sich um einen großstädtisch oder ländlich geprägten Kammerbezirk handelt, spielt ebenfalls keine Rolle. Ein hoher Frauenanteil im Kammerbezirk korreliert nicht notwendig mit einem hohen Frauenanteil im Ehrenamt. Es gibt auch Kammern mit überproportional hohem Frauenanteil (rund 40 %) und deutlicher Unterrepräsentation im Ehrenamt. Umgekehrt korreliert ein unterdurchschnittlicher Frauenanteil im Kammerbezirk nicht notwendig mit einem geringen Anteil im Ehrenamt. Dies trifft zwar für etliche Kammern zu: Wo ohnehin schon relativ wenige Anwältinnen sind, sind meist auch weniger im Ehrenamt – und daran ändert sich tendenziell über lange Zeit wenig. Doch es gibt auch Gegenbeispiele mit hohem Frauenanteil (40–54 %) bei unterdurchschnittlichem Frauenanteil im Kammerbezirk. SOGWIRKUNG Auffällig ist, dass die Frauenanteile im Ehrenamt v.a. in Kammerbezirken mit einer Präsidentin hoch sind. Beispiele für diese Sogwirkung sind Berlin, München und Sachsen. In den übrigen„PräsidentinnenKammern“ sind Frauen im Ehrenamt meist in etwa dem Frauenanteil im Kammerbezirk entsprechend repräsentiert. In Kammerbezirken mit Präsidenten gibt es hohe Frauenanteile im Vorstand v.a. dort, wo eine oder mehrere Frauen im Präsidium aktiv sind. Umgekehrt sind die Frauenanteile im Vorstand häufig dort gering, wo keine oder nur wenige Frauen im Präsidium sind. Manche dieser Kammern konnten jedoch in den letzten Jahren z.T. sogar mehrere Frauen für ihre Vorstände gewinnen. Das bestätigt, was ebenfalls oft als Klischee transportiert wird: Offenbar engagieren sich Frauen lieber in einem Gremium, in dem sie nicht die einzige Frau sind. Und es zeigt: Überzeugungsarbeit ist weiter gefragt – denn die Selbstverwaltung braucht starke Frauen und sollte die Anwaltschaft repräsentativ abbilden.

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