dern die Kommission zum unverzüglichen Handeln auf. Es sei nicht hinnehmbar, dass ein über viele Jahre unter Einbindung der Kommission im Europarat erarbeitetes Abkommen zum elementaren Schutz der Anwaltschaft nun nachhaltig blockiert werde.4 4 S. zum Einsatz der BRAK auf nationaler Ebene, insb. gegenüber der Justizminister:innenkonferenz, Nitschke, BRAK-Mitt. 2026, 268 (voranstehend in diesem Heft). PRÄSIDENTENSCHREIBEN DES CCBE ZU ANWALTLICHEN SAMMELANDERKONTEN Die europäische Anwaltschaft verfolgt mit großer Sorge die Entwicklungen um den Entwurf der AMLA eines technischen Regulierungsstandards (RTS) gem. Art. 28 I der Geldwäscheverordnung (EU) 1624/2024 zu Informationen, die für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden notwendig sind. Nachdem sich sowohl die BRAK als auch der CCBE an der öffentlichen Konsultation der AMLA beteiligt haben,5 5 BRAK-Stn.-Nr. 38/2026; s. dazu Nachr. aus Berlin 14/2026 v. 8.7.2026; ausführlich dazu sowie zu weiteren Stellungnahmen gegenüber der AMLANitschke, BRAKMitt. 2026, 268 (voranstehend in diesem Heft). wandte sich der Präsident des CCBE, Roman Zavrˇsek, an die AMLA. Bedenken erregt insb. Art. 22 des RTS. Sollte diese Vorschrift so, wie von der AMLA vorgeschlagen, Gesetz werden, hätte sie massive Auswirkungen auf Anwältinnen und Anwälte in ganz Europa, weil diese dann nicht mehr mit Sammelanderkonten arbeiten könnten. Auf diese Konten fänden vereinfachte Sorgfaltspflichten keine Anwendung mehr, was, wie bereits in Deutschland der Fall, zu deren Kündigung führen würde. Der mit Einzelanderkonten verbundene Verwaltungsaufwand könnte insb. von kleinen und mittleren Kanzleien nicht bewältigt werden. Zudem länge ein massiver Eingriff in die anwaltliche Unabhängigkeit vor. Es bedarf mithin ausdrücklicher Regelungen, die bereits bestehende Aufsichten von Berufsgeheimnisträgern berücksichtigt. Stellung hat die BRAK daneben noch zum RTS zu Art. 19 über Kriterien zur Identifizierung von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen und verbundenen Transaktionen sowie niedrigeren Schwellenwerten abgegeben.6 6 BRAK-Stn.-Nr. 27/2026; s. dazu Nachr. aus Berlin 10/2026 v. 13.5.2026. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTIN SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN UND ASS. JUR. KATHARINA VON SCHACK, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im Mai und Juni 2026. BEOBACHTUNG DES C¸HD-PROZESSES IN ISTANBUL Am 8.5.2026 sollte in Istanbul das Urteil gegen sechs Anwältinnen und Anwälte der bereits seit 2013 strafrechtlich verfolgten Vereinigung Progressiver Juristen (C¸HD) wegen vermeintlicher Terrorpropaganda verkündet werden. Aufgrund der Krankmeldung des Vorsitzenden wurde der Termin allerdings auf den 7.10.2026 vertagt. Die politisch motivierte Anklage richtet sich gegen Pressekonferenzen, die die Anwältinnen und Anwälte für ihre Mandantschaft mitorganisiert haben sollen, wobei vier der Angeklagten bereits wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung inhaftiert sind. Die Verhandlung wurde von internationalen Beobachterinnen und Beobachtern aus mehreren europäischen Ländern sowie von Amnesty International Deutschland verfolgt. Die türkischen Kolleginnen und Kollegen betonten die große Bedeutung dieser internationalen Solidarität, weshalb auch die weitere Beobachtung dieses Prozesses durch die BRAK wichtig bleibt. Die BRAK setzte sich zudem für im Vorfeld des NatoGipfels Anfang Juli in Ankara inhaftierte Anwältinnen und Anwälte der C¸HD ein, hierüber berichtet Nitschke, BRAK-Mitt. 2026, 268 (vorangehend in diesem Heft). 6. LAWASIA HUMAN RIGHTS CONFERENCE 2026 INBANGKOK Am 11. und 12.5.2026 fand in Bangkok die 6. LAWASIA Human Rights Conference unter dem Leitthema „Human Rights under Threat: Meeting the Challenges from Repression, Climate Change, Artificial Intelligence, and the Decline of the Rule of Law“ statt. Für die BRAK nahmen Präsident Dr. Ulrich Wessels und die zuständige Referentin, Swetlana Schaworonkowa, an der Konferenz teil. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen aktuelle Herausforderungen für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, darunter der Schutz zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume, Umwelt- und Klimagerechtigkeit sowie die Regulierung künstlicher Intelligenz. Zudem wurde die Studie „Civic Space and Rule of Law in Asia“ des Rule of Law Programme Asia der Konrad-AdenauerStiftung vorgestellt. Dr. Wessels moderierte den offiziellen Launch der Publikation, bei dem mehrere Autorinnen und Autoren ihre Beiträge präsentierten. Die Konferenz bot eine wichtige Plattform für den Austausch über aktuelle menschenrechtliche und rechtsstaatliche Entwicklungen in der asiatisch-pazifischen Region und stärkt die internationalen Kontakte der BRAK. BRAK-MITTEILUNGEN 4/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 274
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