BRAK-Mitteilungen 4/2026

BRAK MITTEILUNGEN AUGUST 2026 · AUSGABE 4/2026 57. JAHRGANG AKZENTE DIE ANWALTSCHAFT – WER IST DAS UND WOHIN GEHT SIE? Dr. Ulrich Wessels 173.504 Mitglieder hatten die Rechtsanwaltskammern Anfang dieses Jahres. Seit den 1950er Jahren wuchs die Anwaltschaft kontinuierlich, zunächst rapide, in den letzten zehn Jahren blieb die Zahl im Wesentlichen konstant – in drei Jahren waren geringfügige Rückgänge zu verzeichnen, ansonsten ebenso geringfügige Zuwächse, so auch im Vergleich zu 2025. Und seitdem hat die Anwaltschaft sich strukturell verändert: größere Kanzleien, mehr Anwältinnen, mehr Syndici. Dahinter stehen viele Einflussfaktoren – und in ihrer Summe können sie zum Problem werden für den Zugang zum Recht von Bürgerinnen und Bürgern. Grund genug, sich die einzelnen Faktoren genauer vorzunehmen. Einer davon: Seit die neue Zulassungsart als Syndikusrechtsanwältin oder -rechtsanwalt im Jahr 2016 eingeführt wurde, wächst deren Zahl rapide. Die Zahl der niedergelassenen Anwältinnen und Anwälte sinkt hingegen. Doch was steckt dahinter – eine Verschiebung aufgrund von Arbeitgeberwechseln, also primär ein Bereinigungseffekt? Oder schrumpft tatsächlich der klassische Anwaltsberuf? Kontinuierlich gestiegen ist auch der Frauenanteil in der Anwaltschaft, auf inzwischen 37,9 % – auf den ersten Blick eine Erfolgsgeschichte in Sachen Gleichstellung. Doch rund 60 % der Jurastudierenden sind weiblich, unter den neu zur Anwaltschaft Zugelassenen sind aber nur etwa die Hälfte Frauen. Dazu kommt: Nach einer Statistik der BRAK geben gerade Frauen zwischen 30 und Mitte 40 überproportional häufig ihre Zulassung wieder zurück und wechseln in andere juristische Berufe. Jedenfalls auf Dauer ist die Anwaltschaft also für zu viele Frauen keine attraktive Karriereoption. Das gilt besonders für den Beruf als niedergelassene Anwältin, denn unter den Syndici sind etwa 60 % weiblich, unter den Niedergelassenen nur rund 35 %. Doch was sind die Motive, die von Anfang an oder nach einer gewissen Zeit gegen den Beruf als Anwältin sprechen? Und wie kann man gegensteuern? Und es gibt noch weitere Verschiebungen innerhalb der Anwaltschaft: Weg aus dem ländlichen Raum, hin zu mittleren und größeren Städten. Weg von Einzelkanzleien und kleinen Einheiten, hin zu Sozietäten. Und vor allem bei jüngeren Anwältinnen und Anwälten hin zum Angestelltenverhältnis in Kanzleien oder Unternehmen. Zudem steht die Anwaltschaft, nicht anders als Wirtschaft und öffentlicher Sektor, vor einer demographischen Umwälzung, weil die „Boomer-Generation“ – mit überproportional vielen Männern – sich nach und nach zur Ruhe setzt. Setzen die Entwicklungen sich so fort, droht besonders in bestimmten Regionen und in bestimmten Rechtsgebieten auf längere Sicht ein Unterangebot an rechtlicher Beratung. Doch ist das wirklich ein Problem? Vielfach ist zu lesen, dass künstliche Intelligenz diese Lücke füllen wird – wer keinen Anwalt findet, macht seine Klageschriftsätze mit KI, und KI hilft Anwält:innen, mehr Mandate zu bewältigen. Zum Teil mag das funktionieren. Gerichte, vor allem in der Sozialgerichtsbarkeit, klagen jedoch bereits jetzt über umfangreiche und inhaltlich – vorsichtig gesagt – schwierige KI-generierte Schriftsätze nicht anwaltlich vertretener Parteien, die einen enormen Bearbeitungsaufwand bereiten. Und Fälle unsachgemäßer und ungeprüfter anwaltlicher Arbeit mit KI gehen inzwischen in schöner Regelmäßigkeit durch die Medien. Doch das sind nur zwei Facetten, wie sich die Nutzung von KI im juristischen Bereich auswirken kann. Wie wirkt sie sich auf richterliche Rechtsfortbildung und die rechtswissenschaftliche Forschung aus? Und wie sollte die juristische Ausbildung das abbilden, um die künftigen Juristinnen und Juristen bestmöglich methodisch zu rüsten? Antworten gibt es für all diese Fragen noch nicht, doch es ist höchste Zeit, sich darüber Gedanken zu machen. Die BRAK und das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover tun dies bei ihrer diesjährigen Konferenz am 20.11.2026 – wir werden berichten. Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 4/2026 235

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