BRAK UNTERSTÜTZT UNTER DRUCK STEHENDE ANWALTSKANZLEIEN GEGEN US-REGIERUNG Vier amerikanische Kanzleien wurden von der TrumpAdministration massiv unter Druck gesetzt und wehren sich gerichtlich gegen entsprechende Executive Orders. Die BRAK hat sich im März 2026 mit zahlreichen Anwaltsorganisationen, u.a. dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), an das Berufungsgericht in Washington D.C. mit einem sog. Amicus Curiae-Brief gewandt und die Maßnahmen als Angriff auf den Rechtsstaat und das Grundrecht des Zugangs zum Recht für jedermann kritisiert. Unter den durch die Executive Orders auferlegten Maßnahmen finden sich z.B. Zugangsverbote von Kanzleimitarbeitern zu Bundesbehörden und der Entzug von Sicherheitsfreigaben der US-Regierung, die für die Bearbeitung bestimmter Mandate erforderlich sind. Auch gab es Kontaktverbote für Regierungsmitarbeiter mit Kanzleiangehörigen und die Maßgabe, Verträge der Regierung mit Unternehmen, die mit den betroffenen Kanzleien zusammenarbeiten, nach Möglichkeit aufzulösen. In erster Instanz wurden die Executive Orders jeweils für verfassungswidrig erklärt, das US-Justizministerium legte Berufung ein. Die BRAK hatte bereits im Frühjahr 2025 ihre Solidarität mit der in den USA unter Druck stehenden Anwaltschaft und insb. der American Bar Association (ABA) erklärt.3 3 Presseerkl. Nr. 3/2025. Nun hat sie die fundamentale Bedeutung der freien anwaltlichen Berufsausübung für die Gewährleistung des demokratischen Rechtsstaates erneut im Wege einer Presseerklärung unterstrichen.4 4 Presseerkl. Nr. 5/2026; s. dazu auch Nitschke, BRAK-Mitt. 2026, 201 (voranstehend in diesem Heft). Die BRAK verfolgt das Verfahren weiterhin genau. Eine mündliche Verhandlung fand am 14.5.2026 statt und wurde live im Wege eines Audiostreams übertragen. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTIN SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN UND ASS. JUR. KATHARINA VON SCHACK, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im März und April 2026. ZU GAST BEI FRAU LING Anlässlich des chinesischen Laternenfests und des Internationalen Frauentags richtete die Botschaftergattin Shi Ling am 3.3.2026 eine „Afternoon Tea Party“ in der Residenz in Berlin aus, die dem fachlichen Austausch und der Vernetzung diente. Neben Mitarbeiterinnen der chinesischen Botschaft waren auch Chinaexpertinnen sowie Vertreterinnen aus Organisationen anwesend, die in unterschiedlichen Bereichen mit China zusammenarbeiten. Die Veranstaltung bot Gelegenheit, bestehende Kontakte zu vertiefen und neue Netzwerke zu knüpfen. Dabei wurden unterschiedliche Perspektiven auf die Zusammenarbeit mit China sowie aktuelle Entwicklungen diskutiert. Für die BRAK nahm die zuständige Referentin, Swetlana Schaworonkowa, den Termin wahr. KROATISCHER ANWALTSTAG Vom 19. bis 20.3.2026 nahmen llona Treibert, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg, und Katharina von Schack für die BRAK am 42. Croatian Lawyers’ Day in Zagreb teil. Neben zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der kroatischen Anwaltschaft nahmen auch Delegationen aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Slowenien, Nordmazedonien, der Slowakei und Tschechien sowie der CCBE und die UIA teil. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, wie Digitalisierung im Anwaltsberuf so ausgestaltet werden kann, dass sie dem Recht dient und zugleich die ständige Erreichbarkeit von Anwältinnen und Anwälten begrenzt; diskutiert wurden hierzu u.a. Gerichtsferien und Zustellungsfiktionen. Der Kroatische Anwaltstag ist für die BRAK seit vielen Jahren ein wichtiger Rahmen für den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den Anwaltschaften in Zentraleuropa und auf dem Balkan. TEILNAHME AN DER WZB-KONFERENZ „EQUAL ACCESS TO JUSTICE“ Vom 25. bis 27.3.2026 fand am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) die internationale Konferenz „Equal Access to Justice: Between Normativity and Reality“ statt. Die Veranstaltung widmete sich der Frage, inwieweit der Zugang zum Recht in der Praxis tatsächlich für alle gewährleistet ist. Für die BRAK nahmen Katharina von Schack und Swetlana Schaworonkowa an der Konferenz teil. Im Mittelpunkt der interdisziplinären Diskussionen stand das Spannungsverhältnis zwischen dem rechtlichen Anspruch auf gleichen Zugang zum Recht und den bestehenden tatsächlichen Ungleichheiten. Thematisiert wurden insb. strukturelle Hürden beim Zugang zu Rechtsberatung und gerichtlichen Verfahren sowie die AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 208
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