BRAK-Mitteilungen 3/2026

ben bei STAR 2025 an, in einer Einzelkanzlei angestellt tätig zu sein, während 85 Prozent in einer Sozietät arbeiten. Dabei ergibt die Differenzierung nach Bundesgebiet, dass der Anteil angestellter Anwälte in Einzelkanzleien mit rund 20 Prozent in den östlichen Kammerbezirken höher ausfällt als im Westen mit 13 Prozent. Die Analyse der Daten zu STAR 2023 zeigt hier mit einem Gesamtanteil von 11 Prozent der Angestellten in Einzelkanzleien einen etwas niedrigeren Wert. Hinsichtlich der Kanzleigröße weisen Einzelkanzleien – nicht ganz unerwartet – überwiegend sehr kleine Kanzleistrukturen auf. So geben 42 Prozent der in STAR 2025 vertretenen Inhaber von Einzelkanzleien an, als SoloSelbstständige ohne weitere Mitarbeitende tätig zu sein. Weitere 36,5 Prozent berichten von Kanzleigrößen zwischen 1,5 und drei Personen. Somit bewegen sich knapp 80 Prozent der betrachteten Einzelkanzleien in einer eher kleinen Struktur mit einem Inhaber und bis zu zwei Mitarbeitenden. Größere Einzelkanzleien kommen deutlich seltener vor; Kanzleien mit mehr als zehn tätigen Personen machen lediglich 2 Prozent aus. Die Unterschiede zwischen Kanzleien in den alten und neuen Bundesländern sind dabei eher gering. Es fällt auf, dass in westlichen Kammerbezirken mit 43 Prozent etwas mehr reine Inhaberkanzleien ohne weitere Mitarbeitende ansässig sind (Osten: 37 Prozent), während in ostdeutschen Einzelkanzleien dagegen mit 43 Prozent etwas häufiger 1,5 bis drei Personen tätig sind (Westen: 35 Prozent). Werden die Einzelkanzleien hinsichtlich der Anzahl der dort tätigen Berufsträger analysiert, so findet sich in 84 Prozent ein einziger Berufsträger – der Inhaber selbst. In 12 Prozent der Einzelkanzleien sind noch 1,5 bis drei Berufsträger (angestellt oder in freier Mitarbeit) beschäftigt, während Kanzleien mit mehr als drei Berufsträgern mit einem Anteil von rund 4 Prozent damit eher die Ausnahme darstellen. Zwischen den West- und Ost-Kammerbezirken lassen sich hierbei nur minimale, kaum relevante Abweichungen beobachten. Und auch gegenüber STAR 2023 sind eher geringe Veränderungen zu verzeichnen. Wie zu erwarten, zeigt sich bei der Betrachtung von Sozietäten eine grundlegend andere Größenstruktur. So finden sich in rund 59 Prozent und damit in deutlich mehr als Hälfte der berücksichtigten Sozietäten über zehn tätige Personen, wobei 39 Prozent sogar über mehr als 20 tätige Personen verfügen. Die Differenzierung nach Bundesgebiet bringt hier aber strukturelle Unterschiede ans Licht. So sind die Größenstrukturen in westlichen Gebieten von einer höheren Zahl tätiger Personen geprägt als dies in östlicher Lage der Fall ist. Der Anteil von Sozietäten mit über zehn tätigen Personen liegt in den alten Bundesländern bei 61,5 Prozent, während er sich in den neuen Bundesländern auf rund 47 Prozent beläuft. Verglichen mit STAR 2023 fallen auch hier die jeweiligen Verteilungen weitgehend ähnlich aus. Werden bei den Sozietäten wiederum ausschließlich die in der Kanzlei tätigen Berufsträger berücksichtigt, zeigt sich, dass in 32 Prozent der Sozietäten bis zu drei Berufsträger arbeiten, während insgesamt 48 Prozent auf über drei bis zu 20 Anwälte zurückgreifen können. Auch sehr große Sozietäten mit mehr als 20 Berufsträgern sind immer noch mit einem Anteil von 20 Prozent in den Daten vertreten. Erneut werden hier Unterschiede zwischen den West- und Ost-Standorten deutlich. So sind im Westen rund 34 Prozent der Sozietäten mit über zehn Berufsträgern aufgestellt. Im Osten trifft dies auf etwa 24 Prozent zu. Dafür ist hier der Anteil kleinerer Sozietätsstrukturen, die höchstens drei Berufsträger umfassen, mit 42 Prozent höher als im Westen, wo dieser bei 30 Prozent liegt. 3. ARBEITSZEIT Zu ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit je Woche im Jahr 2024 befragt, geben die Befragten im Mittel 43,4 Wochenstunden an. Hierbei zeigen sich kaum Unterschiede zwischen West- und Ost-Kammern, sehr wohl aber bei der Betrachtung nach Geschlecht. Mit 41,4 Stunden pro Woche geben Rechtsanwältinnen eine etwas geringere mittlere Arbeitszeit als ihre männlichen Kollegen an, die im Durchschnitt eine Wochenarbeitszeit von 44,5 Stunden nennen (vgl. Abb. 1). Insgesamt arbeiteten 74 Prozent der Befragten im Jahr 2024 mindestens 40 Stunden pro Woche und bewegten sich damit in einem klassischen Vollzeitumfang. Auffällig ist, dass der Bereich zwischen 20 und 39 Wochenstunden, der gängige Teilzeitmodelle umfasst, deutlich von Frauen dominiert wird: 30 Prozent der Teilnehmerinnen fallen in diese Kategorie, während es bei den männlichen Befragten nur knapp 17 Prozent sind. Umgekehrt sind Männer in den höheren Stundenumfängen überrepräsentiert: 45 Prozent von ihnen arbeiteten 50 Stunden oder mehr pro Woche, bei den Frauen liegt dieser Anteil bei knapp 30 Prozent (vgl. Abb. 1). Ähnliches konnte bereits im Rahmen von STAR 2023 und früheren Untersuchungen gezeigt werden. Dabei ist nach wie vor anzunehmen, dass sich die Themen Familienplanung und Kinderbetreuung in der Arbeitszeit niederschlagen. Selbstständig tätige Anwälte kommen bundesweit mit durchschnittlich 45,1 Wochenstunden auf die höchsten Werte, während angestellt tätige Kollegen mit 42,5 Stunden und Syndici mit 41,0 Stunden etwas niedriger liegen. Dabei zeigen sich auch bei der Differenzierung nach beruflicher Stellung nur eher geringfügige Abweichungen zwischen den alten und neuen Bundesländern; und im Vergleich zu STAR 2023 sind die Unterschiede ebenfalls nur marginal. 4. SPEZIALISIERUNG Spezialisierung und Fachanwaltstitel sind auch weiterhin ein wichtiger Aspekt der juristischen Expertise und werden zunehmend nachgefragt.3 3 S. dazu im Detail Wohlfeld, BRAK-Mitt. 2026, 168 (in diesem Heft). So geben im Rahmen von STAR 2025 nur knapp 16 Prozent der Befragten an, BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUFSÄTZE 174

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