I. STAR 2025 AUF EINEN BLICK STAR 2025 stellt die 22. Befragung zur Erhebung des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwälte dar und wurde zwischen Mitte Mai und Mitte September des Jahres 2025 erhoben. Diesmal beschäftigt sich die Erhebung hauptsächlich mit der wirtschaftlichen Situation der selbstständigen und beschäftigten Rechtsanwälte sowie der Rechtsanwaltskanzleien. Hierbei beziehen sich die Antworten zu den wirtschaftlichen Aspekten der Rechtsanwälte und der Kanzleien auf das Wirtschaftsjahr 2024. STAR 2025 war als reine Online-Befragung gestaltet. Dazu eingeladen wurden die Berufsträger auf der Homepage bzw. im Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer sowie über die jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammern. Diese hatten die Möglichkeit, den Zugangslink zur Umfrage entweder auf ihrer Homepage und/oder in ihrem regelmäßigen Newsletter zu veröffentlichen und/oder ihn über das besondere elektronische Anwaltspostfach an ihre Mitglieder zu verschicken. An der aktuellen Erhebung beteiligten sich die Kammern Bamberg, Berlin, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Celle, Düsseldorf, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, Hamm, Karlsruhe, Kassel, Koblenz, Köln, Mecklenburg-Vorpommern, München, Nürnberg, Oldenburg, Saarbrücken, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Stuttgart, Thüringen, Tübingen und Zweibrücken.2 2 Hinzu kommen Berufsträger, die im Rahmen der vorherigen STAR-Erhebung angaben, wieder an der Befragung teilnehmen zu wollen und aufgrund dessen Adressdaten hinterlegten. Diese wurden direkt durch das IFB angeschrieben und über die erneute Befragung informiert. Hinzu kamen im Erhebungszeitraum je nach Kammer eine oder mehrere Erinnerungsaktionen. Für die Auswertung konnten schließlich insgesamt 3.596 auswertbare Fragebögen berücksichtigt werden. Angesichts der langen Laufzeit des Projekts, aber auch im Vergleich mit anderen Erhebungen dieser Art ist der erreichte Rücklauf als gut einzustufen. An dieser Stelle soll den Teilnehmenden und Kammern recht herzlich für Ihre Unterstützung und Zeit gedankt werden. II. STRUKTUR DER ANWALTSCHAFT Im Folgenden wird die Struktur der Teilnehmenden an STAR 2025 genauer dargestellt. Hierbei liegt das Augenmerk neben den Entwicklungen seit der letzten STAR-Erhebung mit wirtschaftlichem Schwerpunkt vor allem auf geschlechtsbedingten und geografischen Unterschieden. 1. BERUFLICHE STELLUNG Bei Betrachtung der beruflichen Stellung wird zwischen selbstständigen Anwälten, angestellt Tätigen und Syndikusrechtsanwälten unterschieden. Die Verteilung der Teilnehmenden auf die genannten Tätigkeitsformen ähnelt der STAR-Erhebung 2023 stark. Der Großteil der Befragten ist als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Ausschließlich Selbstständige machen bundesweit einen Anteil von rund 45 Prozent der Befragten aus; überwiegend selbstständig sind weitere 12 Prozent. Ebenfalls wie in STAR 2023 folgen darauf anteilsmäßig angestellte Anwälte und Syndici. Die (vorwiegend oder zu 100 Prozent) angestellten Kollegen stellen rund 18 Prozent der Teilnehmenden, und Syndici haben einen Anteil von 16,5 Prozent. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bundesgebieten sowie bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung. So fällt in den ostdeutschen Bundesländern der Anteil der ausschließlich selbstständig tätigen Rechtsanwälte mit etwa 56 Prozent merklich höher aus als in den westdeutschen Bundesländern, in denen dieser Wert bei 43 Prozent liegt. Während angestellte Rechtsanwälte in den alten und neuen Bundesländern anteilsmäßig in etwa gleich häufig vertreten sind, zeigt sich bei den Syndikusrechtsanwälten ein gegenteiliges Bild: Ihr Anteil ist mit 18 Prozent in den westdeutschen Ländern höher als in Ostdeutschland; dort beträgt ihr Anteil nur knapp 9Prozent. Die Differenzierung nach Geschlecht ergibt außerdem, dass Frauen im Vergleich zu Männern häufiger als beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind. So arbeiten 25 Prozent der weiblichen Befragten, aber nur 15 Prozent der männlichen Teilnehmer überwiegend oder ausschließlich als angestellter Anwalt; und auch unter den Syndikusrechtsanwälten liegt der Frauenanteil mit 19 Prozent etwas über dem Männeranteil von 15 Prozent. Bei den Selbstständigen kann das umgekehrte Bild festgestellt werden. Knapp 50 Prozent der männlichen Berufsträger, aber nur rund 37 Prozent ihrer Kolleginnen sind zu 100 Prozent selbstständig tätig. Diese Befunde konnten ebenfalls in STAR 2023 in vergleichbarer Größenordnung nachgewiesen werden. Auch die Anzahl der Teilnehmer, die überwiegend oder ausschließlich in freier Mitarbeiterschaft arbeiten, ist mit einem Anteil von weniger als 2 Prozent unverändert gering. 2. KANZLEIFORM UND KANZLEIGRÖSSE Bei der Betrachtung der Kanzleiform wird in erster Linie zwischen Einzelkanzleien und Sozietäten unterschieden. Diesbezüglich zeigt sich, dass mit knapp 67 Prozent der Großteil der selbstständigen Befragten in einer Einzelkanzlei tätig ist, während 33 Prozent der Selbstständigen den Anwaltsberuf in einer Sozietät ausüben. Auch hier lassen sich gegenüber STAR 2023 kaum Veränderungen beobachten. Bei einem Vergleich zwischen den neuen und alten Bundesländern ist im Osten ein nochmals höherer Anteil an Selbstständigen in Einzelkanzleien – 73 Prozent – zu erkennen, wodurch der Anteil der Selbstständigen in Sozietäten mit 27 Prozent niedriger ausfällt. Auch diese Muster zeigten sich bereits in der Erhebung von 2023 in sehr ähnlicher Ausprägung. Wenn die befragten Rechtsanwälte angestellt in einer Kanzlei tätig sind, ist dies meist innerhalb einer Sozietät der Fall. Nur etwa 15 Prozent dieser Teilnehmenden geAUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 173
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