BRAK-Mitteilungen 1/2024

schen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority – AMLA) geeinigt. Der Entwurf der AMLA-Verordnung sah in Art. 32 zunächst vor, der AMLA auch im Nichtfinanzsektor weitreichende Aufsichtsbefugnisse einzuräumen, was im Ergebnis eine Fachaufsicht über die Rechtsanwaltskammern bedeutet und das Prinzip der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft und insb. die anwaltliche Verschwiegenheit verletzt hätte. Dagegen hatte sich die BRAK bereits in einer Stellungnahme3 3 BRAK-Stn.-Nr. 50/2021. im August 2021 vehement ausgesprochen. Die Einigung des Rates und des Parlaments beschränkt sich nun darauf, dass die AMLA im Nichtfinanzsektor lediglich eine unterstützende Rolle ausüben soll. Sie kann demnach unverbindliche Empfehlungen abgeben. Sobald der Wortlaut der vorläufigen Einigung abschließend überarbeitet ist, wird dieser den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt. Danach müssen der Rat und das Parlament die Texte noch förmlich annehmen. Offen geblieben ist lediglich der Ort, an dem die neue Behörde ihren Sitz haben wird. Neun Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben sich beworben. Die Verhandlungen über die neue Geldwäscherichtlinie und die Geldwäscheverordnung, ebenfalls Teil des Geldwäschepakets der Kommission, sollen im Januar 2024 abgeschlossen werden. CSAM-POSITIONIERUNG IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat sich am 20.11.2023 darauf verständigt, mit der Position des LIBE-Ausschusses zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet in die Trilog-Verhandlungen zu gehen.4 4 BRAK-Stn.-Nr. 22/2023. Abgestimmt wird im Plenum mithin erst nach dem Trilog über dessen Ergebnis. Zahlreiche Organisationen, darunter die BRAK, hatten vehemente Kritik am Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch (Chatkontrolle – CSAM) aufgrund massiver Grundrechtseingriffe und geringer tatsächlicher Erfolgsaussichten im Kampf gegen Kindesmissbrauch geäußert. Der Vorschlag hatte eine umfassende Aufdeckungs- und Meldepflicht privater Kommunikationsinhalte durch die Diensteanbieter vorgesehen. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hatte sich in einer Stellungnahme äußerst kritisch geäußert. Noch am 23.10.2023 fand im EP ein Seminar des EDSB statt, in dem die Rechtswidrigkeit und praktische Untauglichkeit des Kommissionsvorschlages bekräftigt wurden. Die Fraktionen des EP hatten sich im LIBE-Ausschuss des Parlaments dann darauf verständigt, statt anlassloser Massenüberwachung privater Kommunikation nur eine gezielte Überwachung konkret verdächtiger Personen auf richterliche Anordnung zuzulassen. Es soll auch keine Durchsuchung verschlüsselter Kommunikation geben. Das EP äußert sich aber nicht nur ablehnend. Anders als die Kommission spricht es sich für alternative Schutzansätze aus, darunter einen „Security by Design“-Ansatz: Internetdienste und Apps sollen sicher ausgestaltet und voreingestellt werden. Damit ist großen Bedenken Rechnung getragen worden, die seit Veröffentlichung des Vorschlags auch von Seiten der Anwaltschaft geäußert worden waren. Das Parlament hat damit einige Punkte der BRAK in seiner Stellungnahme aufgegriffen. Bevor der Trilog beginnen kann, muss der Rat seine Position treffen, dort hakt es jedoch. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA DENNINGER, LL.M., UND SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im November und Dezember 2023. TREFFEN DER KAMMERPRÄSIDENTEN AUS MITTEL- UND OSTEUROPA Am 3. und 4.11.2023 lud die Kroatische Anwaltskammer zum Treffen der Kammerpräsidenten der mittelund osteuropäischen Staaten (MOEL-Treffen) nach Dubrovnik ein. Die BRAK war durch ihren Vizepräsidenten Andr´e Haug und Dr. Veronika Denninger vertreten. An dem Treffen nahmen weiterhin die Vertreter der Anwaltschaften aus Österreich, aus der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen (Rechtsberaterkammer und Rechtsanwaltskammer), Slowakei, Slowenien und Liechtenstein teil. Das MOEL-Treffen hat sich über die Jahre hinweg als eine wichtige Abstimmungsplattform der Präsidenten der mittel- und osteuropäischen Kammern zu nationalen und europäischen Themen etabliert. Bei diesjährigen Treffen wurde der Einfluss der EU-Gesetzgebung auf den Anwaltsberuf in den teilnehmenden Ländern und die aktuellen Fragen der Rechts- und Berufspolitik besprochen. BRAK-MITTEILUNGEN 1/2024 AUS DER ARBEIT DER BRAK 46

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