BRAK-Mitteilungen 4/2023

beiden Völkern zu schaffen. Ziel ist es durch Workshops, Schulungsprogramme und spezielle Projekte bei den Teilnehmenden ein Bewusstsein für die Verbesserung der Beziehungen zwischen Jüdinnen und Juden sowie Palästinenserinnen und Palästinensern zu fördern. Eine der Berufsgruppen, mit der die Schule arbeitet, sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Israel und Palästina. Für die BRAK nahmen an der geschlossenen Veranstaltung ihr Vizepräsident Andr´e Haug, der Referent für den Bereich Nordafrika, Riad Khalil Hassanain und die Referentin für den Bereich Israel, Swetlana Schaworonkowa, teil. Der renommierte israelische Menschenrechtsanwalt Michael Sfard gab einen Einblick in die Praxis und Berufsausübung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den besetzten Gebieten. In einem weiteren Vortrag erläuterte Dr. Manal Totry Jubran den Einfluss des Justizumbaus auf das demokratische System in Israel und mögliche Auswirkungen auf die palästinensische Minderheit. JUSTIZUMBAU IN ISRAEL Die israelische Regierung betreibt seit ihrem Amtsantritt Ende 2022 einen tiefgreifenden Umbau der Judikative, der das System der Kontrolle und des Ausgleichs durch Justiz und Anwaltschaft aus den Angeln zu heben droht. Nach landesweiten Protesten und einem Generalstreik hat die Regierung Anfang April 2023 den Umbau des Justizsystems vorübergehend ausgesetzt. Vertreterinnen und Vertreter der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung e.V. (DIJV), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Bundesgerichtshofes (BGH) haben diese Entwicklungen zum Anlass genommen, mit hochrangingen Repräsentanten aus Anwaltschaft, Justiz sowie Wissenschaft und Forschung in Tel Aviv und Jerusalem zu sprechen. In einer gemeinsamen Erklärung2 2 Gemeinsame Presseerkl. von BRAK, DIJV und BGH v. 24.5.2023. drücken DIJV, BRAK und BGH ihre Solidarität mit den seit vielen Wochen protestierenden israelischen Anwälten und Anwältinnen, den Richterinnen und Richtern, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern sowie anderen Rechtsberufen in Israel aus. Die BRAK hatte sich auch bereits zuvor für den Erhalt des Rechtsstaats in Israel stark gemacht und sich mit den Protestierenden solidarisch erklärt.3 3 Dazu Nachr. aus Berlin 11/2023 v. 31.5.2023 m.w.N. Sie wandte sich ferner gegen im Juni bekanntgewordene Pläne, die Israel Bar Association abzuschaffen.4 4 S. Nachr. aus Berlin 15/2023 m.w.N.; ausführl. Haug, BRAK-Magazin 4/2023, 3 (in dieser Ausgabe). AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BESCHLÜSSE DER 5. SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG BEI DER BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER AM 8.5.2023 BERUFSORDNUNG I. § 33 BORA wird zu § 30 BORA. II. § 31 BORA wird wie folgt neu gefasst: § 31 Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts (1) Berufsausübungsgesellschaften haben laufend ihre konkreten Risiken für Berufsrechtsverstöße zu ermitteln und zu bewerten, insbesondere solche, die sich aus ihrer Zusammensetzung und Organisationsstruktur, ihren Tätigkeitsfeldern sowie ihren Mandaten ergeben. (2) Auf Basis der Risikoanalyse nach Absatz 1 stellen Berufsausübungsgesellschaften durch geeignete Maßnahmen sicher, dass berufsrechtliche Verstöße verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere sein: – die Bestellung einer oder eines Berufsrechtsbeauftragten; – berufsrechtliche Schulungen; – elektronische Systeme zur Vermeidung von Interessenkollisionen; – die elektronische Überwachung von Anderkonten zur Sicherstellung der Verpflichtungen nach § 4 BORA; – eine interne Hinweismeldestelle für berufsrechtsbezogene Beschwerden. (3) In Berufsausübungsgesellschaften mit regelmäßig mehr als 10 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder anderen Angehörigen eines in § 59c Absatz 1 Satz 1 BRAO genannten Berufs sind die Risikoanalyse nach Absatz 1 und die getroffenen Maßnahmen nach Absatz 2 zu dokumentieren, die Dokumentation ist spätestens alle zwei Jahre zu aktualisieren. FACHANWALTSORDNUNG I. § 4 Abs. 2 FAO wird durch Satz 3 und 4 ergänzt und erhält folgende Fassung: (2) 1Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der PERSONALIEN BRAK-MITTEILUNGEN 4/2023 245

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