BRAK-Mitteilungen 4/2023

Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen Zu dem nunmehr vorliegenden Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen hat die BRAK sich im Grundsatz positiv geäußert.14 14 BRAK-Stn.-Nr. 23/2023; dazu und mit Nachw. zum Referentenentwurf und den kontroversen Diskussionen s. Nachr. aus Berlin 12/2023 v. 14.6.2023; zum Regierungsentwurf s. Nachr. aus Berlin 10/2023 v. 17.5.2023. Anders als der Referentenentwurf sieht dieser zwar keine audiovisuelle Dokumentation mehr vor, sondern eine reine Tonaufzeichnung. Die BRAK begrüßt dies gleichwohl als Verbesserung im Vergleich zum Status Quo, fordert aber eine rasche Umsetzung, weil die jetzige Situation ohne Inhaltsprotokolle nicht hinnehmbar ist. Commercial Courts Zu dem vom BMJ vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit hat die BRAK sich im Grundsatz positiv geäußert.15 15 BRAK-Stn.-Nr. 24/2023; dazu Nachr. aus Berlin 12/2023 v. 14.6.2023. Sie sieht das Vorhaben im Zusammenhang mit den Bestrebungen der Justizorganisationen, die Anwendung des deutschen Rechts auch im Ausland zu fördern, im Rahmen des „Bündnisses für das deutsche Recht“ und der Kampagne „Law – Made in Germany“, an denen die BRAK beteiligt ist. Zu den einzelnen Regelungen des Entwurfs äußert die BRAK sich differenziert. Modernisierung des Schiedsverfahrens Die in einem Eckpunktepapier niedergelegten Reformüberlegungen des BMJ zur Modernisierung des Schiedsverfahrens, mit denen Deutschland auch international als Schiedsstandort gestärkt werden soll, begrüßt die BRAK.16 16 BRAK-Stn.-Nr. 21/2023; dazu Nachr. aus Berlin 10/2023 v. 17.5.2023. Mit den einzelnen Eckpunkten sowie den vom Ministerium identifizierten weiteren möglichen Reformgegenständen setzt die BRAK sich im Detail auseinander. Sie begrüßt insb., dass die in der Schiedsgerichtsbarkeit bewährten und auch nach der Pandemie weiterhin häufig genutzten virtuellen Verhandlungen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. JURISTISCHE AUSBILDUNG iur.reform-Studie Mit dem juristischen Studium und Referendariat sind alle daran beteiligten Gruppen unzufrieden: Studierende, Referendarinnen und Referendare, Praktikerinnen und Praktiker sowie Lehrende. Eine im Mai veröffentlichte Studie des Projekts iur.reform zeigt, wo Reformbedarf gesehen wird. Zu den Ergebnissen der Studie erhielt die BRAK vorab die Gelegenheit, sich zu äußern und formulierte sieben Eckpunkte für eine auch aus ihrer Sicht dringliche Reform.17 17 BRAK-Stn.-Nr. 16/2023; dazu Nachr. aus Berlin 11/2023 v. 31.5.2023 sowie Folge 70 des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“. Tax Law Clinics Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will das Bundesfinanzministerium die Befugnis zur beschränkten steuerlichen Beratung neu regeln. Dabei soll auch die unentgeltliche Beratung durch Jurastudierende in Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen zugelassen werden, die die zu Ausbildungszwecken unter Anleitung altruistische Hilfeleistung in Steuersachen anbieten. Die BRAK begrüßt ausdrücklich, dass das Ministerium den Bedarf erkannt und die Anregung aus der Praxis aufgegriffen hat. Es erschließe sich nicht, weshalb die beliebten und zur Entwicklung von Schlüsselqualifikationen hilfreichen Law Clinics bislang im Steuerrecht nicht zulässig seien.18 18 BRAK-Stn.-Nr. 25/2023; dazu Nachr. aus Berlin 12/2023 v. 14.6.2023. WEITERE RECHTS- UND BERUFSPOLITISCHE AKTIVITÄTEN Daneben hat die BRAK zu einer Reihe weiterer Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen, u.a. zur geplanten Modernisierung der formalen Anforderungen an anwaltliche Honorarrechnungen,19 19 Vizepräsidentenschr. v. 19.6.2023; dazu Nachr. aus Berlin 13/2023 v. 28.6.2023. zur Nachjustierung der Ausbildungsanforderungen für zertifizierte Mediatorinnen und Mediatoren,20 20 BRAK-Stn.-Nr. 19/2023; dazu Nachr. aus Berlin 10/2023 v. 17.5.2023. zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt,21 21 BRAK-Stn.-Nr. 27/2023; zum Hintergrund s. Nachr. aus Berlin 13/2023 v. 28.6. 2023. zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, mit der scharfe zusätzliche Ermittlungsbefugnisse eingeführt werden sollen,22 22 Vizepräsidentinnenschr. v. 6.6.2023 dazu Nachr. aus Berlin 12/2023 v. 14.6.2023. sowie zur begrüßenswerten dauerhaften Ermöglichung virtueller Kammerversammlungen.23 23 BRAK-Stn.-Nr. 20/2023; dazu Nachr. aus Berlin 10/2023 v. 17.5.2023. GUTACHTEN FÜR BUNDESGERICHTE Bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein leiblicher Vater die unter bestimmten Voraussetzungen mögliche rechtliche Vaterschaft eines anderen anfechten kann, ist die Kernfrage eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens, zu dem die BRAK auf Anfrage des BVerfG Stellung genommen hat. Die Verfassungsbeschwerde des betroffenen leiblichen Vaters hält die BRAK für begründet, was sie in ihrer Stellungnahme24 24 BRAK-Stn.-Nr. 26/2023; dazu Nachr. aus Berlin 13/2023 v. 28.6.2023. im Detail ausführt. Ferner hat die BRAK aus Sicht der familienrechtlichen Anwaltspraxis zu ergänzenden Fragen des BVerfG Stellung genommen. SATZUNGSVERSAMMLUNG Die in der Sitzung am 5.12.2022 gefassten Beschlüsse der Satzungsversammlung, mit der u.a. die BORA und die FAO geschlechtergerecht neu gefasst und eine Änderung in der BORA zum Umgang mit Sammelanderkonten beschlossen wurden, sind zum 1.6.2023 in Kraft getreten.25 25 Beschlüsse u.a. veröffentlicht in BRAK-Mitt. 2023, 100; s. dazu Nachr. aus Berlin 11/2023 v. 31.5.2023. Die Satzungsversammlung tagte im Berichtszeitraum am 8.5.2023 in Berlin. Sie befasste sich im Schwerpunkt mit Fragen der Fachanwalts-Fortbildung sowie der EinAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2023 AUS DER ARBEIT DER BRAK 240

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