BRAK-Mitteilungen 4/2023

AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene im Mai und Juni 2023. Im Zentrum ihrer Arbeit standen – neben der Daueraufgabe besonderes elektronisches Anwaltspostfach – die gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich Justiz und Digitalisierung, deren Umsetzung eine große Auswirkung auch auf die Anwaltschaft haben wird. beA UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Betrieb und die Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) bildeten als Daueraufgabe auch im aktuellen Berichtszeitraum einen Arbeitsschwerpunkt der BRAK. Weiterentwicklung des beA-Systems Anfang Juni wurde die Version 3.18 des beA-Systems bereitgestellt. Mit ihr stellt die BRAK weitere Tastenkombinationen, sog. Shortcuts, für eine erleichterte Bedienung der beA-Webanwendung mit der Tastatur zur Verfügung.1 1 S. beA-Newsletter 3/2023 v. 5.6.2023. Sämtliche Shortcuts sind in der Anwenderhilfe unter dem Stichwort barrierefreie Bedienung erläutert;2 2 https://handbuch.bea-brak.de/weitere-themen/barrierefreie-bedienung. dort werden auch weitere Einstellungsmöglichkeiten für eine erleichterte Bedienung dargestellt. Mit der beA-Version 3.18 wurde zugleich der Reiter „Berichte“ aus der beA-Webanwendung entfernt, da die Berichtsfunktion von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten so gut wie gar nicht genutzt wurde. Ferner enthält das Update auch Fehlerbehebungen.3 3 Diese sind unter https://portal.beasupport.de/release-information#c64 dokumentiert. Informationen für Nutzerinnen und Nutzer Die BRAK hat auch im aktuellen Berichtszeitraum eine Reihe von Informationen und Anwendungstipps für die Nutzerinnen und Nutzer des beA publiziert. Neben Hinweisen zur Hinterlegung weiterer Token4 4 S. beA-Newsletter 3/2023 v. 5.6.2023. oder zur Identifizierung konkreter Nachrichten bei Zustellungsproblemen an die Justiz5 5 S. beA-Newsletter 4/2023 v. 29.6.2023. waren dies insb. Informationen zur Ersatzeinreichung sowie zu den Anforderungen an eine wirksame Einreichung auf dem sicheren Übermittlungsweg und insoweit v.a. an die einfache elektronische Signatur.6 6 Dazu beA-Newsletter 4/2023 v. 29.6.2023. Hierzu zählt auch die regelmäßige Dokumentation und Erläuterung aktueller Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) im beA-Newsletter, dem Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ sowie den BRAK-Mitteilungen.7 7 S. zuletzt von Seltmann, Anm. zu OLG Braunschweig, BRAK-Mitt. 2023, 269 (in diesem Heft); den Übersichtsbeitrag von Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 70 sowie die in jedem Heft der BRAK-Mitt. erscheinenden Rechtsprechungsübersichten von Jungk, Chab und Grams zu Wiedereinsetzungs- und Haftungskonstellationen, s. dazu S. 232 (in diesem Heft). Rechtlicher Rahmen des ERV Die BRAK begleitet weiterhin die Entwicklung des rechtlichen Rahmens des ERV und insb. dessen geplante Einführung auch am BVerfG,8 8 Dazu Nachr. aus Berlin 13/2023 v. 28.6.2023. für die das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Juni einen Referentenentwurf vorlegte. Damit soll eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und BVerfG und insb. auch die elektronische Zustellung durch das BVerfG ermöglicht werden. Technisch soll an die Infrastruktur der elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer angeknüpft werden. Die Gesetzesbegründung enthält u.a. klarstellende Ausführungen dazu, wie Berufsausübungsgesellschaften über den sog. sicheren Übermittlungsweg formwahrend Dokumente einreichen können. Bei der Einführung des beA für Berufsausübungsgesellschaften in der Folge der BRAO-Reform 2022 hatten hier zunächst Unklarheiten bestanden, wegen derer die BRAK und der DAV gemeinsam empfohlen hatten, sicherheitshalber eine qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden.9 9 Gemeinsame Empfehlung von BRAK und DAV. Die BRAK wird das weitere Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten und hat zu dem Entwurf Stellung genommen.10 10 BRAK-Stn.-Nr. 38/2023. JUSTIZ UND DIGITALISIERUNG Wie der vorangehende war auch der aktuelle Berichtszeitraum von reger gesetzgeberischer Aktivität im Bereich Justiz und Digitalisierung gekennzeichnet. Insbesondere wurde die vom BMJ beauftragte Studie zum Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit11 11 Abschlussbericht zur Studie; s. dazu Nachr. aus Berlin 9/2023 v. 3.5.2023. vorgestellt sowie Gesetzentwürfe zur Förderung von Videoverhandlungen12 12 Dazu Nachr. aus Berlin 12/2023 v. 14.6.2023 sowie BRAK-Stn.-Nr. 5/2023 (zum Referentenentwurf). sowie zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens am BGH13 13 Dazu Nachr. aus Berlin 12/2023 v. 14.6.2023. vorlegt, mit denen die BRAK sich intensiv befasste. Ein derartiges Verfahren, welches dem BGH eine Vorabentscheidung von Rechtsfragen ermöglicht, die für viele parallele Verfahren von Bedeutung sind, samt Aussetzungsmöglichkeit für Folgeverfahren, hatte auch die BRAK in einer Stellungnahme den vom BMJ geplanten Maßnahmen zur besseren Bewältigung von Massenverfahren gefordert.14 14 BRAK-Stn.-Nr. 17/2023; s. nunmehr BRAK-Stn.-Nr. 33/2023. AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2023 239

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