BRAK-Mitteilungen 3/2023

Auf die seit dem Eintritt der aktiven Nutzungspflicht zum 1.1.2022 erheblich gestiegene Zahl gesendeter Nachrichten hat die BRAK die Serverkapazitäten weitblickend eingestellt. Die Zeiten, in denen das beA-System nicht zur Verfügung steht, konnten bislang auch im Jahr 2023 minimal gehalten werden. Dies berichtete BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke im Rahmen der 164. BRAK-Hauptversammlung am 28.4.2023 in Erfurt. Die dort zusammentretenden Kammerpräsidentinnen und -präsidenten sprachen außerdem über Pläne, das beA besser auf Mobilgeräten nutzbar zu machen. Anwenderhilfe Parallel zu den Verbesserungen in der beA-Webanwendung wurde auch die beA-Anwenderhilfe4 4 https://handbuch.bea-brak.de. neu gestaltet. Sie zeigt sich nun, ebenso wie das beA-Supportportal,5 5 https://portal.beasupport.de. mit neu gestalteter, übersichtlicher strukturierter Benutzeroberfläche, kann aber auch komplett als Handbuch im PDF-Format6 6 Handbuch im PDF-Format. heruntergeladen werden. ANWALTSCHAFT Die demographische und wirtschaftliche Entwicklung der Anwaltschaft beschäftigte die BRAK auch im Berichtszeitraum auf verschiedene Weise, u.a. in einer Arbeitsgruppe auf Präsidiums- und Kammerpräsidiumsebene. Um dem sich verstärkenden Nachwuchsproblem zu begegnen, starteten die RAK Berlin und die BRAK im April ein gemeinsames Projekt an einer Berliner Schule. Dieses brachte insb. Jugendlichen aus nichtakademischen oder migrantischen Elternhäusern den Anwaltsberuf nahe7 7 Dazu Hofmann/Khalil Hassanain, BRAK-Magazin 2/2023, 4. und soll aufgrund des positiven Echos fortgesetzt werden. Mit beiden Themen befassten sich auch die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern bei der 164. Hauptversammlung der BRAK, die am 28.4.2023 in Erfurt stattfand. Zahlenmäßige Entwicklung Dass die Zahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte insgesamt rückläufig ist, die Zahl der Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte hingegen – ebenso wie der Frauenanteil – wächst, belegt die von der BRAK herausgegebenen Mitgliederstatistik zum 1.1.2023.8 8 Mitgliederstatistik zum 1.1.2023. Sie wurde im April veröffentlicht und wird, ebenso wie die Fachanwaltsstatistik zum 1.1. 2023,9 9 Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2023. in diesem Heft ausführlich von Witte10 10 Witte, BRAK-Mitt. 2023, 150 (in diesem Heft); zu beidem s. auch Nachr. aus Berlin 8/2023 v. 8.4.2023 sowie PE Nr. 3/2023 v. 20.4.2023; weiteres Zahlenmaterial findet sich auf der Website der BRAK im Bereich „Zahlen & Statistiken“. vorgestellt. Die Tendenz, dass sich mehr ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Berufsausübung in Deutschland niederlassen, hält weiterhin an. Dies zeigen jüngst von der BRAK veröffentlichte Statistiken für die Jahre 2021 und 2022 zu Niederlassungen nach § 206 BRAO sowie nach dem EuRAG.11 11 Dazu Nachr. aus Berlin 6/2023 v. 22.3.2023 m.w.N. sowie ebenfalls Witte, BRAKMitt. 2023, 150 (in diesem Heft). Gehaltsunterschiede und STAR-Untersuchung 2023 Trotz eines steigenden Frauenanteils in der Anwaltschaft insgesamt12 12 S. Aufstellung zum Anteil der Rechtsanwältinnen seit 1970. und vor allem in der Syndikusanwaltschaft sind nach wie vor deutliche Gehaltsunterschiede zu verzeichnen. Der Equal Pay Day, der symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen bei gleichem Gehalt faktisch umsonst gearbeitet hätten, lag im Jahr 2023 am 7.3.2023; bereinigt um Faktoren wie Branche, Führungsverantwortung und Arbeitszeit lag der Einkommensunterschied bei 18 %. In der Rechts- und Steuerberatungsbranche ist der Unterschied mit 32 % nach wie vor erheblich höher, der Equal Pay Day liegt hier rechnerisch erst am 17.4.2023.13 13 Nachr. aus Berlin 5/2023 v. 9.3.2023. Auch die von der BRAK durchgeführte STAR-Untersuchung 2020 belegt hohe geschlechtsbezogene Gehaltsunterschiede in der Anwaltschaft.14 14 Dazu Nitschke, BRAK-Magazin 2/2021, 8; ausführl. zu beruflicher und finanzieller Situation von Anwältinnen Schultz, BRAK-Mitt. 2018, 223. Die Befragungsphase der STAR-Untersuchung 2023, mit der die wirtschaftliche Situation im Jahr 2022 erforscht werden soll, startete am 2.5.2023.15 15 Nachr. aus Berlin 9/2023 v. 3.5.2023. JUSTIZ UND DIGITALISIERUNG Auch im zurückliegenden Berichtszeitraum befasste sich die BRAK in ihren Fachausschüssen und Arbeitsgruppen intensiv mit der Digitalisierung der Justiz. BRAK-Hauptversammlung Diese waren auch Gegenstand der 164. Hauptversammlung der BRAK. Eine Vertreterin des Bundesministeriums der Justiz stellte dort wichtige Digitalisierungsprojekte vor, an denen das Ministerium derzeit arbeitet. Dazu zählen u.a. die papierlose Zwangsvollstreckung, die digitale Rechtsantragsstelle, die als bundesweites Justizportal aufgebaut und in die auch eine Anwaltsliste eingebunden werden soll, und das Online-Verfahren für Zivilsachen mit geringen Streitwerten. Für Videoverhandlungen in den Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten, zu denen die BRAK sich bereits positiv geäußert hatte,16 16 Dazu Nitschke, BRAK-Mitt. 2022, 93, 94 f. m.w.N. werde derzeit der Regierungsentwurf vorbereitet. Eine Vertreterin des niedersächsischen Justizministeriums und ein Vertreter des bayerischen Staatsministeriums der Justiz berichteten vom aktuellen Stand des von den beiden Ländern gemeinsam mit der Universität Regensburg gestarteten Reallabors.17 17 www.parteivortrag.de. Darin soll an Pilotgerichten erprobt werden, wie Parteivortrag mittels eines elektronischen Basisdokuments strukturiert werden kann. Die Struktur des Vortrags obliegt dabei den Parteien und wird hinsichtlich Inhalt und Umfang nicht reglementiert. Damit wird ein wichtiger Kritikpunkt der BRAK-MITTEILUNGEN 3/2023 AUS DER ARBEIT DER BRAK 166

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