BRAK-Mitteilungen 2/2023

§ 12 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen: 1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, 2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht, 3. Internationales Privatrecht im Familienrecht, 4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung. § 13 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, 2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; 3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungsund Strafvollzugsrecht. § 14 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht Für das Fachgebiet Insolvenz- und Sanierungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht a) Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags b) Wirkungen der Verfahrenseröffnung c) Das Amt ) der vorläufigen Insolvenzverwalterin oder des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters, ) der vorläufigen Sachwalterin oder des vorläufigen Sachwalters, ) der Sachwalterin oder des Sachwalters, ) der Verfahrenskoordinatorin oder des Verfahrenskoordinators, ) der oder des Restrukturierungsbeauftragten sowie ) der Sanierungsmoderatorin oder des Sanierungsmoderators d) Vermögenssicherung und Stabilisierung sowie Verwaltung der Masse e) Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren f) Abwicklung und Gestaltung von Rechtsverhältnissen g) Insolvenzgläubigerinnen und Insolvenzgläubiger h) Insolvenzanfechtung i) Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz j) Steuerrecht in der Insolvenz k) Gesellschaftsrecht in der Insolvenz l) Insolvenzstrafrecht m) Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts 2. Verfahrensrecht a) Insolvenzeröffnungsverfahren b) Regelverfahren c) Restrukturierungs- und Insolvenzplan d) Verbraucherinsolvenz e) Restschuldbefreiungsverfahren f) Sonderinsolvenzen 3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen a) Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse b) Rechnungslegung in der Insolvenz c) Betriebswirtschaftliche Fragen des Restrukturierungsund Insolvenzplans, der Sanierung, der übertragenden Sanierung sowie der Liquidation. § 14a Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung, 2. Recht der Versicherungsaufsicht, 3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts, 4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht, 5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), 6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung), 7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung), 8. Rechtsschutzversicherungsrecht, BRAK-MITTEILUNGEN 2/2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 110

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