BRAK-Mitteilungen 2/2023

2023 können über das beA Nachrichten mit bis zu 1.000 Anhängen und einer Gesamtgröße von bis zu 200 MB versandt werden. Über die Umstellung hatte die BRAK im Vorfeld informiert,3 3 S. von Seltmann, BRAK-Magazin 6/2022, 11 sowie beA-Newsletter 3/2022 v. 3.3. 2022 und 8/2022 v. 29.9.2022. technisch ist sie derzeit für Ende März geplant.4 4 S. beA-Sondernewsletter 1/2023 v. 13.3.2023. Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach Ebenfalls zum 1.1.2023 startete die Steuerberaterplattform5 5 https://steuerberaterplattform-bstbk.de/. und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Das beSt richtet die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften ein (vgl. § 86c I StBerG). Es entspricht als sicherer Übermittlungsweg der Steuerberaterinnen und -berater (vgl. § 130a III ZPO und die parallelen Regelungen in den übrigen Verfahrensordnungen) dem beA für die Anwaltschaft. Wie beim beA besteht auch beim beSt eine aktive und passive Nutzungspflicht. Mitglieder der Steuerberaterkammern und damit registrierungspflichtig sind gem. § 74 II StBerG auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans einer anerkannten Steuerberatungsgesellschaft sind. Die BRAK wies darauf hin, dass die Betroffenen sich mittels der von der BStBK zwischen Anfang Januar und Mitte März versandten Registrierungsbriefe auf der Steuerberaterplattform registrieren müssen.6 6 beA-Newsletter 1/2023 v. 15.2.2023. Seit der Inbetriebnahme des beSt ist auch die Kommunikation zwischen beA und beSt möglich. Die BRAK nahm die entsprechenden Anpassungen am beA-System vor. Da die Registrierung am beSt für Steuerberaterinnen und -berater erst Anfang Januar anlief, konnten zunächst noch nicht alle per beSt erreicht werden; bei der Adresssuche im beA wurden daher zunächst nur die SAFE-IDs der bereits registrierten Postfächer angezeigt. ANWALTSGEBÜHREN Zu Beginn des Jahres hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels erneut die Forderung nach einer raschen Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren erhoben.7 7 Wessels, BRAK-Mitt. 2023, 1; ferner Weihnachtsbrief des BRAK-Präsidenten v. 23.12.2023 sowie Wessels, ZAP Kolumne 1/2023. Dies sei angesichts der aktuellen Preissteigerungen durch Energiekrise, Krieg in der Ukraine und Inflation unabdingbar, auch um Fachkräfte zu halten. Der Bundesjustizminister habe zugesichert, sich für eine Erhöhung noch in dieser Legislaturperiode einzusetzen und sein Ministerium habe bereits erste vorbereitende Schritte aufgenommen. RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE Ausbildereignung von Rechtsfachwirtinnen und -fachwirten Die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten soll künftig nicht nur von Anwältinnen und Anwälten, sondern auch von geprüften Rechtsfachwirtinnen und -fachwirten eigenständig übernommen werden dürfen. Die BRAK befürwortet8 8 BRAK-Stn.-Nr. 13/2023 und dazu Nachr. aus Berlin 5/2023 v. 9.3.2023. eine entsprechende Initiative der Deutschen Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. – RENO und des Forums deutscher Rechts- und Notarfachwirte e.V. Denn dies sei ohnehin bereits in vielen Kanzleien gelebte Praxis. Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass die Ausbildungsstätte eine Kanzlei und die ausbildende Person dort angestellt sei. Sie müsse zudem eine vier- bis fünfjährige Berufserfahrung mitbringen. Die BRAK schlägt vor, dies in der AusbEignV klarzustellen. Eine Änderung der ReNoPatAusbFachEigV hält sie für nicht angezeigt, da diese lediglich klarstelle, dass Anwältinnen und Anwälte qua Beruf ausbilden dürfen. Ausbildungszahlen Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2022 erneut gesunken. Das zeigen von der BRAK veröffentlichte Statistiken,9 9 Statistik: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.9.2022; s. ferner Nachr. aus Berlin 4/2023 v. 22.2.2023. die auf den Meldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung beruhen. Berücksichtigt werden dabei Ausbildungsverträge, die in der Zeit vom 1.10. des Vorjahres bis zum 30.9. des Erhebungsjahres neu abgeschlossen wurden und die am 30.9. auch noch bestanden haben. Nach der aktuellen Statistik ist die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 3.151 im Vergleich zum Vorjahr (3.554) erneut gesunken (- 11,34 %). In dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.314 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr: 2.570), in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte/r waren es 837 neue Verträge (Vorjahr: 984). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge stieg in fünf Kammerbezirken im Vorjahresvergleich an; 22 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Teil deutliche Rückgänge. DIGITALISIERUNG DER JUSTIZ Die Digitalisierung der Justiz war auch im zurückliegenden Berichtszeitraum eines der Kernthemen der BRAK. Mehrere Fachausschüsse arbeiteten und arbeiten auch weiterhin an unterschiedlichen Teilaspekten der Digitalisierung. Videoverhandlungen an Zivil- und Fachgerichten Mit dem vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten hat die BRAK sich intensiv befasst. Er verfolgt das Ziel, dass dort Videoverhandlungen und -beweisaufnahmen künftig verstärkt genutzt werden. Dazu sollen die seit Längerem bestehenden rechtlichen Möglichkeiten angepasst werden, mündliche Verhandlungen, Güteverhandlungen und ErörteBRAK-MITTEILUNGEN 2/2023 AUS DER ARBEIT DER BRAK 94

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