BRAK-Mitteilungen 1/2023

Abb. 2.13 Abb. 2.16 Wirtschaftskraft sind zu den „Gehaltsbeziehern“ zum einen auch sonstige Angestellte wie beispielsweise Reinigungspersonal einzubeziehen und zum anderen kritisch zu betrachten, inwieweit nicht-anwaltliches Personal mit angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gleichzusetzen ist. Eine Gleichsetzung würde voraussetzen, dass nicht-anwaltliches Personal im gleichen Umfang Umsatz generiert wie angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. 2. NICHT-JURISTISCHE MITARBEITER Der zweite Teil der Befragung betrifft den Zusatzteil der „nicht-juristischen Mitarbeiter“, also beispielsweise ReFa-/ReNo-Fachkräfte oder auch anderes Verwaltungspersonal, also alle Personen, die keine Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sind. a) UNBESETZTE STELLEN Je größer die Stadt und je größer die Kanzlei ist, desto größer ist die Zahl der derzeit unbesetzten Stellen. Während in Einzelkanzleien nur rund 14 % Stellen unbesetzt sind, geben knapp 42 % der Befragten in Sozietäten mindestens eine unbesetzte Stelle an. Die Zahl der unbesetzten Stellen steigt mit Anzahl der Sozien. In Kanzleien mit mehr als zehn Sozien liegt die angegebene Zahl bei knapp 79 % (Abb. 3.1.3). Abb. 3.1.3 Unbesetzte Stellen für geprüfte Rechtsfachwirtinnen und -fachwirte sind eher in Sozietäten zu finden, was sicherlich deren Aufgabengebiet geschuldet ist. Eine mögliche Umfrage zu unbesetzten Teilzeitstellen von geprüften Rechtsfachwirtinnen und -fachwirten in Einzelkanzleien könnte zu einem anderen Ergebnis führen, da auch in Einzelkanzleien ein Bedarf an geprüften Rechtsfachwirtinnen und -fachwirten vorhanden sein dürfte. Dies gilt jedoch nur für spezielle Bereiche der Unternehmensführung und füllt keine Vollzeitstelle. Bei der Betrachtung der Anzahl unbesetzter Stellen nach Berufsgruppen und Kanzleiform ergab sich sogar, dass einige Befragte mehr als sechs Stellen zu besetzen hätten (Abb. 3.1.8). Abb. 3.1.8 b) BRUTTO-JAHRESGEHALT (OHNE ARBEITGEBERANTEIL) Bei der Angabe von Gehältern werden regelmäßig zwei Zahlen angegeben. Zum einen der Mittelwert, also das arithmetische Mittel, bei dem es wegen der „Ausreißerzahlen“ zu großen Streuungen der Einzelwerte kommt. Die Ausreißer nach unten halten sich wegen des geltenden Mindestlohns in Grenzen. Zur Verhinderung dieser Streuung wird bei Wirtschaftsdaten regelmäßig der Median als sogenannter Zentralwert angegeben. Als statistisches Lagemaß stellt er die Mitte einer DatenverteiVETTER, DIE STAR-UNTERSUCHUNG 2022 BRINGT ES ANS LICHT BRAK-MITTEILUNGEN 1/2023 AUFSÄTZE 4

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