BRAK-Mitteilungen 5/2022

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BESCHLÜSSE DER 3. SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG BEI DER BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER AM 29.4. UND 30.4.2022 Beschlüsse zur Berufsordnung I. § 4 BORA wird wie folgt geändert: § 4 I BORA wird aufgehoben. Die bisherigen Absätze 2 und 3 des § 4 BORA werden dessen Absätze 1 und 2. II. Folgender neuer § 5a BORA wird eingefügt: § 5a Kenntnisse im Berufsrecht Die Kenntnisse im rechtsanwaltlichen Berufsrecht gemäß § 43f BRAO müssen durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit insgesamt mindestens zehn Zeitstunden nachgewiesen werden, die folgende Themen umfassen soll: 1. Organisation des Berufs als freier Beruf sowie der Rechtsanwaltskammern als Selbstverwaltungsorgane einschließlich der Berufsaufsicht und berufsrechtlicher Sanktionen 2. Allgemeine Berufspflicht und Grundpflichten nach §§ 43, 43a BRAO, §§ 2 bis 5a BORA 3. Überblick über die besonderen Berufspflichten nach den §§ 43b ff. BRAO, §§ 6 bis 33 BORA 4. Berufsrechtliche Bezüge zum anwaltlichen Haftungsrecht. III. Die BORA wird mit Wirkung zum 1.8.2022 wie folgt geändert: 1. In § 8 BORA werden die Worte „in Sozietät“ ersetzt durch „in einer Berufsausübungsgesellschaft“. Der Verweis auf § 59a BRAO wird ersetzt durch den Verweis auf „§ 59c BRAO“. 2. § 30 BORA wird aufgehoben. 3. In § 32 wird das Wort „Sozietät“ ersetzt durch „Berufsausübungsgesellschaft“. Die Worte „Sozien“ bzw. „Sozius“ werden ersetzt durch „Gesellschafter“. 4. § 33 I BORA wird aufgehoben. Ausfertigung Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit ausgefertigt. Berlin, 10.5.2022 Markt Diedorf, 13.5.2022 gez. Dr. Ulrich Wessels Vorsitzender der Satzungsversammlung gez. Anne Riethmüller Schriftführerin Nichtbeanstandung und In-Kraft-Treten Die Beschlüsse der Satzungsversammlung wurden vom Bundesministerium der Justiz geprüft und nicht beanstandet. Sie wurden am 27.7.2022 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 1.10.20221 1 Das von der Satzungsversammlung ursprünglich beabsichtigte Inkrafttreten der die §§ 8, 30, 32 und 33 BORA betreffenden Änderungen zum 1.8.2022 (vgl. unter III.) war nicht möglich, da eine förmliche Veröffentlichung der Beschlüsse der Satzungsversammlung erst am 27.7.2022 erfolgen konnte. Mit Schreiben v. 21.7. 2022 – bei der BRAK am 25.7.2022 eingegangen – hat der Bundesminister der Justiz mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Satzungsänderungen bestehen. in Kraft. SITZUNG DER SATZUNGSVERSAMMLUNG Die 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung findet am 5.12.2022 in Berlin statt. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BRAK-MITTEILUNGEN 5/2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 266

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