BRAK-Mitteilungen 4/2022

Aufsicht über registrierte Inkassodienstleister Die mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ geplante Schaffung einer zentralen Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister sieht die BRAK8 8 BRAK-Stn.-Nr. 25/2022; zum Hintergrund s. Nachr. aus Berlin 12/2022 v. 15.6. 2022 m.w.N. als wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit bei der Registrierung und Überwachung von Inkassodienstleistern. Dass die bisherige zersplitterte und uneinheitliche Aufsichtsstruktur völlig unzureichend ist, hatte die BRAK bereits in früheren Stellungnahmen im Zusammenhang mit Legal Tech-Angeboten moniert. Die Schaffung einer zentralen Aufsicht dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die wichtigsten – von der BRAK im einzelnen aufgezeigten – Defizite bei der Registrierung von Inkassodienstleistungen damit nicht gelöst werden. Weitere Gesetzesvorhaben Weitere Stellungnahmen betrafen das geplante – und von der BRAK als unzureichend kritisierte – Hinweisgeberschutzgesetz,9 9 BRAK-Stn.-Nr. 22/2022. die geplante Änderung des Raumordnungsgesetzes,10 10 BRAK-Stn.-Nr. 24/2022; dazu Nachr. aus Berlin 12/2022 v. 15.6.2022. durch welche die BRAK eine Beschneidung der Öffentlichkeitsbeteiligung befürchtet, sowie das geplante sog. Chancen-Aufenthaltsrecht, das die BRAK im Grundsatz begrüßt.11 11 BRAK-Stn.-Nr. 27/2022. UKRAINE Die ukrainische Rechtsanwaltskammer hat in einem Report12 12 Report der Ukrainian National Bar Association (englisch); s. auch Nachr. aus Berlin 11/2022 v. 1.6.2022. die zahlreiche Unterstützung aus der deutschen und internationalen Anwaltschaft und die Verteilung der Spendengelder dargestellt. Die BRAK hatte Anfang März einen Spendenaufruf der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen publiziert.13 13 Nachr. aus Berlin – Sondernewsletter v. 1.3.2022. Für die bislang eingegangenen Spenden von über 300.000 US-Dollar dankt die ukrainische Kammer allen Unterstützenden. Zu ihnen gehören auch einige deutsche Rechtsanwaltskammern sowie Anwaltskammern und -organisationen aus anderen Staaten. In dem Report wird dargestellt, dass die Kammer für die Verteilung der Hilfsgelder ein Advisory Board eingesetzt und Kriterien aufgestellt hat. Der Report enthält außerdem eindrückliche Schilderungen betroffener Kolleginnen und Kollegen u.a. aus den Regionen Kiew, Charkiw und Luhansk über die Einschränkungen und Zerstörungen, die sie erfahren mussten. Jobportal des BFB Anfang Mai startete der Bundesverband der Freien Berufe e.V., dem die BRAK angehört, ein Jobportal für ukrainische Geflüchtete, um diese bei ihrem beruflichen Neustart zu unterstützen. Angehörige aller freien Berufe – auch Anwältinnen und Anwälte – können auf dem Portal Stellen sowie Ausbildungs- und Praktikumsplätze anbieten. Zudem gibt es dort Informationen und Links zum Arbeiten in Deutschland. Hilfsangebote und Informationen von Kammern und BRAK Als Erleichterung für geflüchtete Kolleginnen und Kollegen, die sich in Deutschland beruflich niederlassen wollen (§ 206 BRAO), hat die Rechtsanwaltskammer Berlin das entsprechende Antragsformular in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt.14 14 Vgl. Nachr. aus Berlin 9/2022 v. 4.5.2022. Interessierte ukrainische Kolleginnen und Kollegen sollten sich an die für den Ort, an dem sie sich niederlassen möchten, zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Die Rechtsanwaltskammern bündeln darüber hinaus eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Menschen; diese sind über die Websites der jeweiligen Kammern aufzufinden. Informationen für betroffene Kolleginnen und Kollegen und für Geflüchtete bündelt die BRAK auf einer Sonderseite zum Ukraine-Krieg.15 15 https://www.brak.de/anwaltschaft/tipps-und-leitfaeden/ukraine-aktuelle-hinweise/; zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen s. auch Nitschke, BRAK-Mitt. 2022, 146. Dort findet sich u.a. eine umfangreiche Liste mit Links zu Informationen für Geflüchtete etwa zu Einreise, Aufenthaltsrecht, Unterkünften sowie zu verschiedenen Möglichkeiten, Geflüchtete etwa mit rechtlicher Beratung, Unterkunft, Arbeitsplätzen o.ä. zu unterstützen. ZAHLEN ZUR ANWALTSCHAFT Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik Turnusmäßig veröffentlichte die BRAK im Mai die Mitgliederzahlen der Rechtsanwaltskammern sowie die Fachanwaltsstatistik, jeweils zum Stichtag 1.1.2022.16 16 Presseerkl. Nr. 5/2022 v. 17.5.2022; ausführl. dazu Nitschke/Franke, BRAK-Mitt. 2022, 133; zur Bewertung der Statistik und weiterer Entwicklungen in der Anwaltschaft s. Wessels, BRAK-Mitt. 2022, 121 sowie Nitschke, BRAK-Magazin 3/2022, 3. Wie erstmals im Vorjahr ging die Zahl der Zugelassenen erneut ganz leicht, um 0,1 %, zurück. Die jährlichen Statistiken sowie weitere Übersichten zur Entwicklung der Anwaltschaft sind auf der Website der BRAK abrufbar.17 17 https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/statistiken/. Entwicklung der Anwaltschaft in Ost und West Mit der Entwicklung der Anwaltschaft hat sich eine Arbeitsgruppe aus den Präsidentinnen und Präsidenten der ostdeutschen Rechtsanwaltskammern sowie BRAKPräsident Dr. Ulrich Wessels befasst. Einen ersten Einblick in deren Untersuchungsergebnisse gabenWessels in den Akzenten18 18 Wessels, BRAK-Mitt. 2022, 121. der letzten Ausgabe sowie Sabine Fuhrmann (Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen) und Stefan Graßhoff (Präsident der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern) im Rahmen der 162. Hauptversammlung der BRAK am 6.3.2022 in Reutlingen. Beide sind auch zu Gast in Folge 66 des BRAK-MITTEILUNGEN 4/2022 AUS DER ARBEIT DER BRAK 206

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