BRAK-Mitteilungen 5/2021

gen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, und betrifft den Förderzeitraum Ju- li bis September 2021. Sie muss über sog. prüfende Dritte, d.h. Angehörige der rechts- und steuerberaten- den Berufe, beantragt werden Rechtsanwält:innen kön- nen sich auf der Online-Plattform zur Beantragung der Überbrückungshilfen mit ihrer beA-Karte anmelden. PODCASTS DER BRAK Im Berichtszeitraum erschien eine weitere Folge des in- ternationalen Podcasts der BRAK „One world – one le- gal profession“. Unter dem Titel „Africa’s legal profes- sion – learn and benefit from one another!“ geht es um die Situation der Anwaltschaft auf dem afrikanischen Kontinent. 17 17 Podcast auf der Website der BRAK; s. dazu auch Schaworonkowa/Khalil Hassa- nain, BRAK-Mitt. 2021, 305 (in diesem Heft). Außerdem erschienen Folgen des Podcasts „(r)echt inte- ressant“ zu den Themen Mindset für Anwält:innen, Syn- dikusanwaltschaft, männliche Rechtsanwaltsfachange- stellte, anwaltliche Alltagskämpfe im Familienrecht, Kri- mianalyse sowie ein Blick hinter die Kulissen des Pod- casts. 18 18 S. auch die Übersicht über alle zuletzt erschienenen Folgen auf S . XVIII (Aktuelle Hinweise). SCHLICHTUNGSSTELLE DER RECHTSANWALTSCHAFT Die auf Initiative der BRAK eingerichtete Schlichtungs- stelle der Rechtsanwaltschaft hat zum 1.1.2011 offiziell ihre Arbeit aufgenommen und schlichtet damit bereits seit zehn Jahren vermögensrechtliche Streitigkeiten zwi- schen Rechtsanwält:innen und ihren (ehemaligen) Man- dant:innen aus dem Mandatsverhältnis. Zu ihrem zehn- jährigen Bestehen hat die Schlichtungsstelle eine Jubilä- umsschrift herausgegeben. 19 19 Abrufbar unter http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de. Nach Geleitworten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und BRAK- Präsident Dr. Ulrich Wessels blickt die Jubiläumsschrift in verschiedenen Beiträgen auf die Anfänge der Schlich- tungsstelle und die Gründe für ihre Einrichtung, auf die Erfahrungen und das Verfahren beim Schlichten sowie auf Zahlen und Fakten, ferner auf das Wesen der Schlichtung und auf eine Reihe weiterer die Praxis sowie die Zukunft der Schlichtung betreffender Aspekte. KONFERENZ „ANWALTSCHAFT IM BLICK DER WISSENSCHAFT“ AM 12.11.2021 Zum vierten Mal führt die BRAK gemeinsam mit dem In- stitut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Univer- sität Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, ein Forum für die Forschung zum Anwaltsrecht zu geben und einen Dialog zwischen Wissenschaft und An- waltschaft hierüber zu ermöglichen. Thema ist in die- sem Jahr „Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft“. In Vorträgen und einer Podiumsdiskussion geht es um unterschiedliche Aspekte der Reformdiskus- sion: digitale Kommunikation im Zivilprozess, Rechts- schutzmöglichkeiten für zahlreiche Betroffene, den Spa- gat der Justiz zwischen sinkenden Eingangszahlen und zunehmenden Massenverfahren, den Rechtsschutz in der Fläche und die Rolle der Anwaltschaft hierbei. Die Keynote wird die BGH-Präsidentin Bettina Limperg hal- ten. Die Konferenz findet am 12.11.2021 als Online-Konfe- renz statt. Das Programm, weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der Konferenzwebsite www.anwaltskonferenz.de. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., UND RAFAEL WEISKE, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im Juli und August 2021. STELLUNGNAHME ZUM SCHUTZ DER SELBSTVERWALTUNG IM GELDWÄSCHEPAKET Die BRAK hat in einer Stellungnahme 1 1 BRAK-Stn.-Nr. 50/2021. ihre rechtsstaat- lichen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des neu- en Geldwäschepakets der Europäischen Kommission auf die Selbstverwaltung geäußert. Die Kommission plant die Einrichtung einer EU-Aufsichtsbehörde mit ge- wissen Befugnissen auch im Nichtfinanzsektor sowie nationaler Stellen zur Beaufsichtigung der Selbstverwal- tung. Diese Änderungen in der Aufsichtsstruktur wür- den eine nicht hinnehmbare Durchbrechung des Prin- zips der Selbstverwaltung in Deutschland darstellen. Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft unterliegt be- reits der Rechtsaufsicht durch die zuständigen Landes- ministerien bzw. durch das Bundesministerium der Jus- tiz und für Verbraucherschutz. Die BRAK spricht sich entschieden gegen eine darüberhinausgehende „Fach- aufsicht“ durch die neuen Stellen aus. Sinn und Zweck der Selbstverwaltung von Rechtsan- wält:innen und vergleichbaren Berufsgruppen ist der Schutz von deren Unabhängigkeit. Diese wiederum dient der Wahrung des Rechtsstaatsprinzips, des AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5/2021 303

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