BRAK-Mitteilungen 4/2021

JAHRESBERICHT ZUR RECHTSSTAATLICHKEIT 2020 Am 24.6.2021 hat das Europäische Parlament auf sei- ner Plenarsitzung in Brüssel eine Entschließung zum Jahresbericht der Europäischen Kommission zur Rechts- staatlichkeit 2020 (2021/2025(INI) 2 2 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0313_DE.pdf. angenommen. Der jährlich von der Kommission veröffentlichte Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU stellt einen we- sentlichen Bestandteil des neuen Rechtsstaatlichkeits- mechanismus Kommission dar. Ziel des Berichts, ist es, die Transparenz im Bereich Rechtsstaatlichkeit zwi- schen den EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen und das not- wendige Bewusstsein zu schaffen, damit Rechtsstaat- lichkeit einen hohen Platz auf der Agenda der EU ein- nehmen wird. Die Entschließung gibt die Meinung des EP wieder und enthält Verbesserungsvorschläge für die kommenden Ausgaben des Berichts. Im Vorfeld der Ab- stimmung hatte die BRAK, welche die Ausarbeitung des Rechtsstaatlichkeitsberichts durch die Kommission mit der Expertise Ihrer Expertinnen und Experten begleitet, sich in an die Abgeordneten des zuständigen Ausschus- ses für bürgerliche Freiheiten Justiz und Inneres (EP-LI- BE) gewandt und dabei auf die Bedeutung der Unab- hängigkeit der Justiz, der Anwaltschaft und der Rechts- anwaltskammern sowie auf die im rechtstaatlichen Zu- sammenhang notwendige Nennung des Rechts auf rechtlichen Beistand und ein faires Verfahren im Zusam- menhang mit der Entschließung hingewiesen. KONSULTATIONEN IM STEUERRECHT Die BRAK hat im Juni zu zwei steuerrechtlichen Konsul- tationen der Europäischen Kommission Stellung ge- nommen. Zum einen handelt es sich um die „DAC-8“ Konsultation zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbe- hörden in Steuersachen. Im deren zweitem Teil geht es um Sanktionen für Verstöße und ihre mögliche Harmo- nisierung. Die BRAK betont darin, dass in der deut- schen Gesetzgebung die Sanktionierung von Fehlverhal- ten hinreichend umgesetzt sei, teils durch strafrecht- liche aber auch durch bußgeldrechtlich abgesicherte Vorschriften. Zu koordinierten Bestimmungen wird an- gemerkt, dass der Rückgriff auf die Normen des EU- Rechts in den Formulierungen der deutschen Steuerbe- stimmungen eher zur Erschwerung der Verständlichkeit beitrage. Es sei demnach zu befürchten, dass gerade eine Harmonisierung des Verfahrensrechts, die zwangs- läufig nicht alle Verästelungen des deutschen Steuer- verfahrensrechts (und wohl auch nicht des Rechts aller anderen Mitgliedstaaten) berücksichtigen könne, wie ein erratischer Block im deutschen Steuerverfahrens- recht liegen würde und über Jahrzehnte die Anwen- dung erheblich erschweren würde. Beispiel hierfür sei die Entwicklung des Europäischen Zollverfahrensrechts. Die Stellungahme spricht sich zudem gegen die Entzie- hung von Zulassungen als Sanktion aus. Die zweite Konsultation widmet sich der Verbesserung der Situation von EU-Bürgern als Steuerpflichtige für di- rekte und indirekte Steuern. Die Konsultation richtet sich zwar primär an steuerpflichtige Einzelpersonen, je- doch ergab sich daraus die Gelegenheit, auf Probleme in Bezug auf Doppelbesteuerung hinzuweisen. Bei- spielsweise könnte solchen Problemen durch einheit- liche, standardisierte und mehrsprachige Bescheinigun- gen für steuerliche Ansässigkeit, Quellensteuern, Spen- den, Sozialversicherungsbeiträge, Rentenzahlungen und steuerlich absetzbare Sparleistungen abgeholfen werden. 3 3 BRAK-Stn.-Nr. 40/2021. STELLUNGNAHME ZU SCHLEUSERKRIMINALITÄT Die BRAK hat zudem auf eine Konsultation der Europäi- schen Kommission zu Schleuserkriminalität Stellung ge- nommen. Die Stellungnahme spricht sich insbesondere für die Schaffung legaler Einwanderungswege aus, da es für die Betroffenen nur auf diese Weise eine Alterna- tive zur Inanspruchnahme der Dienste der Schlepper geben kann. Zudem befürwortet sie u.a. die verstärkte Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden unter Wahrung des Schutzes der Daten der Migranten, deren Behandlung als Opfer, nicht als Täter durch die zustän- digen Behörden und die Wiederaufnahme bzw. Entkri- minalisierung der Seenotrettung. Erforderlich sind nach Ansicht der BRAK zudem Austauschprogramme zwi- schen den Ländern, um Vertrauen und Netzwerke auf- zubauen und um Erfahrungen zu sammeln und zu se- hen, wo die Probleme in anderen Staaten liegen, sowie Aufklärungskampagnen und Möglichkeiten zur legalen Einreise, auch aus humanitären Gründen. STELLUNGNAHME ZUM EU-FUSIONSKONTROLLVERFAHREN Schließlich hat sich die BRAK im Berichtszeitraum an der Konsultation der Europäischen Kommission über das EU-Fusionskontrollverfahren beteiligt. Die Kommis- sion hatte im Vorfeld Verfahrens- und Zuständigkeitsas- pekte der Fusionskontrollverfahren evaluiert und kam dabei u.a. zu dem Schluss, dass auch nach dem Verein- fachungspaket weiterhin Potenzial für eine noch geziel- tere Ausrichtung der EU-Fusionskontrolle besteht. Die BRAK spricht sich unter anderem dafür aus, dass weitere Arten von Zusammenschlüssen nach den ver- einfachten Verfahren behandelt werden sollen, nämlich insbesondere Joint Venture Fälle mit eingeschränkter Aktivität in der EU. Hinsichtlich der die Straffung der Prüfung der für das vereinfachte Verfahren infrage kom- menden Zusammenschlüsse betont die BRAK, dass die Informationsanforderungen insbesondere aufgrund des Erfordernisses der Beschreibung der plausiblen Märkte gerade in unproblematischen Fälle nicht angemessen sei. Auch für die Prüfung der nicht für die vereinfachte Prüfung nicht infrage kommenden Arten von Zusam- menschlüssen ist das Formblatt überarbeitungsbedürf- tig. Ferner spricht sich die BRAK für die Einführung elek- tronischer Anmeldungen aus. AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2021 251

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