BRAK MAGAZIN 3/2026 8 AMLA – DIE NEUE GELDWÄSCHEAUFSICHTSBEHÖRDE Ab Juli 2027 gilt das EU-Geldwäschepaket. Die AMLA gibt vor, was künftig gelten soll. Rechtsanwalt Christian Bluhm, Referent für Geldwäscheprävention, BRAK, Berlin Das EU-Geldwäschepaket trat im Sommer 2024 in Kraft. Es markiert einen Paradigmenwechsel in der Geldwäscheprävention, der auch die Anwaltschaft betrifft. Das Paket besteht im Wesentlichen aus der ab 1.7.2027 in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltenden Geldwäscheverordnung (EU) 1624/2024 (Gw-VO), der Geldwäscherichtlinie (EU) 1640/2024 (Gw-RL) und der AMLA-Verordnung 1620/2024, mit der eine neue EU-Aufsichtsbehörde, die Anti-Money Laundering Authority (AMLA), geschaffen wurde (s. dazu auch Gamisch, BRAK-Magazin 4/2024, 4: Geldwäschepaket verabschiedet – und nun? Welche Neuerungen das Geldwäschepaket für Anwältinnen und Anwälte bringt.) Die wesentlichen Neuerungen, die das Geldwäschepaket mit sich bringt, hat die BRAK im Januar diesen Jahres in einem Auslegungspapier erläutert. WER IST DIE AMLA UND WELCHE AUFGABEN HAT SIE? Der neuen Behörde kommt eine tragende Rolle zu: Sie setzt das Geldwäschepaket nicht im gesetzgeberischen Sinne selbst um, prägt seine praktische Anwendung aber maßgeblich, indem sie nähere Bestimmungen zur Umsetzung des Geldwäschepakets erlässt. Die AMLA hat im Kern drei Aufgaben: Erstens soll sie die einheitliche Anwendung des europäischen Geldwäscherechts sichern und den europäischen „Single Rulebook“-Ansatz durch technische Standards, Leitlinien und Aufsichtsmethodik konkretisieren. Dies erfolgt durch delegierte Rechtsakte in Form von sog. Regulatory Technical Standards (kurz: RTS), Leitlinien für einzelne Berufsgruppen und Handlungsempfehlungen für die Aufsicht. Diese sollen so festgelegt werden, dass sie in der Praxis von den Verpflichteten in allen EU-Mitgliedsstaaten im Finanzsektor und Nichtfinanzsektor einheitlich auszulegen und anzuwenden sind. Auch für die Aufsicht sollen künftig einheitliche Maßstäbe gelten. Zweitens soll die AMLA im Finanzsektor bestimmte, besonders risikobehaftete, grenzüberschreitend tätige Unternehmen direkt beaufsichtigen. Drittens soll sie die Zusammenarbeit und Vernetzung der europäischen Financial Intelligence Units (FIU), der Zentralstellen für die Entgegenahme von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, koordinieren. Auch wenn die unmittelbare Aufsicht vor allem den Finanzsektor betrifft, reichen die normativen Wirkungen der AMLA weit darüber hinaus: Was künftig als „angemessene“ Risikoanalyse, Sorgfaltspflicht oder Sanktionierung zu verstehen ist, wird unionsweit – auch für den Nichtfinanzsektor (zu dem die Anwaltschaft gehört) – verbindlich festgelegt. Die AMLA hat ihre Arbeit bereits am 1.7.2025 an ihrem Sitz in Frankfurt/Main aufgenommen. Derzeit baut sie ihren Personalbestand und eine umfassende Datenplattform auf. Geplant sind insgesamt ca. 430 Mitarbeitende bis Ende des Jahres 2027. Für die Umsetzung des Geldwäschepakets sind Experten-Arbeitsgruppen (sog. Working Groups), eine Task Force und Internal Committees gebildet worDas AMLA-Gebäude in Frankfurt am Main Foto: Dr. Thomas Liptak (CC BY-SA 4.0)
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