BRAK-Magazin Ausgabe 3/2026

BRAK MAGAZIN 3/2026 6 rung leicht der Eindruck, dass selbst die Politik dem Rechtsstaat nicht mehr traue. Praktische Defizite verstärken dieses Vertrauensproblem: lange Verfahrensdauern, knappe Ressourcen und Überlastung. Der Zustand des Rechtsstaats entscheide sich auch an seiner erlebbaren Leistungsfähigkeit. Plum und Steffen benannten eine klare Reformagenda: bessere personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte, mehr Digitalisierung, einfachere Verfahren und ein niedrigschwelligerer Zugang zum Recht. Steffen ergänzte systemkritisch: Auch das materielle Recht selbst sei vielfach überladen. Die Politik reagiere zu oft auf Einzelprobleme mit neuen Regeln. Ein Rechtsstaat, der glaubwürdig bleiben wolle, müsse praktisch handhabbar sein. HASS ALS BERUFSRISIKO Die dritte Session erwies sich als emotional dichtester Teil der Veranstaltung. Unter dem Titel „Zwischen Recht und Bedrohung – Hass als Berufsrisiko“ diskutierten Clara Bünger (stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Die Linke), Sabine Fuhrmann (BRAK-Vizepräsidentin und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen), Dr. Vera Hofmann (Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin) sowie Carmen Wegge (Rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion) darüber, wie Hass und Einschüchterung zunehmend zum beruflichen Alltag werden. Sabine Fuhrmann schilderte eindrücklich den Fall einer Dresdner Migrationsanwältin nach dem Attentat von Solingen. In der aufgeheizten Phase vor der sächsischen Landtagswahl 2024 sei diese mit Namen und Bild exponiert worden; es folgten Hetzkampagnen und eine Aktion der Identitären Bewegung vor ihrer Kanzlei. Wer Anwältinnen öffentlich diffamiere, greife das Prinzip anwaltlicher Vertretung selbst an. Über die Hälfte der Anwaltschaft war zuletzt von Angriffen betroffen, besonders häufig im Migrations-, Familien- und Strafrecht. Dr. Vera Hofmann bezeichnete den Dresdner Fall als einen der krassesten der letzten Jahre. Sie würdigte die Solidarität innerhalb der Anwaltschaft, kritisierte jedoch, dass Justiz und Politik nicht immer mit derselben Entschiedenheit reagierten wie bei Angriffen auf Richter. Die „Justizfamilie“ müsse hier geschlossener auftreten. Auch rhetorische Delegitimierung – etwa durch Begriffe wie „Anti-Abschiebeindustrie“ – sei hochgefährlich, sie diene als Blaupause für weitere Angriffe. Carmen Wegge hob die geschlechtsspezifische Dimension hervor: Es sei bezeichnend, dass ein Panel zu Hass ausschließlich mit Frauen besetzt sei. Sie berichtete über ihre eigenen Erfahrungen mit digitaler Gewalt – besonders im Kontext von Debatten um ein AfD-Verbot oder Prostitution. Sie schilderte sexualisierte Angriffe, darunter eine ihr angedrohte und von der Polizei bagatellisierte Vergewaltigung. Wegge kritisierte die Defizite bei der Strafverfolgung deutlich und plädiert für Konsequenz bei Anzeigen. Das geplante digitale Gewaltschutzgesetz sieht sie als wichtigen Schritt. Clara Bünger knüpfte daran mit ihrer eigenen Biografie an. Aufgewachsen im ländlichen Sachsen, sei sie schon früh als Aktivistin und Kandidatin ins Visier organisierter Neonazis geraten und erlebte körperlich brutale Angriffe. Sie betonte, dass digitale und physische Gewalt zusammengehören. Einschüchterung sei Teil einer autoritären Strategie mit dem Ziel, insbesondere Frauen und migrationspolitisch Engagierte aus der Öffentlichkeit zu drängen. Entsprechend scharf kritisierte sie Kürzungen bei Beratungs- und Demokratieprogrammen. Resilienz müsse politische Strategie werden. In den Konsequenzen bestand Einigkeit: Fuhrmann forderte, Vorfälle konsequent anzuzeigen. Wegge drängte auf besseren rechtlichen Schutz und eine ernsthaftere Behandlung Betroffener, während Bünger strukturelle Resilienz verlangte. Im Schlusswort forderten die Panelistinnen: „Mehr Frauen in der Politik“ (Carmen Wegge), „Zugang zum Recht darf keine Angst machen“ (Sabine Fuhrmann) und„Der Rechtsstaat braucht Menschen, die sich für seine Resilienz einsetzen“ (Clara Bünger). RESILIENZ IST MEHR ALS VERFASSUNGSTECHNIK Die Veranstaltung zeigte, wie vielschichtig die Frage nach dem „Rückgrat“ des Rechtsstaats ist. Es geht um Grundrechte und Institutionenschutz, aber ebenso um Sprache, Vertrauen, Sichtbarkeit, Ressourcen und persönliche Haltung. Es geht um die Leistungsfähigkeit der Justiz und um den Schutz derjenigen, die den Rechtsstaat im Alltag verteidigen. Der Rechtsstaat ist verletzlich, weil er auf Vertrauen, funktionierende Institutionen und geschützte Akteure angewiesen ist. Die Anwaltschaft ist dabei zentral. Wird ihre Arbeit delegitimiert oder werden ihre Vertreter:innen angegriffen, gerät der Rechtsstaat selbst unter Druck. Clara Bünger, Sabine Fuhrmann, Stephanie Beyrich, Carmen Wegge und Dr. Vera Hofmann (v.l.n.r.) diskutieren über„Hass als Berufsrisiko“

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