BRAK MAGAZIN 2/2026 8 GESCHLECHTSBEZOGENE EINKOMMENSUNTERSCHIEDE IN DER ANWALTSCHAFT Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Am 27. Februar war in diesem Jahr der Equal Pay Day. Der Tag markiert symbolisch die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen – also den Tag, bis zu dem Frauen bei gleichem Gehalt unentgeltlich gearbeitet hätten. Berücksichtigt man strukturelle Faktoren wie Qualifikation, Branche, Arbeitszeit und Führungsverantwortung, bleibt ein bereinigter Gender Pay Gap von 6 %. Er ist in den letzten Jahren konstant, obwohl der unbereinigte Wert zuletzt leicht sank auf 16 %. Europaweit bleibt Deutschland damit eines der Schlusslichter bei der Entgeltgleichheit. Aber die Gesamtentwicklung ist zaghaft positiv. ANWALTS-EQUAL PAY DAY? SPÄTER. Das gilt an sich auch für die Anwaltschaft: Die Einkommensdifferenz zwischen Anwältinnen und Anwälten sank in den letzten Jahren kontinuierlich leicht – doch sie ist nach wie vor erheblich höher als in anderen Branchen. Details offenbart der jüngst veröffentlichte STAR-Bericht 2025. Er basiert auf einer umfangreichen, repräsentativen Erhebung von Daten zu Struktur und wirtschaftlicher Lage der Anwaltschaft. Plakativ gesagt: Für die Anwaltschaft lag der Equal Pay Day 2026 erst am 20. März. … UND FRÜHER. Dieses Datum bezieht sich auf Angestellte in Vollzeit: Anwälte verdienten im Schnitt 97.000 Euro pro Jahr, Anwältinnen nur 76.000 Euro – eine Lohnlücke von mehr als 21 %, die rechnerisch zum 20. März führt. Bezieht man in Teilzeit Arbeitende mit ein, sind es sogar über 24 %. Anders ist es bei Angestellten in Großkanzleien. Dort ist der Gender Pay Gap laut einer Untersuchung des Azur Magazins aus dem Jahr 2023 deutlich geringer, bei Vollzeit liegt er (bereinigt) im Schnitt nur bei etwa 8 %. Für Großkanzlei-Anwältinnen läge der Equal Pay Day also schon am 22. Januar. Auch STAR belegt die Tendenz, dass die Gehaltsdifferenz in größeren Kanzleien geringer ausfällt. Allerdings steigt sie laut Azur mit zunehmender Berufsdauer auf ca. 25 % – ein Spiegel der geringen Frauenanteile in den Führungsebenen. Auch in der Syndikusanwaltschaft zeigt sich ein positiveres Bild: In Vollzeit tätige Syndici verdienten im Schnitt 140.000 Euro jährlich, ihre Kolleginnen 119.000 Euro. Das entspricht einem Gender Pay Gap von 15 %. Der Equal Pay Day liegt hier am 24. Februar. … UND NOCH SPÄTER! Am stärksten unterscheidet sich die wirtschaftliche Situation von Selbstständigen: Anwälte erwirtschaften im Schnitt deutlich höhere Honorarumsätze (224.000 Euro vs. 141.000 Euro bei Anwältinnen) und Überschüsse (120.000 Euro vs. 73.000 Euro). Bezogen auf die Überschüsse besteht also eine Lücke von rund 37 %, was den Equal Pay Day auf den 18. April schiebt. STAR belegt, dass Anwälte häufiger in größeren Kanzleistrukturen arbeiten, die tendenziell höhere Gewinne erwirtschaften. Anwältinnen sind am häufigsten in Einzelkanzleien oder Bürogemeinschaften tätig, die im Schnitt die geringsten Umsätze und Gewinne aufweisen. Auch Spezialisierungen spielen eine Rolle: Anwältinnen spezialisieren sich häufiger auf weniger lukrative Rechtsgebiete, in denen sich seltener Honorarvereinbarungen realisieren lassen, und im Schnitt vereinbaren sie um etwa 10 % geringere Regelstundensätze. … ODER KÜNFTIG FÜR ALLE FRÜHER? Ein gewisser Teil der Einkommensdifferenzen beruht auf persönlichen berufsstrategischen Entscheidungen, etwa der Wahl von Fachgebieten, Organisationsform und Ort der eigenen bzw. arbeitgebenden Kanzlei. Doch zusätzlich wirken sich auch „gläserne Decken“ in Sozietäten, geschlechtsbezogene Rollenerwartungen, Arbeitszeitmodelle und – gerade in „frauentypischen“ Gebieten wie Sozial- und Familienrecht – strukturelle Schwächen der gesetzlichen Vergütung und des Prozesskostenhilfesystems aus. Das bedeutet: Um Einkommensdifferenzen zu nivellieren, gibt es etliche Stellschrauben, an denen unterschiedliche Akteure ansetzen können – und müssen. Denn eine flächendeckende Versorgung mit anwaltlicher Beratung gelingt auf lange Sicht nur, wenn der Beruf für Anwältinnen und Anwälte gleichermaßen attraktiv ist – auch, aber nicht nur wirtschaftlich. Foto: Ink Drop/shutterstock.com
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