Bezug und Erscheinungsweise
BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin erscheinen zweimonatlich immer am 15. Februar, 15. April, 15. Juni, 15. August, 15. Oktober und 15. Dezember.
Mitglieder der Rechtsanwaltskammern erhalten die Zeitschriften kostenfrei im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Für nicht-anwaltliche Interessenten ist der Bezug ab dem 1.7.2020 kostenfrei.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den digitalen BRAK-Zeitschriften haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:
Häufig gestellte Fragen
Gibt es noch gedruckte Ausgaben der BRAK-Zeitschriften?
BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin erscheinen seit dem zweiten Halbjahr 2020 -beginnend mit Heft 4/2020 -ausschließlich in digitaler Form. Gedruckte Ausgaben der Zeitschriften gibt es nicht mehr. (Syndikus-) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden nur noch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), nicht mehr postalisch mit den Zeitschriften beliefert.
BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin erscheinen als sog. Flipbooks, d.h. als für die Online-Darstellung optimierte, bequem blätterbare elektronische Zeitschriften. Zusätzlich werden alle erschienenen Hefte auch als PDF-Datei angeboten, z.B. zur Archivierung oder zum Ausdrucken (bitte hierzu auf die Cover-Abbildungen in der rechten Spalte klicken). Zum Jahresende 2020 wird außerdem die BRAK-Mitteilungen-App gelauncht werden.
Der "BRAK-Mitteilungen-Newsletter" gibt einen Überblick über die Inhalte der gerade erschienenen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin. Außerdem enthält er die Zugangslinks zu den digitalen Ausgaben der beiden Zeitschriften.
Nein. BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin erscheinen wie bisher im zweitmonatlichen Rhythmus, zur Mitte jedes geraden Monats.
Wenn Sie Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt (bzw. Syndikusrechtsanwältin oder -rechtsanwalt) sind, erhalten Sie die Zugangslinks zum Erscheinen jeder Ausgabe mit dem"BRAK-Mitteilungen-Newsletter" in Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA).
Leserinnen und Leser, die nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und daher kein beA haben, können den "BRAK-Mitteilungen-Newsletter" mit den Zugangslinks zu den digitalen Zeitschriften per E-Mail beziehen. Er kann hier abonniert werden.
Nein. Inhaber/innen mehrerer Postfächer werden nur jeweils einmal beliefert.
Die BRAK-Zeitschriften werden an alle zugelassenen (Syndikus-)Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt. Aufgrund der sehr großen Zahl der Empfänger/innen lässt sich die Uhrzeit, zu der eine einzelne Empfängerin oder ein einzelner Empfänger beliefert wird, nicht beeinflussen.
Nachrichten werden im beA verschlüsselt transportiert und gespeichert. Die Verschlüsselung umfasst notwendigerweise auch den Betreff der beA-Nachricht.
Ein Versand der kompletten Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin jeweils als PDF-Datei ist aufgrund des Dateivolumens -auch mit Rücksicht auf die große Zahl der Empfängerinnen und Empfänger -nicht möglich. Daher werden lediglich die Zugangslinks zu den einzelnen Ausgaben im "BRAK-Mitteilungen-Newsletter" versandt.
In den Flipbooks von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin können Sie per Mausklick blättern. Dies und alle übrigen Funktionen wie die Nutzung des Inhaltsverzeichnisses, Speichern oder Drucken sind hier erläutert.
Archive der BRAK-Mitteilungen (seit 2002) und des BRAK-Magazins (seit 2004) finden Sie auf dieser Website. Hier sind PDF-Dateien sämtlicher Ausgaben von beiden Zeitschriften -und ab Heft 4/2020 auch die Flipbooks abrufbar (siehe rechte Spalte).
Für Recherchen steht nach wie vor die BRAK-Mitteilungen-Datenbank zur Verfügung, die über den roten Button in der rechten Spalte zu erreichen ist.
Für die im Jahrgang 2020 noch erschienenen gedruckten Ausgaben der BRAK-Mitteilungen werden keine Einbanddecken mehr angeboten. Wir bitten, sich zum Binden der Zeitschrift an eine lokale Buchbinderei zu wenden.
Die BRAK ermöglicht grundsätzlich die Einbindung in elektronische Bibliotheksangebote. Bitte sprechen Sie uns wegen der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte an.