BRAK-Mitteilungen 1/2026

an der Indo-German Arbitration Conclave am 6.12. 2025, einer gemeinsamen Veranstaltung der BRAK, der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der BAI zum Thema kommerzielle Schiedsgerichtsbarkeit und bilaterale rechtliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Indien. Für die BRAK nahmen Jan K. Schäfer, Mitglied des BRAK-Ausschusses ZPO/GVG und Vorstandsmitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), und die zuständige Referentin, Swetlana Schaworonkowa, an der Reise teil. Die DIHK wurde von Prof. Dr. Stephan Wernicke, Leiter des Bereichs Recht, und Kei-Lin Ting-Winarto, Datenschutzbeauftragte, vertreten. Am 5.12.2025 nahm die Delegation ihre offiziellen Termine auf. Am Vormittag fand zunächst im Hyatt Regency Chennai ein gemeinsames Frühstücksmeeting mit dem deutschen Generalkonsul, Michael Hasper, statt, in dessen Rahmen ein inhaltliches Briefing zur politischen und wirtschaftlichen Lage in Tamil Nadu und den deutsch-indischen Beziehungen erfolgte. Im Anschluss besuchte die Delegation den Madras High Court, wo Einblicke in die gerichtliche Praxis gewonnen werden konnten. Darauf folgte ein Besuch im Nani Palkhivala Arbitration Centre, das als wichtiges Schiedszentrum in Südindien fungiert und sich für die Modernisierung arbitrationsrechtlicher Strukturen engagiert. INDO-GERMAN ARBITRATION CONCLAVE Am 6.12.2025 fand im Hyatt Regency Chennai die Indo-German Arbitration Conclave statt, die unter dem Thema „Exploring Bilateral Avenues for Efficient Commercial Disputes Resolution“ stand. Die Konferenz begann mit einer Eröffnungssitzung, in der Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Organisationen – darunter BRAK, DIHK, die Bar Association India und AHK – Begrüßungsworte sprachen. Im Anschluss folgten drei thematische Sitzungspanels zu wirtschaftlichen Beziehungen und Streitbeilegungsstrukturen, zu Fragen der Vollstreckung und der Rolle der Gerichte sowie zur zukünftigen Ausgestaltung institutioneller Kooperationen. Die Panels waren geprägt von einem intensiven fachlichen Austausch zwischen indischen und deutschen Expertinnen und Experten. Es zeigten sich deutliche Interessen beider Seiten an einer engeren Zusammenarbeit im Bereich Schiedsgerichtsbarkeit. Großes Interesse zeigte die indische Seite an dem Thema Schlichtung vor der Einleitung eines formellen Schiedsprozesses. Hierzu wollen die relevanten Institutionen zukünftig stärker in den Austausch treten. Eine engere Zusammenarbeit sowohl im Rahmen der Ländergruppe Indien der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. als auch mit dem neu gegründeten Schiedsgerichtshof wurde ins Auge gefasst. SITZUNG DER SATZUNGSVERSAMMLUNG Die 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung findet am 1.6.2026 in Berlin statt. BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG EUROPA *LEITSATZ DER REDAKTION (ORIENTIERUNGSSATZ) SCHUTZ ANWALTLICHER KOMMUNIKATION BEI DIGITALER BEWEISSICHERUNG EMRK Art. 8, Art. 6 I, Art. 13 * 1. Die Durchsuchung und forensische Auswertung elektronischer Datenträger greift in das durch Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz ein, soweit hierbei auch gespeicherte vertrauliche Kommunikation zwischen einem Beschuldigten und seinen Rechtsanwälten erfasst oder ausgewertet wird. * 2. Allgemeine verfahrens- oder datenschutzrechtliche Vorschriften genügen den Anforderungen des Art. 8 EMRK nicht, wenn sie keine spezifischen, klaren, vorhersehbaren und effektiven Regelungen zum Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses bei der Auswertung elektronischer Datenträger vorsehen. Der Schutz der Vertraulichkeit anwaltlicher Kommunikation erfordert insbesondere Vorkehrungen zur Identifizierung, Abschirmung und Entfernung privilegierter Inhalte sowie prozedurale Garantien, die eine tatsächliche und unabhängige Kontrolle gewährleisten, bevor Ermittlungsbehörden auf diese Daten zugreifen oder sie verwerten. BRAK-MITTEILUNGEN 1/2026 BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG 48

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