sollen nun auch verpflichtend alle Vornamen, der Geburtsort, die konkrete Wohnadresse und die Ausweisnummer zusätzlich übermittelt werden. Angesichts der zunehmenden Drohungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten fordert die BRAK eine Begrenzung der Veröffentlichung sowie der Einsichtnahme. Letztere dürfen nur eng begrenzt und nach individueller Prüfung der Erforderlichkeit erfolgen. Weiterhin solle die Möglichkeit, entsprechende Daten zu sperren, erweitert werden. NEUREGELUNG DES RECHTS DER INTERNATIONALEN RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN Die BRAK stellt in ihrer Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) entscheidende Schwächen im Vergleich zum Vorgängerentwurf der alten Bundesregierung fest.2 2 BRAK-Stn.-Nr. 60/2025; dazu Nachr. aus Berlin 2/2026 v. 21.1.2026. Der vorige Entwurf3 3 S. dazu BRAK-Stn. 83/2024 sowie Nachr. aus Berlin 24/2024 v. 28.11.2024. ist dem Diskontinuitätsgrundsatz zum Opfer gefallen. Der neue Entwurf bietet insb. einen weniger effektiven Rechtsschutz. Mit Blick auf die wachsende Zahl von EURechtsakten zur Zusammenarbeit in Strafsachen und die Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Vollstreckung Europäischer Haftbefehle, ist gerade die Absicherung subjektiver Rechte unabdingbar. Dies ist beispielsweise im Fall Maja T. sehr deutlich geworden: Ungarn hatte gegen die non-binäre Person mit deutscher Staatsangehörigkeit Maja T. aufgrund der Beschuldigung, sich mit Linksextremen verabredet und mit diesen in Ungarn Rechtsextremisten tätlich angegriffen zu haben, einen europäischen Haftbefehl erlassen. Ihre Auslieferung nach Ungarn wurde durch das Kammergericht trotz der prekären Situation für queere Personen in ungarischen Haftanstalten für zulässig erklärt, woraufhin sie das in einem solchen Fall einzig verfügbare Rechtsmittel, die Verfassungsbeschwerde, einlegte – mit Erfolg: Das BVerfG entschied, dass die Auslieferung das Verbot erniedrigender Behandlung (Art. 4 GRCh) verletze.4 4 BVerfG, Beschl. v. 24.1.2025 – 2 BvR 1103/24; dazu BRAK-News v. 17.2.2025. Die BRAK kritisiert dementsprechend den im neuen Entwurf minimierten Rechtsbehelf gem. § 84 und § 161 IRGRefE und das stark eingeschränkte Recht auf persönliche Anhörung nach §§ 76 II und 80 III IRG-RefE sowie die damit systematisch verbundene Rückkehr zur besonders kritischen Vermengung von Haft- und Zulässigkeitsentscheidungen. Weiterhin hält die BRAK an ihrer bereits bezüglich des vorigen Entwurfs geäußerten Kritik fest, dass das Fehlen eines Rechtsmittels oder sonstigen Rechtsbehelfs zur Bestellung eines Rechtsbeistands bei belastenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts unvereinbar mit einem effektiven Rechtsschutz sei. POLITISCHER ABEND DES BFB UND REPRÄSENTANTENRUNDE Am 19.11.2025 fand der traditionelle Politische Abend des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) statt, an dem auch die BRAK teilnahm. Als Ehrengast und Speaker sprach Hubert Gambs, der stellvertretende Generaldirektor der Generaldirektion Binnenmarkt, Unternehmertum und KMU. Er unterstrich unter Darlegung der neuen Binnenmarktstrategie die hohe Bedeutung freiberuflicher Dienstleistungen für den europäischen Binnenmarkt. Am 11.12.2025 folgte das Treffen der Brüsseler Repräsentanten, im Rahmen dessen der deutsche Abgeordnete Ren´e Repasi als Keynote-Speaker seinen am selbigen Tag vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) angenommenen Berichtsentwurf zum 28. Regime vorstellte. Im Kern sieht dieser vor, dass eine neue nationale Unternehmensform geschaffen werden soll, die in allen Mitgliedstaaten verfügbar ist und innerhalb von 48 Stunden digital registriert werden kann. Unternehmen in der Form einer nicht börsennotierten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, sollen davon Gebrauch machen können. Im nächsten Schritt wird das EP-Plenum über den Initiativbericht des Rechtsausschusses abstimmen. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN UND RECHTSANWÄLTIN SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im November und Dezember 2025. 69. JAHRESKONGRESS DER UNION INTERNATIONALE DES AVOCATS Vom 29.10. bis 2.11.2025 fand in Guadalajara, Mexiko, der 69. Jahreskongress der Union Internationale des Avocats (UIA) statt. Für die BRAK nahmen Vizepräsident Dr. Christian Lemke und Riad Khalil Hassanain teil. Das Kongressprogramm deckte ein breites Spektrum an Fachveranstaltungen, Foren und Plenarvorträgen ab und stand unter dem Schwerpunkt der Nachhaltigkeit. Zentral diskutiert wurden die Gegenwart und Zukunft der Streitschlichtung bei Auslandsinvestitionen inklusive alternativer Streitbeilegungsverfahren, InvestAUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 1/2026 45
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