Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“ Die Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht – Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933“55 55 https://www.brak.de/anwalt-ohne-recht/. der BRAK wurde vom 11. bis 28.11.2025 im Foyer des LG Kaiserslautern gezeigt. Sie erinnert an die systematische Entrechtung, Verfolgung und Ermordung jüdischer Anwältinnen und Anwälte durch das NS-Regime und dokumentiert anhand individueller Biografien das Schicksal einer politisch und religiös heterogenen Berufsgruppe, die ab 1933 gezielt ausgegrenzt wurde. Von den über 19.000 im Deutschen Reich zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten galten rund 5.000 als „nichtarisch“ und waren Berufsverboten, Vertreibung und Verfolgung ausgesetzt. Die Ausstellung wurde am 10.11.2025 im LG Kaiserslautern feierlich eröffnet. Die Eröffnungsveranstaltung begann mit Begrüßungen durch den Präsidenten des LG Kaiserslautern, Markus Gietzen, sowie durch den Präsidenten der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, JR Dr. Thomas Seither. Ein Grußwort sprach zudem der Präsident des Pfälzischen OLG Zweibrücken, Bernhard Thurn. In einer Einführung stellte Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK a.D., die Konzeption und Zielsetzung der Ausstellung vor und ordnete sie historisch ein. Einen inhaltlichen Akzent setzte anschließend eine Keynote von Andr´e Haug, Vizepräsident der BRAK und Präsident der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, zu aktuellen Angriffen auf die Unabhängigkeit von Justiz und Anwaltschaft im In- und Ausland. Die Eröffnung klang mit einem gemeinsamen Rundgang durch die Ausstellung und einem anschließenden Austausch aus. PODCAST Im Berichtszeitraum erschienen mehrere Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“.56 56 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XIV in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). Themen waren u.a. Bewertungen auf Social Media, die Pläne zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“ von Bundeskriminalamt und Bundespolizei, selbstbestimmtes Sterben, wehrhafte Demokratie und – wie jedes Jahr – der berufspolitische Jahresrückblick des BRAK-Präsidenten. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., DR. NADJA WIETOSKA, ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M., UND ASS. JUR. SARAH PRATSCHER, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im November und Dezember 2025. MENSCHENRECHTSPREIS FÜR TUNESISCHE RECHTSANWÄLTIN Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat während seiner Vollversammlung in Paris am 27.11. 2025 der in Tunesien inhaftierten Rechtsanwältin und Journalistin Sonia Dahmani den Human Rights Award verliehen. Sie war für den Preis zuvor vom Menschenrechtsausschuss des CCBE, in dem auch die BRAK aktiv ist, nominiert worden. Dahmani war nach 25-jähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin am Kassationsgericht in Tunis am 11.5.2024 gewaltsam von maskierten Beamten in der tunesischen Rechtsanwaltskammer vor ihren Kollegen wegen von der Meinungsfreiheit gedeckten öffentlichen Äußerungen verhaftet worden. Die Inhaftierungsbedingungen verletzen laut Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen und Medienberichten die UN-Konvention gegen Folter. Der jährlich vergebene Preis würdigt die Arbeit einzelner oder mehrerer Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte oder Anwaltsorganisationen, die sich in herausragender Weise um die Grundwerte des Anwaltsberufs verdient gemacht haben. Rechtsanwältin Dahmani wurde für ihren Mut und ihr unermüdliches Engagement für die Verteidigung der Menschenrechte, die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft in Tunesien ausgezeichnet. Zur Entgegennahme des Preises war die Schwester der Preisträgerin, Ramlah Dahmani, nach Paris gereist. Noch während der Preisverleihung wurde Sonia Dahmani in Tunis überraschend auf Bewährung freigelassen und konnte unter stehenden Ovationen der CCBE-Vollversammlung kurz über ein Smartphone zugeschaltet werden. ÜBERMITTLUNG DER DATEN DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER AN EIN ZENTRALREGISTER Die BRAK äußert in einer Stellungnahme Bedenken gegenüber der Neuregelung der Übermittlung der Daten der wirtschaftlichen Eigentümer an ein Zentralregister mittels EU-Durchführungsverordnung.1 1 BRAK-Stn.-Nr. 62/2025. Gemäß Art. 62 der Geldwäscheverordnung (EU) 1624/ 2024 müssen bestimmte Daten des wirtschaftlichen Eigentümers, also jeder natürlichen Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, ein Express Trust oder eine ähnliche Rechtsvereinbarung letztlich steht, an das Transparenzregister übermittelt werden. Mittels einer Durchführungsverordnung BRAK-MITTEILUNGEN 1/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 44
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