nalisiert ferner ihre Bereitschaft, die technische Anbindung an das DPMA konstruktiv zu begleiten. ANWALTSCHAFT Im Berichtszeitraum standen weiterhin die Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten sowohl in Deutschland als auch international sowie die Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit im Zentrum der berufspolitischen Aktivitäten der BRAK. Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Beleidigungen und Bedrohungen insb. gegen im Migrationsrecht tätige Anwältinnen und Anwälte bekannt.7 7 S. etwa Presseerkl. Nr. 7/2025 v. 13.6.2025 (zu Hetze gegen Berliner Migrationsrechtlerin); Presseerkl. Nr. 6/2024 v. 29.8.2024 (zu Hetze gegen Dresdener Migrationsrechtlerin); zu weiteren Fällen s. Nitschke, BRAK-Magazin 4/2024, 3 sowie zur europaweiten Studie über Bedrohungen gegen Anwält:innen Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 8. Anfang Dezember gaben rassistische Beleidigungen gegen den Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun – der u.a. stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses IT-Recht ist – unter Bezugnahme auf seine südkoreanischen Wurzeln der BRAK erneut Anlass, Angriffe und Bedrohungen gegen Anwältinnen und Anwälte, und damit auch gegen den Rechtsstaat, scharf zu verurteilen.8 8 Presseerkl. Nr. 14/2025 v. 1.12.2025 sowie Nachr. aus Berlin 25/2025 v. 10.12. 2025. Organe der Rechtspflege aus rassistischer oder extremistischer Motivation heraus anzufeinden sei völlig inakzeptabel, ganz gleich, ob es um die Personen selbst oder das Rechtsgebiet geht, auf dem sie beraten. Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung Im September hatte die BRAK-Hauptversammlung einstimmig einen konkreten Formulierungsvorschlag beschlossen, eine verfassungsrechtliche Gewährleistung zu schaffen, wonach jedermann das Recht hat, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Verortet werden soll das neue Grundrecht in einem neu zu schaffenden Art. 19 V GG.9 9 Presseerkl. Nr. 9/2025 v. 19.9.2025; s. im Detail das Positionspapier der BRAK. Die Hintergründe der Forderung nach einer Grundgesetzänderung erläutern Buchmann/Nitschke.10 10 Buchmann/Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 414; s. ferner auch Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 444 (446). Auf Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen11 11 BR-Drs. 599/25; s. auch Pressemitteilung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz v. 28.10.2025. befasste sich der Bundesrat bereits am 21.11.2025 mit der Forderung und verwies sie zur Beratung in die Ausschüsse.12 12 S. Nachr. aus Berlin 24/2025 v. 26.11.2025. Im Vorfeld appellierte die BRAK an die Länder, die Absicherung einer unabhängigen anwaltlichen Beratung zu unterstützen.13 13 Presseerkl. Nr. 12/2025 v. 18.11.2025. Erneut appellierte sie vor der Sitzung am 19.12.2025 an den Bundesrat.14 14 Presseerkl. Nr. 16/2025 v. 10.12.2025; dazu Nachr. aus Berlin 25/2025 v. 10.12. 2025. Der Bundesrat stimmte jedoch dem Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen nicht zu. Die BRAK reagiert mit großem Bedauern auf diese ungenutzte Chance, die Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats nachhaltig zu stärken; sie zeigte sich jedoch entschlossen, dieses zentrale Anliegen weiter voranzutreiben.15 15 Presseerkl. Nr. 17/2025 v. 19.12.2025; dazu Nachr. aus Berlin 1/2026 v. 7.1.2026. BERUFSRECHT Im Berichtszeitraum befasste die BRAK sich mit einer Reihe gesetzgeberischer Vorhaben und weiterer wichtiger Entwicklungen im Berufsrecht. BRAO-Reform Der Ende September veröffentlichte Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht u.a. eine Neuordnung der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und neue Regelungen für die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten vor. Zu dem Entwurf hat die BRAK umfassend Stellung genommen und zudem konkrete Änderungsvorschläge formuliert.16 16 BRAK-Stn.-Nr. 53/2025; dazu Nachr. aus Berlin 23/2025 v. 12.11.2025. Für das Institut der Abwicklung von Kanzleien legt sie einen eigenständigen Reformvorschlag vor,17 17 Vorschlag der BRAK zur Reform des Abwicklerinstituts; dazu ebenfalls Nachr. aus Berlin 23/2025 v. 12.11.2025. den Handziuk18 18 Handziuk, BRAK-Mitt. 2026, 2 (in diesem Heft). ausführlich erläutert. Kurz vor Weihnachten beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zu dem Vorhaben, in dem an einigen Stellen Anregungen und Kritik der BRAK aufgegriffen werden. Der Entwurf ordnet die aufsichtsrechtlichen Instrumente neu und führt insbesondere den sog. rechtlichen Hinweis als Präventivmaßnahme ein. Die von der BRAK als unklar kritisierte Legaldefinition wurde im Regierungsentwurf nachjustiert. Auf die Kritik der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern soll nun ferner eine Revision zum BGH möglich sein. Bei der Abwicklung von Kanzleien hält die Bundesregierung im Wesentlichen am Konzept des Regierungsentwurfs fest. Dieser hält an dem Grundprinzip fest, dass der Abwickler die laufenden Mandate fortführt. Er reagiert aber auf die aktuell bestehenden immensen Haftungsrisiken der Rechtsanwaltskammern mit einer Haftungsbegrenzung auf insgesamt 10.000 Euro und greift damit Kritik an Unklarheiten des Referentenentwurfs auf. Die BRAK begrüßt zwar, dass die Haftung der Kammern eingedämmt werden soll, hält jedoch eine grundlegendere Lösung für angezeigt, für die sie ein eigenes Konzept vorlegt. Auch in weiteren Punkten greift der Entwurf die Kritik der BRAK auf, unterscheidet sich aber insgesamt nicht maßgeblich vom Referentenentwurf.19 19 S. näher Nachr. aus Berlin 1/2026 v. 7.1.2026. Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (JuMiKo) befasste sich in ihrer AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 1/2026 41
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