BRAK-Mitteilungen 1/2026

BRAK MITTEILUNGEN FEBRUAR 2026 · AUSGABE 1/2026 57. JAHRGANG AKZENTE GEFÄHRLICHE SCHIEFLAGE Dr. Ulrich Wessels Immer mehr Menschen reichen mit künstlicher Intelligenz generierte Schriftsätze bei Gerichten ein. Sie sind umfangreich, gespickt mit halluzinierten Zitaten, vermischen Anträge, verfehlen Zulässigkeitsvoraussetzungen – und führen zu spürbarem Mehraufwand für die Richterinnen und Richter. Diesen Befund schilderte die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Dr. Christine Fuchsloch, Anfang Februar im Jahrespressegespräch ihres Gerichts. Diese Menschen sind nicht anwaltlich vertreten; als Hauptgrund dafür identifizierte Fuchsloch: Es wird immer schwieriger, eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu finden. Die Zahlen in dieser Fachanwaltschaft sind, das zeigen die Statistiken der BRAK, seit Jahren rückläufig. Im Verhältnis zu anderen Fachanwaltschaften sinken sie sogar besonders stark. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Vergütung in diesem Rechtsgebiet ist besonders gering, wegen oft geringer Streitwerte. Daran ändert auch die vor gut einem Jahr erfolgte lineare Erhöhung der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG nicht viel, denn sie wirkt sich gerade bei niedrigen Streitwerten wenig aus (und glich zudem kaum die Inflation seit der letzten Erhöhung aus). Hinzu kommen strukturelle Schwächen der gesetzlichen Vergütung – nicht nur im Sozialrecht, sondern u.a. auch im Familienrecht, wo ebenfalls die Zahl der Fachanwaltschaften sinkt. Wo diese liegen und welch drastische Auswirkungen sie haben, illustrierte die von BRAK und Universität Hannover Ende 2025 veranstaltete Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ (s. dazu Gerking/Jönsson, BRAK-Magazin 1/2026, 4 ff.). Die Tätigkeit in bestimmten Sachen ist deshalb für Anwältinnen und Anwälte nicht nur nicht lukrativ, sondern ein Draufzahlgeschäft. Quersubventionierung mit anderen Mandaten scheitert, denn es gibt in diesen Rechtsgebieten wenige Fälle, in denen Mandanten sich eine Honorarvereinbarung leisten könnten. Vielmehr gibt es eine hohe Zahl an PkhMandaten – mit reduzierten Gebührensätzen. Das trifft nicht nur das Sozialrecht, sondern häufig auch Kanzleien in der Fläche, bei denen ein relativ großer Teil des Geschäfts aus Pkh-Mandaten besteht – mit gravierenden Folgen. Dirk Eberhard Kirst, der Präsident des sächsischen Landesarbeitsgerichts, schilderte sie in seiner Keynote: Der Rechtsstaat ist für die Menschen in der Fläche nicht mehr greifbar, wo Anwältinnen und Anwälte vor Ort fehlen. Fehlendes Vertrauen und wachsender Frust sind die eine Seite dieser Medaille. Die andere Seite zeichnete BSG-Präsidentin Fuchsloch in ihrem Jahrespressegespräch: Eine erhebliche Zunahme von Dienstaufsichts- und anderen Beschwerden bei den Gerichten – weil die Menschen gerichtliche Entscheidungen nicht mehr akzeptieren. Denn es fehlen die Anwältinnen und Anwälte als Mittler, um Entscheidungen zu erklären. Dass mehr Menschen sich ohne anwaltliche Unterstützung an Gerichte wenden, hat noch weitere problematische Auswirkungen. Die Studie „Zugang zum Recht in Berlin“, von der Prof. Dr. Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung bei der Konferenz berichtete, zeigt: Ohne anwaltliche Hilfe sind die Aussichten, einen Prozess zu gewinnen oder auch nur Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen, erheblich geringer. Doch die Zahl der Pkh- und Beratungshilfeanträge ging in den vergangenen Jahren zudem erheblich zurück – denn wer nicht zur Anwältin geht, erfährt oft gar nicht erst von dieser Option. Nimmt man all diese Befunde zusammen, ergibt sich ein düsteres Bild. Es tut dringend Not, dass wir uns über die Finanzierung des Rechtswesens insgesamt Gedanken machen. Denn unser Rechtsstaat braucht gut alimentierte Richterinnen und Staatsanwälte, aber auch eine Anwaltschaft, die zu angemessenen Bedingungen arbeiten kann, und er braucht funktionierende finanzielle Hilfen, die einen gleichen Zugang zum Recht ermöglichen. Regelmäßige Erhöhungen der gesetzlichen Gebühren sind nur eine der vielen Stellschrauben, eine angemessene Ausstattung der Justizhaushalte eine andere. Es braucht eine starke Anwaltschaft – sie entlastet die Gerichte und vermeidet systemischen Schaden! Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 1/2026 1

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