BRAK-Mitteilungen 6/2025

tiz standen weiterhin im Fokus. Besondere Priorität hat die von der Hauptversammlung beschlossene Forderung nach einem Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung. beA UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Der Betrieb und die Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sowie die weitere Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sowohl auf rechtlicher wie auf technischer Ebene bildeten als Daueraufgabe weiterhin einen der Arbeitsschwerpunkte der BRAK. beA-System Auch im Berichtszeitraum wurde das beA-System gepflegt und weiterentwickelt. Im Zuge dessen wurde Ende September eine neue Version (4.1.1) der mobilen beA-App der BRAK zur Verfügung gestellt,1 1 Hinweise zur Installation veröffentlicht die BRAK im beA-Supportportal; s. auch die Release Notes. die sich selbstständig auf den Endgeräten aktualisierte. Sie enthielt u.a. vorbereitende Anpassungen, die für die Anfang Oktober ausgerollte neue Version des beA-Systems (4.1) erforderlich sind.2 2 Vgl. beA-Sondernewsletter 2/2025 v. 22.9.2025. Erforderlich war dazu zunächst eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security. Mit dieser Version wurde mit der Überarbeitung der Empfängersuche ein weiterer Schritt der Neugestaltung der beA-Webanwendung umgesetzt.3 3 S. im Detail beA-Newsletter 5/2025 v. 29.9.2025. Unter anderem wurde die Auswahl des Empfängers einer Nachricht übersichtlicher gestaltet und um eine Vorschlagsliste bereits früher verwendeter Empfänger ergänzt; die Suche nach Empfängern im Gesamtverzeichnis wurde komfortabler gestaltet und enthält mehr mögliche Suchparameter. Neu ist auch, dass nunmehr neben der Abgabe auch die Ablehnung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses im Nachrichtenjournal dokumentiert wird. Abkündigung des Kartenlesers cyberJack Secoder Die BRAK hat wiederholt darauf hingewiesen,4 4 S. zuletzt beA-Newsletter 6/2025 v. 5.11.2025; Nachr. aus Berlin 22/2025 v. 30.10.2025. dassmit dem Ausrollen der beA-Version 4.1 zum 25.11.2025 das häufig genutzte Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma Reiner SCT nicht mehr unterstützt wird. Grund sind sicherheitstechnische Weiterentwicklungen. Wer ein solches älteres Gerät hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, mit einem aktuellen Gerät bzw. Softwarezertifikat weiterhin Zugang zum beA sicherzustellen. Weitere Hinweise hierzu finden sich im beA-Supportportal.5 5 https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/abkuendigung-cyberjack-secoder. Die BRAK hat insoweit ferner darauf hingewiesen, dass in bestimmten Konstellationen zwar technisch eine Nutzung des Kartenlesers weiterhin möglich ist; es werde aber weder vom Hersteller noch vom beA-Support noch Support geleistet. Daher sollte gleichwohl kurzfristig auf ein aktuelles, vom beA-System unterstütztes Kartenlesegerät gewechselt werden. Rechtlicher Rahmen des ERV Im Berichtszeitraum begleitete die BRAK weiterhin die Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens des ERV. In diesem Zusammenhang nahm sie Stellung zu einem Mitte September vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), wonach künftig mehr Erklärungen im Rahmen der Gründungsphase von Gesellschaften bei Notarinnen und Notaren online beurkundet oder beglaubigt werden können sollen.6 6 BRAK-Stn.-Nr. 48/2025; dazu Nachr. aus Berlin 21/2025 v. 15.10.2025. Dazu zählen u.a. Anmeldungen zum Stiftungsregister und die Gründung von Aktiengesellschaften. Die mit dem Entwurf angestrebte maßvolle Ausweitung notarieller Online-Verfahren begrüßt die BRAK zwar im Grundsatz. Sie zeigt sich jedoch insgesamt zurückhaltend: Erst müsse die OnlineBeglaubigung sich etablieren, bevor man über ihre Ausweitung nachdenke. ANWALTSCHAFT BRAK-Hauptversammlung Am 19.9.2025 kam die BRAK in Hannover zu ihrer 169. Hauptversammlung zusammen. Neben der verfassungsrechtlichen Absicherung einer unabhängigen Anwaltschaft (dazu sogleich unten) befasste diese sich u.a. mit aktuellen Entwicklungen zum Erhalt von Sammelanderkonten, dem aktuellen Unterzeichnungsstand bei der Europarats-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs, aktuellen Reformvorhaben im Bereich des Zivilprozesses sowie der digitalen Transformation der Justiz und mit dem umfangreichen Gesetzentwurf zur Änderung u.a. der BRAO.7 7 Vgl. Nachr. aus Berlin 20/2025 v. 1.10.2025. Satzungsversammlung In ihrer Sitzung am 26.5.2025 beschloss die Satzungsversammlung umfangreiche Änderungen in der Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung (FAO):8 8 Ausf. dazuGerking, BRAK-Magazin 3/2025, 14; s. auch Nachr. aus Berlin 19/2025 v. 17.9.2025. Unter anderem verlängerte sie die Frist für den Nachweis praktischer Fälle zum Erlangen einer Fachanwaltschaft von drei Jahren auf fünf Jahre. Außerdem modernisierte sie das anwaltliche Werberecht. Die neuen Regelungen wurden in BRAK-Mitt. 2025, 355 veröffentlicht und treten am 1.12.2025 in Kraft; Groppler9 9 Groppler, BRAK-Mitt. 2025, 420 (in diesem Heft). erläutert ihre Hintergründe und Inhalte. Internationale Anwaltschaft – Türkei Zum zweiten Mal in diesem Jahr nahmen Mitte September Vizepräsident Dr. Christian Lemke und Geschäftsführerin Astrid Gamisch als Vertreter der BRAK an einer internationalen Prozessbeobachtungsmission des Strafverfahrens gegen den wegen angeblicher Terrorpropaganda angeklagten Kammervorstand der Istanbuler Rechtsanwaltskammer teil. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. Der Prozess soll im Januar 2026 fortgeführt werden; die BRAK und die weiteren internationalen Anwaltsorganisationen wollen die inhaftierten türkischen AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 6/2025 445

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