BRAK MITTEILUNGEN DEZEMBER 2025 · AUSGABE 6/2025 56. JAHRGANG AKZENTE EIN JUBILÄUM ZUM NACHDENKEN Dr. Ulrich Wessels 75 Jahre ist es her, dass Deutschland und zwölf weitere Staaten in Rom die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichneten. Für rund 700 Mio. Menschen in 46 Staaten garantiert sie seitdem justiziable grundlegende Rechte, etwa auf Leben und Freiheit, ein faires Verfahren und Achtung des Privatlebens. Diese herausragende Bedeutung würdigen auch die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (JuMiKo). In einer gemeinsamen Erklärung anlässlich ihrer Herbstkonferenz am 7.11. 2025 verurteilen sie außerdem jedwede Angriffe auf die Justiz und ihre Unabhängigkeit – beides sei unabdingbar für die tatsächliche Durchsetzung der Menschenrechte. Was die JuMiKo nicht erwähnt: Dazu bedarf es zwingend einer starken, unabhängigen Anwaltschaft. Denn der Zugang zum Recht, national wie auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist oft kaum denkbar ohne anwaltliche Hilfe. Ein Blick in die USA, nach Polen oder in die Türkei zeigt, dass gerade die Anwaltschaft besonders schnell ins Visier autoritärer Regierungen gerät: Kritik und rechtsstaatliche Kontrolle empfinden sie als Gefahr – und damit auch Anwältinnen und Anwälte. Dagegen soll die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs eine verbindliche Sicherung bieten. 18 Staaten haben die Konvention bereits unterzeichnet. Das Interesse ist weit über Europa hinaus groß, schließlich ist sie ein wirtschaftlich relevanter Faktor – auch Investoren brauchen im Streitfall unabhängige anwaltliche Hilfe. Umso unverständlicher, dass derzeit auf EU-Ebene Kompetenzfragen den Mitgliedstaaten den Weg zur Ratifizierung versperren. Die Unterzeichnung durch Deutschland steht für Januar im Raum – dafür ist es höchste Zeit, nicht nur, weil in jüngerer Zeit wiederholt Anwältinnen und Anwälte bedroht und diffamiert wurden, die „falsche“ (nämlich: migrationsrechtliche) Mandanten vertraten. Die Anwaltschaft muss auch institutionell dagegen abgesichert werden, dass geänderte politische Mehrheiten ihre Unabhängigkeit gesetzlich aushebeln können. Die BRAK fordert deshalb, ein Recht auf unabhängige anwaltliche Beratung in einem neuen Art. 19 V GG verfassungsrechtlich zu verankern. Ein erstes positives Signal kam hierzu aus Rheinland-Pfalz, dessen Kabinett sich im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung einsetzen will. Die BRAK wird sich hier weiter starkmachen. Auch von ganz anderer Seite drohte jüngst Gefahr: Ein Beschlussvorschlag Bayerns für die JuMiKo sah vor, dass Rechtsschutzversicherer in bestimmten Fällen ihre Versicherungsnehmer selbst außergerichtlich beraten und vertreten dürfen sollen. Das birgt nicht nur unauflösliche Interessenkonflikte, sondern verletzt auch den Grundsatz der freien Anwaltswahl. Unabhängige anwaltliche Beratung wäre damit für Rechtsschutzversicherte pass´e. So sahen es zum Glück auch die übrigen Länder: Die JuMiKo lehnte den Vorschlag (bei einer Enthaltung) einhellig ab. Doch dass Rechtsschutzversicherer – und andere Akteure wie Prozessfinanzierer – ein großes Interesse daran haben, sich in Anwaltskanzleien einzukaufen oder sie selbst zu betreiben, ist keineswegs neu. Die Entscheidung des EuGH zum sog. Fremdbesitzverbot in der BRAO ist nur ein Beispiel hierfür. Jüngst wird berichtet, Rechtsschutzversicherer würden Versicherte mit Abstandszahlungen dazu motivieren, Mandate zu kündigen und von Rechtsverfolgung abzusehen. Wie verbreitet diese Praxis ist, eruiert die BRAK aktuell mit einer Umfrage. Auch hier stehen offenkundig nicht die Interessen der Rechtsuchenden bzw. Versicherten im Vordergrund, sondern Kostenersparnis. Und es wird sicher nicht der letzte Versuch in diese Richtung bleiben. Man muss hier sehr klar sein: Rechtsberatung ist ausschließlich dem Interesse der Mandantschaft verpflichtet, und das können nur unabhängige Anwältinnen und Anwälte leisten! Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht, das dauerhaft zu gewährleisten – im Interesse des Rechtsstaates. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr! Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 6/2025 413
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0