Pischel Vertragsenglisch für Management und Berater Von RA Dr. Gerhard Pischel mit einem Kapitel zum Thema KI von RAin Dr. Antonia von Appen. 2., neu bearbeitetete Auflage 2025, 166 Seiten, brosch., 34,80 €, ISBN 978-3-504-06308-5. Such much: Technische und rechtliche Entwicklungen gaben den Anlass für die vollständig überarbeitete Neuauflage. Das Werk enthält unter anderem ein neues Kapitel zum Thema KI-Nutzung und Vertragsgeneratoren. Der Autor zeigt sprachliche und rechtliche Fallstricke auf, geht auf die einzelnen Formulierungen und Begrifflichkeiten ein und stellt zusätzlich Übungen zum Vertiefen des Gelesenen zur Verfügung. Erläutert werden die Grundlagen und die Vorgehensweise der Vertragsgestaltung im englischen Sprachraum. Hilfreich und praktisch für alle Anwälte, die international tätige Unternehmen bei der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen unterstützen. Und auch für das Management internationaler Firmen, soweit es an der Vertragsentwicklung und -prüfung konkreten Anteil hat. Leseprobe und Bestellung: otto-schmidt.de Neuauflage: Grundlagen und Vorgehensweise im englischen Sprachraum darüber war, wo sich ihre Kinder befinden (beim Kl.), sondern, dass die Bekl. ihre Kinder nach dem Umgangswochenende und deren Verbleib in Dänemark nicht mehr wiedergesehen hat. Auch diese Äußerung drückt die Wertung der Kindesmutter aus, dass das unberechtigte Einbehalten der Kinder in Dänemark sich für diese wie ein (...) anfühlt, und kann ihr deshalb nicht untersagt werden. HINWEISE DER REDAKTION: Eine Schmähkritik liegt nur vor, wenn es bei einer Äußerung nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Äußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt. Mit der Zulässigkeit kritischer und überspitzter anwaltlicher Äußerungen befasst sich auch das aktuelle „Stichwort Berufsrecht“ zum Sachlichkeitsgebot gem. § 43a III BRAO (BRAK-Mitt. 2025, 443 (in diesem Heft). BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG BRAK-MITTEILUNGEN 6/2025 503
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