BRAK-Mitteilungen 5/2025

dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle. VII. § 11 FAO wird wie folgt neu gefasst: Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht, 2. besonderes Sozialrecht a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung), b) Recht der sozialen Entschädigung, c) Überblick über Familienlasten- und -leistungsausgleich, Familienleistungen und -hilfen, d) Recht der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, e) Existenzsicherungsrecht (Grundsicherungs- und Sozialhilferecht, Wohngeldrecht), f) Ausbildungsförderungsrecht. VIII. § 14f Nr. 3 FAO wird wie folgt neu gefasst: 3. Vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Verträgen, letztwilligen Verfügungen und Vorsorgeverfügungen, IX. § 14l FAO wird wie folgt neu gefasst: Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere a) Allgemeine Geschäftsbedingungen, b) Bankvertragsrecht, c) das Konto und dessen Sonderformen, d) Bankentgelte, 2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Kreditversicherungen, 3. Zahlungsdienste, insbesondere a) Überweisungs- und Lastschriftgeschäft, b) Girocard und digitale Lösungen für Bankdienstleistungen, c) Kreditkartengeschäft, 4. sonstige Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a Satz 2 Kreditwesengesetz – z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft und Konsortialgeschäft, 5. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierdienstleistungen, Investmentgeschäft, alternative und innovative Anlageformen, insbesondere Kryptowerte, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung, 6. Factoring/Leasing, 7. Geldwäschebekämpfung, Anti-Terrorfinanzierung, 8. bankrechtliche Bezüge des Datenschutzes und Bankgeheimnis, 9. Recht der Bankenaufsicht, 10. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht, 11. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft und nicht beanstandet. Sie wurden am 8.9.2025 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 1.12.2025 in Kraft. SITZUNG DER SATZUNGSVERSAMMLUNG Die ursprünglich für den 1.12.2025 geplante 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung wurde abgesagt. Die nächste Sitzung der Satzungsversammlung findet am 1.6.2026 in Berlin statt. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5/2025 357

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