drücklichen Tatbestandsausschluss für rechtmäßiges („befugtes“) Handeln von Berufsgeheimnisträgern aufzunehmen. VIZEPRÄSIDENTENSCHREIBEN ZUM CSAMKOMPROMISSVORSCHLAG Die Positionierung zur sog. CSAM-Verordnung5 5 CSAM steht für Child Sexual Abuse Materials, also kinderpornographische Materialien. gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet steht im Rat seit geraumer Zeit aus. Die BRAK hatte sich bereits mehrfach kritisch zum besorgniserregenden Vorschlag geäußert, welcher die – in ihrer Effektivität zur Bekämpfung des Missbrauchs zweifelhafte, jedoch gravierenden rechtsstaatlichen Bedenken begegnende – Durchleuchtung von Kommunikationsinhalten (sog. Chatkontrolle) vorsieht. Die dänische Ratspräsidentschaft legte am 1.7.2025 einen neuen Formulierungsvorschlag vor. Wie bereits im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission ist nun wieder eine Pflicht zur Erkennung einschlägiger Inhalte vorgesehen. Ferner ist – wie im Formulierungsvorschlag der vorigen Ratspräsidentschaft – für Anbieter verschlüsselter Kommunikationsdienste vorgesehen, dass Kommunikationsinhalte vor der Verschlüsselung zu durchleuchten sind (Client-Side-Scanning). Es steht zu befürchten, dass dieser Entwurf die Zustimmung der Ratsmitglieder erhält. Vor diesem Hintergrund hat BRAK-Vizepräsident Haug sich in einem Schreiben an die zuständigen Ministerien des Innern und für Heimat (federführend) sowie für Justiz und Verbraucherschutz gewandt und einen Schutz der Vertraulichkeit, insb. des Mandatsgeheimnisses, angemahnt. Im Mindesten wird darin eine Gleichstellung anwaltlicher Nutzerkonten mit staatlichen Konten gefordert, die gem. Art. 7 I lit. d des Entwurfs von Erkennungsanordnungen auszunehmen sind. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN UND RECHTSANWÄLTIN SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im Juli und August 2025. UIA BUSINESS LAW FORUM IN HAMBURG In Hamburg fand am 3. und 4.7.2025 die 14. Jahrestagung des Union Internationale des Avocats (UIA) Business Law Forum unter dem Titel „Come on, it’s ESG! – The Hitchhiker’s Guide to the ESG Legal Galaxy“ statt. Die Veranstaltung wurde von der UIA in Kooperation mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, der BRAK und dem DAV organisiert. Im Fokus standen aktuelle Entwicklungen im Bereich ESG (Environmental, Social and Governance), darunter die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die Corporate Sustainability Reporting Directive (Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie – CSRD) sowie nationale Regelungen. Praxisnahe Workshops behandelten Themen wie ESGKlauseln in Verträgen, Haftung, Greenwashing und KIgestützte Compliance-Prozesse. Die Veranstaltung wurde u.a. von BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke als Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg eröffnet. GEMEINSAME KONFERENZ VON BRAK UND IRZ INTUNIS In Tunis richteten die BRAK und die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) am 9. und 10.7.2025 eine regionale Fachkonferenz zur außergerichtlichen Streitbeilegung aus. Expertinnen und Experten aus Deutschland, Tunesien, Marokko und Sambia diskutierten Schiedsverfahren, Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung und Investitionsschutz. Für die BRAK nahmen die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Ilona Treibert, Dr. Björn P. Ebert und Riad Khalil Hassanain teil. Die Veranstaltung bot zudem Raum für bilaterale Gespräche mit Partnern aus Justiz, Politik und Wirtschaft. FACHKONFERENZ IN ORAN, ALGERIEN Gemeinsam mit der Anwaltskammer Oran veranstaltete die BRAK am 12.7.2025 eine Konferenz zum Thema „Digitale Straftaten und deren technische Voraussetzungen“. Rund 350 Teilnehmende diskutierten rechtliche und technische Aspekte der Cyberkriminalität sowie Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Beiträge kamen u.a. von Justiz, Wissenschaft und Anwaltschaft aus Algerien, Deutschland, Tunesien, Marokko und Sambia. Für die BRAK gab Riad Khalil Hassanain eine Einführung zu digitalen Straftaten. Ferner zeigte Hannes Müller (BRAK) die technischen Voraussetzungen für bestimmte digitale Straftaten auf. FACHGESPRÄCH MIT JUSTIZATTACH´EE DER REPUBLIK KOREA IN BERLIN Am 30.7.2025 begrüßte die BRAK Justizattach´ee Jee Eun Kim in den Räumen der BRAK. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Referentin der Internationalen Abteilung, Swetlana Schaworonkowa, LL.M. (BRAK), folgte BRAK-MITTEILUNGEN 5/2025 AUS DER ARBEIT DER BRAK 354
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