auftragten Digitalservice GmbH sowie der BRAK im Nachgang zur BRAK-Stellungnahme zum Referentenentwurf. Der Gesetzentwurf wurde am 12.9.2025 in den Bundestag eingebracht und dort in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Zuständigkeitsstreitwerte Zu den Plänen des BMJV, den Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind, von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro zu verdoppeln,10 10 Dazu bereits Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 266, 269. hat die BRAK scharfe Kritik geäußert.11 11 BRAK-Stn.-Nr. 25/2025; dazu Nachr. aus Berlin 15/2025 v. 24.7.2025. Für problematisch hält sie, dass es dem Referentenentwurf sowohl an empirischer Grundlage als auch an flankierenden Maßnahmen zur strukturellen und personellen Absicherung der Gerichte fehlt – obwohl die Gerichte zeitgleich auch durch laufende Digitalisierungsprozesse belastet sind; mögliche Wechselwirkungen mit anderen Reformvorhaben bleiben außer Betracht. Ein weiterer Kritikpunkt der BRAK ist das in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommende unzureichende Verständnis von der Rolle der Anwaltschaft. Denn die Begründung betont eine Kostenersparnis von rund 14,5 Mio. Euro durch den Wegfall des Anwaltszwangs für zahlreiche Verfahren. Damit wird die Anwaltschaft auf einen bloßen Kostenfaktor reduziert, was aus Sicht der BRAK nicht hinnehmbar ist. Auch hier wurde noch während der parlamentarischen Sommerpause, Ende August, der Regierungsentwurf beschlossen.12 12 Vgl. Nachr. aus Berlin 18/2025 v. 4.9.2025. Die BRAK befasste sich in ihrer 169. Hauptversammlung am 19.9.2025 in Hannover intensiv mit dem Entwurf und seinen möglichen Auswirkungen. Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie Die europäische Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 (SLAPP – Strategic Lawsuits Against Public Participation) will Medienschaffende und andere Berufsgruppen besser gegen einschüchternde Klagen schützen, mit denen öffentliche Beteiligung unterbunden werden soll. Sie ist bis zum 7.5.2026 in nationales Recht umzusetzen. Der Ende Juni vorgelegte Referentenentwurf des BMJV sieht dazu im 6. Buch der ZPO einen neuen 3. Abschnitt „Missbräuchliche Verfahren gegen Personen aufgrund ihrer öffentlichen Beteiligung“ (§§ 615 ff. ZPO-E) vor, der spezielle Verfahrensregelungen enthält. In ihrer Stellungnahme13 13 BRAK-Stn.-Nr. 30/2025; dazu Nachr. aus Berlin 16/2025 v. 6.8.2025. verweist die BRAK zunächst auf die sehr geringen Zahlen typischer SLAPP-Fälle in Deutschland; in anderen Mitgliedstaaten träten diese deutlich häufiger auf. Zudem hält sie Skepsis für geboten, wenn auch nur der Verdacht besteht, dass anwaltliche Tätigkeit ethischen Bewertungen unterworfen werden soll. Sie setzt sich ferner kritisch mit den einzelnen Formulierungen des Entwurfs auseinander und sieht im Ergebnis Bedarf an und Raum für flankierende Regelungen, mit denen die Einpassung in das deutsche Rechtssystem noch kohärenter und praktikabler gestaltet werden kann. ANWALTSCHAFT UND BERUFSRECHT Auch im Berichtszeitraum befasste die BRAK sich mit Gesetzesvorhaben zum anwaltlichen Berufsrecht sowie mit der Entwicklung der Anwaltschaft.14 14 Zu Letzterem s. auch den Beitrag von Fuhrmann, BRAK-Mitt. 2025, 323 (in diesem Heft). Sammelanderkonten Weiterhin stand die Absicherung anwaltlicher (Sammel-)Anderkonten mit Blick auf Prüfungsanforderungen der OECD und deshalb von Seiten verschiedener Banken angekündigter Kündigungen von Konten auf der Agenda der BRAK. Brisanz erhält das Thema, weil ein bereits mehrfach verlängerter Nichtbeanstandungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)15 15 Dazu Nachr. aus Berlin 25/2024 v. 12.12.2024. nur noch bis Ende dieses Jahres gilt. Die BRAK war daher im Gespräch mit dem BMJV, dem BMF sowie dem Bankenverband, um eine tragfähige Lösung zu erreichen, auf deren Basis die Banken weiterhin Sammelanderkonten für die Anwaltschaft anbieten. Das Thema war auch Gegenstand der 169. Hauptversammlung der BRAK am 19.9.2025 in Hannover.16 16 S. dazu BRAK-News v. 24.9.2025. Holling/Bluhm/von Seltmann17 17 Holling/Bluhm/von Seltmann, BRAK-Magazin 5/2025, 8 ff. (in dieser Ausgabe). erläutern aktuelle Entwicklungen und Fragen rund um Sammelanderkonten. STAR-Untersuchung Bis Ende August lief die Befragungsphase der aktuellen STAR-Untersuchung.18 18 S. Nachr. aus Berlin 14/2025 v. 9.7.2025 und Nachr. aus Berlin 16/2025 v. 6.8. 2025. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 in regelmäßigen Abständen im Auftrag der BRAK durch das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt. Ziel der empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen. Neben Details zur wirtschaftlichen Entwicklung stehen dabei auch mögliche relevante Faktoren wie Spezialisierungen, Rechtsform und Standort der Kanzlei sowie Anzahl tätiger Personen im Fokus. Die Ergebnisse der Befragung werden nunmehr ausgewertet und demnächst in den BRAK-Mitteilungen sowie auf der Website der BRAK veröffentlicht. Befugnis zur steuerlichen Beratung Die BRAK begleitet ferner ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren, mit dem die beschränkte Befugnis zur steuerlichen Beratung für bestimmte Berufsgruppen und Verbände neu geregelt werden soll; damit werden studentische Tax Law Clinics zulässig. Den inhaltsgleichen Entwurf aus der vorangegangenen Legislaturperiode hatte die BRAK deshalb ausdrücklich befürwortet.19 19 S. Nachr. aus Berlin 18/2025 v. 4.9.2025 sowie BRAK-Stn.-Nr. 25/2023. In dem aktuellen Referentenentwurf sind zudem auch Änderungen im Berufsrecht der Steuerberaterinnen und -berater vorgesehen, u.a. eine Klarstellung zum sog. „Fremdbesitzverbot“ mit Blick auf die Beteiligung von WirtschaftsBRAK-MITTEILUNGEN 5/2025 AUS DER ARBEIT DER BRAK 350
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