8,5 % haben bereits entschieden, den Beruf zu verlassen, was bei einer Gruppe von überwiegend seit wenigen Jahren zugelassenen Anwältinnen und Anwälten erschreckend hoch ist. Noch alarmierender ist, dass 36,66 % noch unschlüssig sind. Diese große Gruppe der Unentschlossenen zeigt, dass die Probleme noch größer sein könnten, als es die Zahlen der bereits Entschiedenen vermuten lassen. Bei denjenigen, die den Beruf verlassen wollen, ist die Situation noch dramatischer: 31,85 % planen bereits jetzt, ihre Zulassung in den nächsten vier Jahren zurückzugeben, weitere 42,68 % sind diesbezüglich noch unentschlossen. 7. ERWÄGUNGEN ZUR ZULASSUNGSRÜCKGABE – WEIT VERBREITETE ZWEIFEL Besonders beunruhigend ist die Antwort auf die Frage, ob gelegentlich über eine Zulassungsrückgabe nachgedacht wird: Immerhin 17,50 % der Befragten bejahen dies. Dies bedeutet, dass fast jeder fünfte junge Anwalt bzw. jede fünfte junge Anwältin bereits konkrete Zweifel an seiner bzw. ihrer Berufswahl entwickelt hat. Zwar verneinen 76,74 % diese Frage, aber die hohe Zahl derer, die bereits über einen Ausstieg nachdenken, ist ein klares Warnsignal. Abb. 3: Gründe für einen möglichen Berufswechsel Diese Zahlen sind umso besorgniserregender, als sie von Personen stammen, die größtenteils erst wenige Jahre im Beruf sind und eigentlich in der Phase der Etablierung und des Aufbaus ihrer beruflichen Existenz stehen sollten. 8. GRÜNDE FÜR EINEN MÖGLICHEN BERUFSWECHSEL – STRUKTURELLE PROBLEME ERKENNBAR Die Analyse der Gründe für einen möglichen Wechsel zeigt strukturelle Probleme auf, die weit über individuelle Unzufriedenheit hinausgehen (vgl. Abb. 3). Wirtschaftliche Aspekte stehen mit 50,86 % klar an der Spitze. Dies ist besonders beunruhigend, da die Anwaltschaft traditionell als gut bezahlter Beruf gilt. Die Realität scheint jedoch anders auszusehen, möglicherweise aufgrund hoher Kanzleikosten, nicht auskömmlicher Honorar nach dem RVG oder unregelmäßiger Einkommensentwicklung. Fast ebenso wichtig sind andere berufliche Interessen mit 46,61 %. Dies könnte darauf hindeuten, dass der Anwaltsberuf nicht die erwartete Erfüllung bietet oder dass sich die Interessenslage nach ersten Berufserfahrungen verändert hat. Möglicherweise entspricht die anwaltliche Praxis nicht den Erwartungen, die während des Studiums und Referendariats entstanden sind. FUHRMANN, WARUM DIE ANWALTSCHAFT IHREN NACHWUCHS VERLIERT AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 5/2025 327
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