BRAK-Mitteilungen 5/2025

dene Lebensphasen attraktiv ist und nicht nur als Erstberuf nach dem Studium gewählt wird. 2. BERUFSERFAHRUNG UND EINSTIEGSZEITPUNKTE – KRITISCHE PHASEN ERKENNBAR Die Verteilung der Zulassungsdauer liefert wichtige Erkenntnisse über kritische Phasen im Berufseinstieg: 38,24 % sind bereits seit fünf Jahren zugelassen und haben damit die erste kritische Phase der Berufsetablierung überstanden. 29,87 % sind seit einem Jahr zugelassen und befinden sich noch in der ersten Orientierungsphase, während weitere 27,57 % seit mindestens drei Jahren zugelassen sind und sich in der wichtigen Konsolidierungsphase befinden. Die Tatsache, dass 65,81 % länger als drei Jahre (bzw. länger als fünf Jahre) zugelassen sind, zeigt, dass die Umfrage überwiegend Personen erfasst, die bereits erste Berufserfahrungen gesammelt haben. Dies macht ihre Einschätzungen besonders wertvoll, da sie nicht auf ersten Eindrücken basieren, sondern auf konkreten Berufserfahrungen. 3. BERUFSWAHL UND MOTIVATION – IDEALISMUS TRIFFT PRAGMATISMUS Die Analyse der ursprünglichen Motivation für den Anwaltsberuf zeigt eine interessante Mischung aus idealistischen und pragmatischen Erwägungen (vgl. Abb. 1). Das ursprüngliche Interesse am Anwaltsberuf war bei 61,37 % der Befragten der ausschlaggebende Grund für die Berufswahl. Dies ist ermutigend, da es zeigt, dass der Großteil der Berufseinsteigerinnen und -einsteiger aus echter Überzeugung in die Anwaltschaft geht. Gleichzeitig spielen wirtschaftliche Erwägungen mit 38,58 % eine wichtige Rolle, was realistisch ist und zeigt, dass angeAbb. 1: Gründe für die Wahl des Anwaltsberufs hende Anwältinnen und Anwälte durchaus die wirtschaftlichen Aspekte ihrer Berufswahl berücksichtigen. Die breite Ausbildung und vielen Berufswahlmöglichkeiten motivierten 37,53 % der Befragten, was die Flexibilität der juristischen Ausbildung unterstreicht. Bemerkenswert ist, dass 24,83 % den Wunsch nach selbstständiger, freiberuflicher Tätigkeit als Motivation angaben. Dies deutet darauf hin, dass die Selbstständigkeit nach wie vor ein wichtiger Attraktivitätsfaktor der Anwaltschaft ist, auch wenn später zu sehen sein wird, dass viele in abhängige Beschäftigungsverhältnisse wechseln. Besonders aufschlussreich sind die Zahlen zu den „negativen“ Motivationen: 20,58 % gaben an, ihre Noten reichten nicht für den Staatsdienst oder öffentlichen Dienst, 21,41 % sahen im Staatsdienst zu wenig Möglichkeiten zur freien Entfaltung. Diese Zahlen zeigen, dass ein erheblicher Teil der Anwältinnen und Anwälte nicht primär aufgrund positiver Aspekte des Anwaltsberufs, sondern mangels attraktiver Alternativen in die Anwaltschaft geht. Dies könnte erklären, warum diese Gruppe später wieder abwandert, sobald sich attraktivere Alternativen bieten. 4. AKTUELLE ARBEITSSITUATION – STRUKTURWANDEL IN DER ANWALTSCHAFT Die Analyse der aktuellen Arbeitssituation offenbart einen bemerkenswerten Strukturwandel in der Anwaltschaft. Fast die Hälfte der Befragten (46,72 %) ist als Syndikusrechtsanwältin oder -anwalt angestellt. Dies ist ein außergewöhnlich hoher Anteil und zeigt, dass die Syndikusanwaltschaft für junge Juristinnen und Juristen deutlich attraktiver geworden ist als die traditionelle Anwaltschaft. AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 5/2025 325

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