mern mit ländlichen Regionen Dr. Frank Engelmann (Brandenburg, bis Juli 2025), Michael Graßhoff (Mecklenburg-Vorpommern), Guido Kutscher (Sachsen-Anhalt), Jan-Helge Kestel (Thüringen) und Sabine Fuhrmann (Sachsen) sowie Ilona Treibert (Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg), Dr. Marcus Baum (Präsident der Rechtsanwaltskammer Kassel) und JR Dr. Thomas Seither (Präsident der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken) als Vertreter westdeutscher Flächenkammern an; BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels leitet die Arbeitsgruppe. II. DIE AKTUELLEN UMFRAGEN Um zu ergründen, warum der Anwaltsberuf für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger nicht dauerhaft attraktiv genug ist, und um gegensteuernde Maßnahmen identifizieren zu können, führte die Arbeitsgruppe zwei Umfragen durch: Die erste richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nicht länger als fünf Jahre zugelassen sind, die zweite an solche, die (unabhängig von der Zulassungsdauer) ihre Zulassung gerade zurückgegeben haben. 1. UMFRAGE UNTER BERUFSEINSTEIGERINNEN UND -EINSTEIGERN Für die erste Umfrage wurde zunächst vom 15.1. bis zum 18.2.2025 in den Kammerbezirken Bamberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen eine Pilotumfrage durchgeführt; hierzu wurden 1.002 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Zulassungsdatum seit dem 1.1.2020 über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach angeschrieben. In der Zeit von 19.2. bis 22.4.2025 wurde die Umfrage bundesweit durchgeführt; hierzu wurden weitere 32.350 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Zulassungsdatum seit dem 1.1. 2020 angeschrieben. Insgesamt 1.957 von ihnen nahmen an der Umfrage teil, 1.813 schlossen sie vollständig ab. Die Rücklaufquote liegt damit bei mehr als 5,6%. Geplant ist, diese Umfrage jährlich im Frühjahr zu wiederholen, um die Entwicklung beobachten zu können und auf längere Sicht valide Erkenntnisse zu erhalten. 2. UMFRAGE UNTER BERUFSAUSSTEIGERINNEN UND -AUSSTEIGERN Eine weitere Umfrage, die ebenfalls am 19.2.2025 startete, richtet sich ausschließlich an ehemalige Mitglieder der Rechtsanwaltskammern unabhängig von der Dauer der Zulassung. Sie ist als Dauerumfrage konzipiert und wird Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die ihre Zulassung zurückgeben, aus diesem Anlass von ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer ausgehändigt. Ziel dieser Umfrage ist es, zu erfahren, welche Gründe die ehemaligen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte konkret dazu bewogen haben, ihren bisherigen Beruf aufzugeben. Konzeptionsbedingt ist die Zahl derer, die an dieser Umfrage teilgenommen haben, noch relativ gering. Zum Stand 14.8.2025 hatten 150 Personen die Umfrage besucht, 88 nahmen an ihr teil und 69 schlossen sie vollständig ab. Dies muss bei der Bewertung der Ergebnisse der Umfrage berücksichtigt werden. III. ERGEBNISSE DER UMFRAGE UNTER KÜRZLICH ZUGELASSENEN ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTEN Die Umfrage unter den Berufseinsteigerinnen und -einsteigern offenbart ein facettenreiches Bild der aktuellen Situation des anwaltlichen Nachwuchses. Mit 1.813 vollständig ausgefüllten Fragebögen bei einer Rücklaufquote von über 5,6 % liefert sie eine solide Datengrundlage für die Analyse der Motivationen, aktuellen Arbeitssituationen und Zukunftsperspektiven der jüngeren Anwaltsgeneration. Die regionale Verteilung zeigt eine starke Konzentration in den großen Kammerbezirken: München führt mit 16,05 %, gefolgt von Berlin (9,08 %), Düsseldorf (7,92 %) und Stuttgart (8,03 %). Hamburg kommt auf 6,98 %, Hamm auf 7,76 %. Diese Verteilung entspricht weitgehend der allgemeinen Anwaltsverteilung, zeigt aber auch, dass junge Anwältinnen und Anwälte besonders stark in die urbanen Zentren drängen. 1. DEMOGRAPHISCHE STRUKTUR UND GESELLSCHAFTLICHER WANDEL Die Geschlechterverteilung unter den Befragten mit 51,4 % weiblichen und 48,6 % männlichen Teilnehmenden bestätigt eine seit langem bekannte Entwicklung: Frauen dominieren in der Gruppe der Berufseinsteiger. Dies spiegelt den gesellschaftlichen Wandel wider und zeigt, dass die Anwaltschaft erfolgreich beide Geschlechter anzieht. Die leichte Dominanz der Frauen ist jedoch auch vor dem Hintergrund der später diskutierten Austrittszahlen problematisch, weil sich bestätigt, dass Frauen überproportional häufig den Beruf wieder verlassen. Bei der Altersstruktur zeigt sich ein interessantes Bild: Die größte Gruppe bilden die 31-35-Jährigen mit 32,26 %, gefolgt von den bis 30-Jährigen mit 19,63 %. Die Gruppe der 41-50-Jährigen macht noch 19,11 % aus, was zeigt, dass auch Quereinsteigerinnen und -einsteiger aus anderen juristischen Berufen den Weg in die Anwaltschaft finden. Dies deutet darauf hin, dass viele Juristinnen und Juristen nicht unmittelbar nach dem Referendariat in die Anwaltschaft einsteigen, sondern zunächst andere berufliche Erfahrungen sammeln. Besonders bemerkenswert ist, dass 19,11 % der Berufseinsteigerinnen und -einsteiger zwischen 41 und 50 Jahren alt sind und weitere 15,59 % über 50 Jahre und unterstreicht, dass die Anwaltschaft als Beruf für verschieFUHRMANN, WARUM DIE ANWALTSCHAFT IHREN NACHWUCHS VERLIERT BRAK-MITTEILUNGEN 5/2025 AUFSÄTZE 324
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