BRAK-Mitteilungen 4/2025

BRAK MITTEILUNGEN Zeitschrift für anwaltliches Berufsrecht BEIRAT AUGUST 2025 56. JAHRGANG 4/2025 S. 247–314 AKZENTE U.Wessels Tempo machen bei der Digitalisierung AUFSÄTZE Chr. Bluhm Anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz? M. L. Ultsch Die Entwicklung des Zivilverfahrensrechts A. Jungk / B. Chab / H. Grams Pflichten und Haftung des Anwalts – Eine Rechtsprechungsübersicht BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG LG Darmstadt Unzulässiger Systemvergleich Anwaltsinkasso vs. Unternehmensinkasso BGH Elektronische Übermittlung eines Schriftsatzes durch als Privatperson auftretenden Rechtsanwalt (Anm. T. Nitschke) VG München / OVG Hamburg (Kein) presserechtlicher Auskunftsanspruch über Namen des Verteidigers

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INHALT Alle Entscheidungen und Aufsätze in unserer Datenbank www.brak-mitteilungen.de AKZENTE U.Wessels Tempo machen bei der Digitalisierung 247 AUFSÄTZE Chr. Bluhm Anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz? – Der Fokus der Geldwäscheprävention liegt künftig auf den Unternehmen 248 M. L. Ultsch Die Entwicklung des Zivilverfahrensrechts 252 A. Jungk/B. Chab/H. Grams Pflichten und Haftung des Anwalts – Eine Rechtsprechungsübersicht 259 STICHWORT BERUFSRECHT Die Berufshaftpflichtversicherung 265 AUS DER ARBEIT DER BRAK T. Nitschke Die BRAK in Berlin 266 A. Gamisch/N. Wietoska/F. Boog/S. Pratscher Die BRAK in Brüssel 271 R. Khalil Hassanain/S. Schaworonkowa Die BRAK International 273 Sitzung der Satzungsversammlung 274 BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG EUROPA EGMR 29.4.2025 Beschwerdenummer 49617/22 Unrechtmäßige Durchsuchung eines Notarbüros (LS) 274 BERUFSRECHTE UND PFLICHTEN Bayerischer AGH 28.4.2025 BayAGH II-3-1/24 Verstoß gegen Verbot der Mehrfachvertretung (LS) 275 Niedersächsischer AGH 20.1.2025 AGH 2/23 (I 11) Fehlerhafte Rechtsanwendung durch Rechtsanwalt (LS) 276 OLG Frankfurt a.M. 15.1.2025 20 W 220/22 Ablieferungspflicht eines Rechtsanwalts (LS) 276 LG Darmstadt 12.5.2025 18 O 53/24 Unzulässiger Systemvergleich Anwaltsinkasso vs. Unternehmensinkasso 276 LG Offenburg 9.5.2025 2 S 5/24 Kein Anspruch auf Ersatz zurückgezahlten Honorars (LS) 278 INHALT BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 III

VERGÜTUNG BGH 12.6.2025 VI ZB 163/24 Rückforderung eines Vorschusses (LS) 279 ZULASSUNG AGH NordrheinWestfalen 4.10.2024 2 AGH 2/23 Wiederholte Verstöße gegen die Vermögensbetreuungspflicht (LS) 279 PROZESSUALES BGH 27.5.2025 XIII ZB 71/24 Haftanhörung ohne Anwesenheit des Anwalts (LS) 280 BGH 8.5.2025 V ZB 44/24 Keine Wiedereinsetzung bei expliziter Ablehnung durch eine Partei (LS) 280 ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR BGH 24.6.2025 VI ZB 91/23 Unleserliches Namenskürzel ist keine einfache Signatur 280 BGH 15.5.2025 IX ZB 1/24 beA-Nutzungspflicht gilt für dienstleistende europäische Rechtsanwälte 283 BGH 27.3.2025 V ZB 27/24 Elektronische Übermittlung eines Schriftsatzes durch als Privatperson auftretenden Rechtsanwalt (m. Anm. T. Nitschke) 287 OLGCelle 3.6.2025 14 U 226/24 Wiedereinsetzung bei fehlender Erreichbarkeit des Intermediärs des Gerichts (LS) 294 OVG Lüneburg 28.4.2025 4 LA 12/23 Beweiswirkung des elektronischen Empfangsbekenntnisses (LS) 294 STEUERN BFH 4.2.2025 VIII R 4/22 Freiberufliche Einkünfte durch Berufsträger als Managing Partner 294 SONSTIGES VGMünchen 18.6.2025 M 10 E 25.3465 Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch über Namen des Verteidigers 298 OVG Hamburg 7.4.2025 3 Bs 20/25 Presserechtlicher Auskunftsanspruch über Namen eines Verteidigers 301 OLG München 28.11.2024 19 U 3139/20 Kritik eines Richters an der „AfD-Polemik“ eines Anwalts (LS) 307 LGHamburg 9.5.2025 324 O 278/23 Veröffentlichung eines nicht ausreichend anonymisierten Beschlusses 307 BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 IV IMPRESSUM BRAK-MITTEILUNGEN UND BRAK-MAGAZINZeitschrift für anwaltliches Berufsrecht HERAUSGEBERIN Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel. (0 30) 28 49 39-0, Telefax (0 30) 28 49 39-11, E-Mail: redaktion@brak.de, Internet: https:// www.brak.de/zeitschriften REDAKTION Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (Schriftleitung), Rechtsanwalt Christian Dahns (Rechtsprechung), Ass. jur. Nadja Wietoska (Rechtsprechung EuGH/EGMR), Frauke Karlstedt (Sachbearbeitung) VERLAG Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (Bayenthal), Tel. (02 21) 9 37 38-997 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), Telefax (02 21) 9 37 38-943 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), E-Mail: info@otto-schmidt.de. KONTEN Sparkasse KölnBonn (DE 87 3705 0198 0030 6021 55); Postgiroamt Köln (DE 40 3701 0050 0053 9505 08). ERSCHEINUNGSWEISE Zweimonatlich: Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember. BEZUG Mitglieder der Rechtsanwaltskammern erhalten die BRAK-Mitteilungen und das BRAK-Magazin ohne zusätzliche Kosten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Für Nichtmitglieder ist der Bezug kostenfrei per E-Mail über den BRAK-Mitteilungen-Newsletter möglich; dieser kann unter https://www.brak.de/zeitschriften abonniert werden. Die Zeitschriften können außerdem über die BRAK-Mitteilungen App bezogen werden; diese ist in den App Stores von Google und Apple erhältlich. Alle Ausgaben sind zudem online abrufbar unter www.brak-mitteilungen.de und recherchierbar über die BRAK-Mitteilungen Datenbank. ANZEIGEN Christian Kamradt (verantw.), Anschrift des Verlages; Verkauf: sales friendly Dienstleistungen für Verlage und Handel, Stefan-Lochner-Str. 9, 50999 Köln, Tel. 02 28/9 78 98-0, E-Mail: media@sales-friendly.de. Gültig ist die Preisliste der Zeitschrift, abrufbar unter www.otto-schmidt.de/mediadaten. URHEBER- UND VERLAGSRECHTE Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Das gilt auch für die veröffentlichten Entscheidungen und deren Leitsätze, wenn und soweit sie von der Schriftleitung bearbeitet sind. Fotokopien für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch dürfen nur von einzelnen Beiträgen oder Teilen daraus als Einzelkopien hergestellt werden. ISSN 0722-6934 DATENSCHUTZHINWEISE unter https://www.brak.de/datenschutz

AKTUELLE HINWEISE IM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET Hinweis: Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes werden seit dem 1.1.2023 nicht mehr im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet. Verkündungsorgan ist nun ausschließlich die elektronische Plattform www.recht.bund.de. S. dazu Nachrichten aus Berlin 1/ 2023 v. 11.1.2023. Berichtigung des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 BGBl. 2025 I Nr. 139 v. 6.6.2025 Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Identifikationsnummer gem. Art. 22 S. 3 des Registermodernisierungsgesetzes BGBl. 2025 I Nr. 137 v. 2.6.2025 Bekanntmachung zu dem Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus BGBl. 2025 II Nr. 159 v. 16.5.2025 Bekanntmachung zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus BGBl. 2025 II Nr. 158 v. 16.5.2025 Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes BGBl. 2025 I Nr. 129 v. 5.5.2025 Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung BGBl. 2025 I Nr. 127 v. 5.5.2025 Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung – BehAktÜbV) BGBl. 2025 I Nr. 125 v. 5.5.2025 IM EU-AMTSBLATT VERKÜNDET Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1226 der Kommission v. 24.6.2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1772 gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 3928) ABl. der Europäischen Union L v. 26.6.2025 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1225 der Kommission v. 24.6.2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1773 gemäß der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 3898) ABl. der Europäischen Union L v. 26.6.2025 Beschluss (GASP) 2025/1252 des Rates v. 23.6.2025 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte ABl. der Europäischen Union L v. 24.6.2025 Beschluss (GASP) 2025/1255 des Rates v. 23.6.2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße ABl. der Europäischen Union L v. 23.6.2025 Durchführungsverordnung (EU) 2025/1256 des Rates v. 23.6.2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/ 1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße ABl. der Europäischen Union L v. 23.6.2025 Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivilund Handelssachen ABl. der Europäischen Union L v. 18.6.2025 Durchführungsverordnung (EU) 2025/905 der Kommission v. 12.5.2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf einen Mechanismus der internen Überprüfung im Hinblick auf die Berücksichtigung der Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus in der Sache ACCC/C/2015/128 und in Bezug auf andere verfahrenstechnische Aktualisierungen ABl. der Europäischen Union L v. 13.6.2025 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 85/ 2025 v. 14.3.2025 zur Änderung von Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens [2025/1000] ABl. der Europäischen Union L v. 12.6.2025 Beschluss (EU) 2025/1185 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten v. 11.6.2025 zur Ernennung von Richtern beim Gericht ABl. der Europäischen Union L v. 12.6.2025 Beschluss (EU) 2025/1180 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten v. 11.6.2025 zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof ABl. der Europäischen Union L v. 12.6.2025 Beschluss (EU) 2025/1169 des Rates v. 5.6.2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 18. Sitzung hinsichtlich Empfehlungen und Schlussfolgerungen, IM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 V

die an bestimmte Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung dieses Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertreten ist ABl. der Europäischen Union L v. 10.6.2025 Beschluss (EU) 2025/1168 des Rates v. 5.6.2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 18. Sitzung hinsichtlich Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an bestimmte Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung dieses Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertreten ist ABl. der Europäischen Union L v. 10.6.2025 Beschluss (GASP) 2025/1110 des Rates v. 28.5.2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße ABl. der Europäischen Union L v. 28.5.2025 Durchführungsverordnung (EU) 2025/1111 des Rates v. 28.5.2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/ 1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße ABl. der Europäischen Union L v. 28.5.2025 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/921 der Kommission v. 19.5.2025 zur Einrichtung des Lenkungsausschusses für die Zustellung von Schriftstücken ABl. der Europäischen Union L v. 21.5.2025 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/919 der Kommission v. 19.5.2025 zur Einrichtung des Lenkungsausschusses für die Beweisaufnahme ABl. der Europäischen Union L v. 21.5.2025 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/875 der Kommission v. 13.5.2025 zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten gemäß den Verordnungen (EU) 2019/ 817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates ABl. der Europäischen Union L v. 14.5.2025 Beschluss (GASP) 2025/887 des Rates v. 12.5.2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen ABl. der Europäischen Union L v. 13.5.2025 Durchführungsverordnung (EU) 2025/886 des Rates v. 12.5.2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/ 796 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen ABl. der Europäischen Union L v. 13.5.2025 BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS vom 1. April 2025 über die Vorschriften und Modalitäten für die Durchführung der Übertragung von öffentlichen Sitzungen [2025/857] ABl. der Europäischen Union L v. 12.5.2025 Abkommen zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas ABl. der Europäischen Union L v. 7.5.2025 Beschluss (EU) 2025/866 des Rates v. 14.4.2025 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas ABl. der Europäischen Union L v. 7.5.2025 Beschluss (EU) 2025/819 des Rates v. 28.4.2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt ABl. der Europäischen Union L v. 2.5.2025 Beschluss (EU) 2025/818 des Rates v. 28.4.2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt ABl. der Europäischen Union L v. 2.5.2025 AUS DEN ZEITSCHRIFTEN Nachfolgend dokumentiert das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht an der Leibniz Universität Hannover neu erschienene Literatur zum Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die in den zurückliegenden Wochen veröffentlicht worden ist. Aus Platzgründen wird auf Veröffentlichungen in BRAK-Mitt. und AnwBl., die Standardlektüre aller anwaltsrechtlich Interessierten sind, verzichtet; zudem muss eine wertende Auswahl getroffen werden. Zusammengestellt vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover von Dipl.- Jur. Enis Robert Dibrani und Dipl.-Jur. Hannah Hölzen. Anwaltliche Grundpflichten Burr, Das wird man doch noch sagen dürfen! Eine Bestandsaufnahme zum Verhältnis der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) zur Beleidigung (§ 185 StGB) und zum Sachlichkeitsgebot (§ 43a III BRAO), ZAP 2025, 442 AUS DEN ZEITSCHRIFTEN BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 AKTUELLE HINWEISE VI

SAVE THE DATE 8. Konferenz Freitag | 5.12.2025 weitere Informationen in Kürze unter www.anwaltskonferenz.de Anmeldung unter www.brak.de/anwaltskonferenz2025 Braucht die Anwaltschaft ein neues Vergütungssystem? Die Konferenz Ideeder Konferenz ist es, aktuelle berufsrechtliche und berufspolitische Diskussionen aus einer wissenschaftlichen Perspektive zu begleiten. Sie öffnet den Dialog zwischen den zum Berufsrecht Forschenden und all denjenigen, die täglich mit Anwaltsrecht in Berührung kommen, Anwältinnen und Anwälten ebenso wie Rechtsanwaltskammern. Herausforderungen für Anwaltschaft und Zugang zum Recht durch ‡ Schieflagen bei der gesetzlichen Vergütung ‡ hinkende Kostenerstattung ‡ Unmet Legal Needs ‡ Honorar bei KI-Nutzung ‡ SLAPP: Kosten als Drohpotenzial

Gerhold, Diabolus Advocati – Freie Advokatur in unruhigen Zeiten, Verfassungsblog, 30.4.2025 Anwaltliches Gesellschaftsrecht Dahns, Ausländische Berufsausübungsgesellschaften, NJW-Spezial 2025, 382 Anwaltliche Honorierung Burhoff, Die anwaltliche Vergütung in Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, AGS 2025, 248 Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2025, 1622 Schneider, Anwaltskosten für das Ordnungsgeldverfahren nach § 95 I Nr. 4 FamFG, § 890 ZPO, JurBüro 2025, 225 Schneider, Anwaltsgebühren: Streitwert – Das gilt bei Hilfsaufrechnungen, RVG prof. 2025, 107 Toussaint, Die Vergütung von Rechtsanwälten nach der RVG-Anpassung, NJW 2025, 1601 Wilhelm, KostBRÄG 2025: Anpassung der Beratungshilfe-Vergütung, AGS 2025, 198 Syndikusrechtsanwälte Dahns, Die fachliche Unabhängigkeit des Syndikusanwalts, NJW-Spezial 2025, 318 Posegga, Syndikusrechtsanwälte und die Voraussetzungen für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung, DStR 2025, 914 Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Goez, Steuerberatervergütung: Massive Änderungen der StBVV in 2025, KP 2025, 127 Merkt, Die Bedeutung der Unparteilichkeit im Berufsrecht der Abschlussprüfer für die Abgrenzung zum Rechtsanwalt und zum Steuerberater, NZG 2025, 538 Rauschenbach, Beurkundungs- und Berufsrecht: Aktuelle Entwicklungen, Notar 2025, 175 Legal Tech Gallon, KI für Jurist:innen, BerlAnwBl 5/2025 Lillienthal, Niedrigschwellige KI-Nutzung für kleine & mittelständische Kanzleien, BerlAnwBl 6/2025 Kanzleimanagement Ecker, Sie glauben, Ihre Kanzleistrukturen seien „alternativlos“? Na, dann warten Sie mal ab, KP 2025, 76 Ecker, Was passiert denn eigentlich in Ihrer Kanzlei, wenn die Babyboomer weg sind?, KP 2025, 114 Kubitza, Kanzlei-Controlling in 15 Minuten (wöchentlich), KP 2025, 94 Weymüller, E-Rechnungspflicht für Anwälte, NJW 2025, 1869 Rechtsschutzversicherung Cornelius-Winkler, Schlaglichter zur Rechtsschutzversicherung, BerlAnwBl 5/2025 Handschug, Der Regress der Rechtsschutzversicherer – ein Angriff auf die Anwaltschaft?, DAR 2025, 351 Internationales Ordu, ChatGPT stories of success and failure: a move forward in the legal profession?, International Journal of the Legal Profession 2025 Volpert, Pro Bono Publico Versus Pro Bono Presidential, Emory Legal Studies Research Paper, George Washington Law Review Arguendo Sonstiges Grass/Giuliani, Die Vertrauensfrage: Erwartungsmanagement und Kostentransparenz als anwaltliche Dauerpflichten, Anwaltsrevue (Schweiz) 2025, 151 Seibert, Der Antrag auf Zulassung der Berufung – eine anwaltliche Herausforderung, DVBl 2025, 609 DAI – VERANSTALTUNGSKALENDER MITTE SEPTEMBER – MITTE NOVEMBER 2025 Alle aktuellen Termine finden Sie unter www.anwaltsinstitut.de. Die Auswahl wird stetig erweitert und aktualisiert! Agrarrecht Online-Seminar LIVE: Tierhaltung im Innenbereich – Online-Seminar via Microsoft Teams 5.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Arbeitsrecht Online-Vortrag LIVE: Erfolgreiche Prozessführung im Arbeitsrecht 2025: Bestandsschutzverfahren und Kündigungsprozesse effektiv führen 25.9.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Haftung der Parteien im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zur Verdachtskündigung 30.9.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Compliance Check Mitbestimmung – Betriebsratsvergütung, Arbeitszeitkonten, Reisezeit und betriebsbedingte Mehrarbeit 6.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses- Online-Seminar via Microsoft Teams 7.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 AKTUELLE HINWEISE VIII

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Bank- und Kapitalmarktrecht Online-Vortrag LIVE: Der Handwerker-Widerruf – Widerruf von mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen als wirtschaftliches Risiko 16.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zahlungsdienste und PSD 3 – insb. unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung 17.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Update Verbraucherkreditrecht – Rechtsprechung und aktuelle Fragestellungen 5.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Kontomissbrauch, Call-ID-Spoofing, Phishing 6.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Bau- und Architektenrecht Aktuelles Baurecht spezial 2025 – Preisabreden – Preisgleitung – Sicherungsanspruch aus § 650f BGB – Fortbildungsplus zur 20. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht 9.10.2025, Hybrid: Berlin, Maritim proArte Hotel Berlin und Live-Übertragung im eLearning Center 20. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht 10.-11.10.2025, Hybrid: Berlin, Maritim proArte Hotel Berlin und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Bautechnik für Juristen – Die häufigsten Baumängel praxisnah erläutert 24.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Schnittstellen zwischen öffentlichem und privatem Baurecht unter besonderer Berücksichtigung vergaberechtlicher Aspekte 28.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht – Praxisschwerpunkt Bauprozessrecht 31.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Schnittstellen öffentliches Baurecht und privates Baurecht – Praxisschwerpunkt Brandschutzrecht 4.11.2025, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Erbrecht Fortbildungsplus zur 17. Jahresarbeitstagung Erbrecht 25.9.2025, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center 17. Jahresarbeitstagung Erbrecht 26.-27.9.2025, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Der vulnerable Testator. Aus rechtsanwaltlicher und notarieller Sicht. Vor und nach dem Erbfall 6.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Ausgewählte Themen aus dem Erbrecht 9.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Typische Fehler bei „Testamentsspenden“ an Stiftung oder Verein und deren Vermeidung 23.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Optimierung der Erbschaftsteuer nach dem Erbfall 30.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz – Strategien für die anwaltliche Praxis – Online-Seminar via Microsoft Teams 14.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Familienrecht Online-Vortrag LIVE: Gestaltung familienrechtlicher Rechtsbeziehungen jenseits von Eheverträgen 1.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Der Umgang mit der Umgangsverweigerung 8.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Der Umgang mit dem Jugendamt im Umgangsrecht 8.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles zum Vermögensrecht und Versorgungsausgleich 15.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles aus dem Kindschaftsrecht 15.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Bilanzierungs- und steuerrechtliche Brennpunkte im Familienrecht – Online-Seminar via Microsoft Teams 24.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Die Teilungsversteigerung im Familien- und Erbrecht in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis – Chancen und Risiken 28.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Unterhalt, Zugewinn, Eheverträge – Beweisführung 29.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Unterhaltsforderungen: Besonderheiten bei der Lohn- und Kontenpfändung 30.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Verfahrenstaktik und Beratungsoptimierung in Kindschaftssachen 3.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Verfahrensbeistand – Kindschaftssachen – fachliche Qualifizierung und Fortbildung gem. § 158a FamFG 5.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles zum Unterhalt – Herbst 2025 10.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 AKTUELLE HINWEISE X

Gutachten in Kindschaftsverfahren – Gravierende Fehlerquellen und anwaltliches Vorgehen 11.11.2025, Hybrid: Heusenstamm, DAI-Forum RheinMain und Live-Übertragung im eLearning Center Abrechnung in Ehe- und Familiensachen 13.11.2025, Hybrid: Bochum, DAI-Forum Metropole Ruhr und Live-Übertragung im eLearning Center DAI advanced: Unternehmergatten: Gestaltungsmöglichkeiten in der familienrechtlichen Auseinandersetzung 14.11.2025, Präsenz: Bochum, DAI-Forum Metropole Ruhr Gewerblicher Rechtsschutz Online-Vortrag LIVE: Das Wettbewerbsrecht in der anwaltlichen Praxis von A-Z 1.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Kartellzivilrechtliche Prozesse, insb. Kartellschadensersatzklagen 6.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Schnittstellen Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht – eine Rechtsprechungsübersicht 7.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Produktschutz im Unternehmen 10.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: KI-Influencer, Deepfakes & Co. – Rechtliche Anforderungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Influencer-Marketing 13.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Influencer-Marketing im Fokus des Wettbewerbs- und Medienrechts – Aktuelle Entwicklungen 11.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Handels- und Gesellschaftsrecht Online-Vortrag LIVE: Gesellschafterstreit in der Personengesellschaft und der GmbH 22.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktueller Rechtsprechungsüberblick: Gesellschaftsrecht 23.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Veränderungen des Gesellschafterbestandes – Beratung und Vertretung in der anwaltlichen Praxis 29.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Gesellschafterstreit: Aktuelle Rechtsprechung und Taktik 5.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Managerhaftung in der Insolvenz 6.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Einstweiliger Rechtsschutz im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht unter Einbeziehung des aktienrechtlichen Freigabeverfahrens 11.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Informationstechnologierecht Online-Vortrag LIVE: Einsatz von KI in der Anwaltskanzlei: KI-Regulierung, Datenschutz, Berufsrecht 28.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Onlinemarketing und Datenschutz 6.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: KI-Kompetenz für die (Syndikus-)- Anwaltschaft: Best Practices, technische Grundlagen und rechtlicher Rahmen – Online-Seminar via Microsoft Teams 12.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Insolvenz- und Sanierungsrecht Online-Vortrag LIVE: SanInsFoG 2021 – Aktuelle Entwicklungen 15.9.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Kapitalaufbringung und Erhaltung in der Insolvenz der GmbH 24.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Update Insolvenzanfechtung 4.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz 5.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Managerhaftung in der Insolvenz 6.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Internationales Wirtschaftsrecht und Europarecht Internationales Wirtschaftsrecht kompakt Teil 1: Internationales Privatrecht und Internationales Zivilverfahrensrecht 6.11.2025, Hybrid: Bochum, DAI-Forum Metropole Ruhr und Live-Übertragung im eLearning Center Internationales Wirtschaftsrecht kompakt Teil 2: UNKaufrecht und Vertragsgestaltung im Internationalen Wirtschafsrecht 7.11.2025, Hybrid: Bochum, DAI-Forum Metropole Ruhr und Live-Übertragung im eLearning Center Kanzleimanagement Online-Vortrag LIVE: Das rechtsanwaltliche Berufsrecht – Praxisrelevante Berufspflichten, Organisation und Gestaltung des Berufs, anwaltliche Pflichtverletzungen und ihre Folgen – Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO – Auch geeignet als Fortbildung nach § 31 II BORA 24.9.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das rechtsanwaltliche Berufsrecht – Berufsbild, anwaltliche Selbstverwaltung, statusprägende Berufspflichten – Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO – auch geeignet als Fortbildung nach § 31 II BORA 5.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung Online-Vortrag LIVE: Persönlichkeitsstrukturen in der Mediation sowie in der anwaltlichen Kommunikation und Verhandlung und der konstruktive Umgang mit ihnen 22.9.2025, Live-Übertragung im eLearning Center AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 XI

Das FortbilDungszertiFikat Der brak · Fachkompetenz sichtbar gemacht · Orientierung für Mandanten und potenzielle Mandanten · Zur Werbung auf Briefkopf, Homepage, Visitenkarten oder in Anzeigen Weitere Informationen unter: www.brakfortbildungszertifikat.de Online-Vortrag LIVE: Die Grundprinzipien der Mediation sowie der anwaltlichen Kommunikation und Verhandlung und ihre Bedeutung für die Haltung in Einzelgesprächen 22.9.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Medizinrecht Online-Vortrag LIVE: Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen der stationären Behandlung 1.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Intensivseminar öffentliches Gesundheitsrecht 16.-17.10.2025, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Beratung von Krankenhäusern – mit Krankenhausreform 2025 22.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles Arzthaftungsrecht 24.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles Medizinstrafrecht 30.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Beginn und Ende des Lebensschutzes 14.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Miet- und Wohnungseigentumsrecht Online-Seminar LIVE: Zwei „heiße Eisen“ des Mietrechts – Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) und Sozialwiderspruch (§§ 574 ff. BGB) – Online-Seminar via Microsoft Teams 20.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles Gewerberaummietrecht 24.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Praxisschwerpunkte Mietrecht 6.-7.11.2025, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Entwicklungen und aktuelle Verfahrensfragen im Wohnungseigentumsrecht 13.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Migrationsrecht Online-Vortrag LIVE: Update Migrationsrecht – mit besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG 28.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Neue Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht 5.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aufenthaltsrechte trotz erfolglosem Asylverfahren 10.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Sozialrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Sozialrecht 2025 18.-19.9.2025, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Umgang mit medizinischen Sachverständigengutachten im Sozialrecht 29.9.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Erwerbsstatus: Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit im Sozialversicherungsrecht 23.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Umgang mit den Begutachtungsrichtlinien nach dem SGB XI im Widerspruchs- und Klageverfahren 27.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Ausgewählte Verfahrensfragen SGB X und SGG 29.10.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Arbeitsförderungsrecht für die anwaltliche Beratung 6.11.2025, Live-Übertragung im eLearning Center BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 AKTUELLE HINWEISE XII (Fortsetzung S. XIII)

BRAK MITTEILUNGEN AUGUST 2025 · AUSGABE 4/2025 56. JAHRGANG AKZENTE TEMPO MACHEN BEI DER DIGITALISIERUNG Dr. Ulrich Wessels Zeitgemäß, nutzerfreundlich, effizient und barrierearm soll die Justiz sein – große Worte, die die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ in ihrem Abschlussbericht als Ziel formuliert. Ähnlich klingen die Statements der Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern nach ihrem Digitalgipfel im Juni. Von moderner, zukunftsfester Justiz ist die Rede, von konsequenter Digitalisierung und davon, dass man nun „Tempo machen“ müsse. Daher soll eine üppig finanzierte „Digitalsäule“ im neu aufgelegten Pakt für den Rechtsstaat gemeinsame Digitalisierungsprojekte vorantreiben. Zentrale Empfehlungen der Kommission sind ein BundLänder-Justizportal, eine bundeseinheitliche Kommunikations-Cloud, die Erprobung von Online-Verfahren und maschinenverarbeitbarer, digitaler Parteivortrag. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung greift einige der Punkte auf; mit ihrer Umsetzung wurde bereits begonnen, der Aufbau der Justizcloud soll noch in diesem Jahr starten. Auch bei der Umsetzung der Reformvorschläge für das Zivilverfahren macht das Bundesjustizministerium Tempo. In dichter Folge kamen im Juni und Juli Gesetzentwürfe, die noch in der zweiten Jahreshälfte durch den Bundestag sollen. Im elektronischen Rechtsverkehr sollen verbliebene Medienbrüche abgebaut werden, etwa durch elektronische Präsenzbeurkundungen oder bei der Zwangsvollstreckung. Medienbrüche abbauen will die Reformkommission auch in der Justiz. Dieses Ziel ist nicht neu: Seit 2017 regelt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz den Start der eAkte in allen Gerichtszweigen bis zum 1.1.2026. Doch bei der Umsetzung offenbarten sich Probleme. Anfang Juli legte das Ministerium einen bereits mit den Ländern abgestimmten Referentenentwurf vor. Er ermöglicht ihnen, die Einführung der eAkte um ein Jahr zu verschieben. Das sieht der Realität ins Auge: Die Einführungsstände unterscheiden sich deutlich. Dabei wäre Tempo machen hier angezeigt, angesichts der Risiken einer weiteren Verzögerung. Denn während einige Gerichte noch mit Papierakten arbeiten, sollen amtsgerichtliche Verfahren bis 10.000 Euro bald rein digital geführt werden. Mitte Juli beschloss das Kabinett den Regierungsentwurf zur Erprobung des Online-Verfahrens für geringfügige Geldforderungen. Das Projekt stammt aus der letzten Legislaturperiode, ist als Ziel im Koalitionsvertrag verankert und soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Das Verfahren soll für amtsgerichtliche Streitwerte gelten – und hier greift ein weiteres Reformprojekt: Amtsgerichte sollen künftig für Streitwerte bis 10.000 Euro statt bisher 5.000 Euro zuständig sein; die Landgerichte erhalten neue Spezialzuständigkeiten. Das sieht ein ebenfalls kurz vor der Sommerpause vorgelegter Gesetzentwurf vor. Damit werden zehntausende Verfahren an die Amtsgerichte verlagert, für die so auch der Postulationszwang entfällt. Auch auf die Berufungsinstanzen wirkt sich diese Umverteilung aus; zudem überlegt das Ministerium, auch die Streitwertgrenzen für Rechtsmittel anzuheben. So lobenswert es ist, die Amtsgerichte in der Fläche zu stärken – für den Zugang zum Recht in der Fläche braucht es auch eine starke Anwaltschaft. Umso mehr verwundert, dass die Gesetzesbegründung ersparte Anwaltskosten in Höhe von 14,5 Mio. Euro herausstellt. Ein bloßer Kostenfaktor – nicht etwa erste Anlaufstelle für Rechtsuchende und wesentlicher Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats! Ein Inflationsausgleich bei den Streitwertgrenzen mag vertretbar erscheinen – ein derartiger Blick auf anwaltliche Beratung und Vertretung ist es nicht. Für eine durchdachte Neujustierung der gerichtlichen Zuständigkeiten müssen auch die personellen Auswirkungen in der Justiz und ihre Belastung durch diverse Digitalisierungsprojekte und die – eigentlich prioritäre – Umsetzung der eAkte einkalkuliert werden, und nicht zuletzt auch die Effekte für die anwaltliche Versorgung in der Fläche. Statt kohärentem Digitalisierungstempo gibt es viele, vielleicht sogar zu viele Baustellen ohne klares Realisierungskonzept. Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 247

AUFSÄTZE ANWALTLICHE BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN ALS VERPFLICHTETE NACH DEM GELDWÄSCHEGESETZ? DER FOKUS DER GELDWÄSCHEPRÄVENTION LIEGT KÜNFTIG AUF DEN UNTERNEHMEN RECHTSANWALT CHRISTIAN BLUHM* * Der Autor ist seit 2024 Referent bei der Bundesrechtsanwaltskammer und verantwortet dort den Bereich Geldwäscheprävention und Steuerrecht. Davor war er fünf Jahre für die Geldwäscheaufsicht bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg zuständig. Er ist Rechtsanwalt in Hamburg. Das Geldwäschegesetz (GwG) normiert einerseits bestimmte Unternehmen, die als Verpflichtete präventive Pflichten zu erfüllen haben, und andererseits auch natürliche Personen innerhalb bestimmter Berufsgruppen. Das führt in Kanzleien, in denen Angestellte und Partner arbeitsteilig Mandate bearbeiten, zu der Frage, wer im Einzelnen verantwortlich ist. Aber auch in Unternehmen, in denen Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte Geschäfte ihres Arbeitgebers bearbeiten, stellen sich vielfach Praxisfragen und Auslegungsschwierigkeiten. Der Autor gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Veränderungen, die ab dem 10.7.2027 mit Geltung der Geldwäscheverordnung (EU) 1624/2024 einhergehen werden. I. PROBLEMSTELLUNG UND AKTUELLE RECHTSLAGE § 2 GwG bestimmt, welche Unternehmen und natürliche Personen bestimmter Berufsgruppen als sog. „Verpflichtete“ präventive Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen haben. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind dabei im Gegensatz zu vielen anderen Personen der rechtsberatenden Berufe – wie z.B. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – nicht per se Verpflichtete, sondern erst dann, wenn sie risikobehaftete Mandate i.S.d. § 2 I Nr. 10 GwG bearbeiten. In der Praxis führt dies insb. bei angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in Kanzleien tätig sind und bei Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten, die für Unternehmen arbeiten, immer wieder zu der Frage, wer Verpflichtete/r ist und wer für welche Pflichten im Einzelnen verantwortlich ist. Aber auch bei Partnerinnen und Partnern, die in Berufsausübungsgesellschaften (BAGen) organisiert sind, stellt sich die Frage, wer verantwortlich ist oder sinnvollerweise sein sollte. Das ist bei arbeitsteiligem Bearbeiten von Mandaten nicht immer ganz einfach zu beantworten und stellt die Aufsicht führenden Rechtsanwaltskammern vor enorme Herausforderungen. Dies ist zum einen die Verpflichteten (Mitglieder) zu ermitteln und festzustellen, über wen sie überhaupt die Aufsicht führen und andererseits die Klärung, wer für welche Pflichten in den jeweiligen Einheiten in welchem Umfang verantwortlich ist. 1. SITUATION IN UNTERNEHMEN BEI SYNDIKUSRECHTANWÄLTINNEN UND -ANWÄLTEN Am Beispiel von Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten lässt sich dies am ehesten feststellen, wenn die Unternehmen, für die sie arbeiten, selbst keine Verpflichteten nach dem GwG sind: Dann prüft die regionale Rechtsanwaltskammer als zuständige Aufsichtsbehörde gem. §§ 50 Nr. 3, 51 I GwG (nur) die GwG-Pflichten der Mitarbeitenden, die Katalogtätigkeiten ihres Unternehmens i.S.d. § 2 I Nr. 10 GwG bearbeiten. Schon der Umstand, dass Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte Verpflichtete i.S.d. GwG sein können, weil sie gefahrerhöhende Katalogtätigkeiten ihres Unternehmens bearbeiten, das selbst keine Verpflichtete i.S.d. § 2 GwG ist (und damit keiner Aufsicht unterliegt), führt in der Praxis zu kuriosen Ergebnissen. Das ist auch deswegen nicht nachvollziehbar, weil bestimmte GwGPflichten Angestellte von der Verantwortung ausnehmen und dem Unternehmen auferlegen, wie z.B. die Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen als Teil des Risikomanagements (vgl. § 6 III GwG). Im Falle des Vorliegens eines Geldwäsche-Verdachtsfalls gem. § 43 I GwG müssten die Mitarbeitenden z.B. eine Verdachtsmeldung an die FIU erstatten. Diese dürften dann dem Unternehmen (das deren einziger „Mandant“ ist)1 1 Auslegungs- und Anwendungshinweise der BRAK zum GwG, 8. Aufl. 2024, Rn. 15. wegen des sog. „tipping-off-Verbots“ gem. § 47 GwG nichts sagen, es sei denn es läge ein Ausnahmefall gem. § 47 IV GwG vor. Das macht so keinen Sinn und ist auch in der Literatur häufig kritisiert worden.2 2 Hermesmeier/Krais in Bundesverband der Unternehmensjuristen, „Syndikusrechtsanwälte und Geldwäscherecht, FAQ zu den Neuerungen für Syndikusrechtsanwälte und ihre Unternehmen, Stellungnahme v. 17.11.2020; Hermesmeier in „Der Syndikusrechtsanwalt als geldwäscherechtlicher Trojaner im Unternehmen – Findet diese Odyssee bald ein Ende?“ in der Unternehmensjurist 5/2024, 46. Und prüfen können Rechtsanwaltskammern dies auch nicht wirklich effektiv, wenn sie mögliche Geldwäscherisiken, die mit Geschäften des Unternehmens verbunden sein können, im Rahmen ihrer Prüfung betrachten müssten, aber gleichzeitig nicht die Aufsicht über das Unternehmen führen und nur isoliert die Handlungen ihrer Mitglieder betrachten (können). BLUHM, ANWALTLICHE BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN ALS VERPFLICHTETE NACH DEM GELDWÄSCHEGESETZ? BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 AUFSÄTZE 248

Sollte eine Syndikusrechtsanwältin oder ein Syndikusrechtsanwalt dazu verpflichtet sein, GwG-Pflichten zu erfüllen, kann es sein, dass die Betreffenden eine eigene Compliance-Struktur für ihren Tätigkeitsbereich schaffen müssen, die zumindest die ihnen als Angestellte obliegenden Pflichten abdeckt, wie z.B. die Erstellung einer Risikoanalyse gem. § 5 GwG, die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gem. §§ 10 ff. GwG – wozu z.B. eine Risikobewertung gem. § 10 II GwG gehört –, die Beachtung von Meldepflichten gem. §§ 23a, 43 ff. GwG und die Schaffung eines Aufzeichnungs- und Aufbewahrungssystems gem. § 8 GwG.3 3 Zu den einzelnen Pflichten, die von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten im Unternehmen zu erfüllen sind die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BRAK zum GwG, 8. Aufl. 2024, Rn. 15. In Unternehmen, die ihrerseits Verpflichtete gem. § 2 GwG sind, ist die Situation für angestellte Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte – zumindest was die Befreiung von der Erfüllung von Sorgfaltspflichten gem. § 10 VIIIa GwG oder die Implementierung eines Risikomanagements gem. §§ 4 ff. GwG anbelangt – einfacher. Die Delegierung von Meldepflichten ist gem. § 45 IV GwG i.V.m. § 6 VII GwG möglich, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.4 4 Auslegungs- und Anwendungshinweise der BRAK zum GwG, 8. Aufl. 2024, Rn. 15, 172, 183. Dabei ist anerkannt, dass sich die Mitarbeitenden (Verpflichteten) die Prüfprozesse ihres Unternehmens für ihre eigene Pflichterfüllung zu eigen machen dürfen.5 5 Auslegungs- und Anwendungshinweise der BRAK zum GwG, 8. Aufl. 2024, Rn. 97. 2. SITUATION IN KANZLEIEN BEI ANWALTLICHEN ANGESTELLTEN Im Fall von angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einer Kanzlei ergeben sich ähnliche Probleme. Hier haben nach gefestigter Verwaltungspraxis der Kammern alle an einem Mandat der Kanzlei mitwirkenden Angestellten (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) GwG-Pflichten als Verpflichtete zu erfüllen, wenn es sich um eine Katalogtätigkeit i.S.d. § 2 I Nr. 10 GwG handelt. Die Kanzlei selbst und auch die zugelassene BAG, die sogar Mitglied der Kammer ist, ist hingegen keine Verpflichtete, soweit das GwG in § 2 I Nr. 10 GwG auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als natürliche Personen abstellt. In Fällen, in denen z.B. Mitarbeitende arbeitsteilig an einem Kataloggeschäft der Kanzlei mitwirken, indem sie nur zuarbeiten und einen Beitrag leisten, der für sich genommen keine Katalogtätigkeit darstellt (wie z.B. die Prüfung datenschutzrechtlicher Aspekte bei einer M & ATransaktion), werden diese dennoch als Verpflichtete behandelt, weil sie an dem Mandat ihrer Kanzlei mitwirken.6 6 Auslegungs- und Anwendungshinweise der BRAK zum GwG, 8. Aufl. 2024, Rn. 12. 3. SITUATION BEI PARTNERINNEN UND PARTNERN EINER KANZLEI Bei Partnerinnen und Partnern, die an einem Kataloggeschäft ihrer Kanzlei mitwirken, ist die Auslegungs- und Verwaltungspraxis der Kammern dieselbe: Bei gemeinsamer Bearbeitung eines Mandats i.S.v. § 2 I Nr. 10 GwG durch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mehrerer Kanzleien oder innerhalb einer Kanzlei ist nach den Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AAH) der BRAK7 7 Wie vor, Fn. 3. und auch nach der Rechtsprechung jeder für das Mandat verantwortliche sowie (mit-)bearbeitende Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin Verpflichtete/r i.S.d. GwG, wobei auch unwesentliche Bearbeitungselemente genügen, um die Verpflichtetenstellung zu begründen.8 8 S.a. Bay. VGH, Beschl. v. 11.7.2023 – 22 ZB 21.121 Rn. 18, zuvor VG Augsburg, Urt. v. 24.9.2020 – Au 2 K 19.254, 20. Nicht ausschlaggebend sei dabei der konkrete Teilbereich der Sachbearbeitung. Die Verpflichteteneigenschaft liege auch in Fällen vor, bei denen sich eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bei einer M & A-Transaktion der Kanzlei ausschließlich um einen Aspekt kümmert, der für sich genommen keine Katalogtätigkeit i.S.d. § 2 I Nr. 10 GwG darstellt, wie z.B. die Prüfung marken- oder datenschutzrechtlicher Aspekte einer solchen Transaktion. Das Maß der Bearbeitung sei dabei ohne Relevanz, so dass auch unwesentliche Bearbeitungselemente genügen können, um eine Verpflichtetenstellung zu begründen. 4. RECHTLICHE BEWERTUNG DER SITUATION Der Großteil der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben ihren Beruf in größeren Einheiten aus. Dazu gehören auch bei den Kammern zugelassene Berufsausübungsgesellschaften (BAGen) i.S.d. §§ 59b ff. BRAO. Auf 172.084 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet kommen 5.126 BAGen, 54 freiwillig zugelassene Personengesellschaften, 49 LLPs und 27.789 Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte, die in Unternehmen tätig sind.9 9 Mitgliederstatistik der BRAK zum 1.1.2025. 138.715 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind entweder als Einzelanwälte tätig oder organisieren sich in zugelassenen oder nicht zugelassenen BAGen. Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte bearbeiten Geschäfte ihres Unternehmens, in welchem sie angestellt sind, und die der mit diesem verbundenen Unternehmen. In größeren Kanzleien mit arbeitsteiliger Arbeitsweise werden GwG-Pflichten wie das Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG) einheitlich auf Führungsebene gebündelt. Dies ist notwendig, um die Einhaltung der GwG-Pflichten in großen Einheiten zu gewährleisten und zu überwachen. Auch weitere Pflichten wie die Sorgfaltsplichten (§§ 10 ff. GwG), die Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG) und die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG) werden nicht alleine durch die verpflichteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern mit Unterstützung des von der BAG gestellten Fachpersonals erbracht. Der Fokus der Pflichterfüllung nach dem GwG durch Rechtsanwältinnen und -anwälte bzw. Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte liegt somit in Deutschland in den Unternehmen bzw. anwaltlichen BAGen. Soweit das GwG auf die einzelnen Berufsträger als natürliche AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 249

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