BRAK-Mitteilungen 4/2025

Dr. Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europaparlaments, machte sodann in ihrem Impulsvortrag auf die besondere Bedrohungslage, in der sich viele Anwältinnen und Anwälte befänden, aufmerksam. Dabei arbeitete sie die Situation der Anwaltschaft auch unter Bezugnahme auf einen Bericht des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten Diego Garc´ı a-Saya´n sowie auf eine aktuelle, im Rahmen des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) auch unter Beteiligung der BRAK durchgeführten Studie heraus.5 5 Zu den Ergebnissen der Umfrage s. ausf. Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 8. Eine große Zahl der befragten Anwältinnen und Anwälte habe innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre Angriffe mit teils erheblichen Auswirkungen erlebt. Nicht wenige dächten darüber nach, den Beruf zu verlassen. Auch vor diesem Hintergrund sei es zu begrüßen, dass die Konvention als bindendes internationales Abkommen konkrete Schutzmechanismen vorsehe. Die Konvention sei ein Meilenstein zur Absicherung der Anwaltschaft und damit ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit insgesamt. In zwei nachfolgenden Diskussionspanels kamen zunächst Staatenvertreter zu Wort, die ihre Erfahrungen bei der Erarbeitung und den Verhandlungen zur Konvention schilderten und auf das avisierte Vorgehen ihres jeweiligen Heimatstaats eingingen. Im zweiten Panel gewährten hochrangige Vertreter der Anwaltschaft Einblicke in aktuelle praktische Herausforderungen in ihren Staaten. Angriffe auf die Anwaltschaft durch Private wie durch Staaten unterstrichen den Bedarf nach der neuen Konvention. In den sich jeweils anschließenden Fragerunden diskutierten die Gäste der Veranstaltung mit den Podiumsteilnehmern. Der Austausch wurde sodann im Garten des Anwesens bei einem Empfang fortgesetzt, in dem der sommerliche Abend seinen Ausklang nahm. BFB-REPRÄSENTANTENRUNDE Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) organisiert regelmäßig Repräsentantenrunden seiner Mitgliedsorganisationen in Brüssel, um mit Vertretern der EU-Institutionen in den Dialog zu treten: Die letzte Sitzung fand am 12.6.2025 statt, an der auch die BRAK teilnahm und sich im Austausch mit Martin le Vrang aus der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission zu berufsrechtspolitischen Themen einbrachte. Im Fokus stand u.a. die Empfehlung der Europäischen Kommission (EU 2023/7700) zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen6 6 Vgl. hierzu die Nachr. aus Brüssel 23/2023, 17/2023. sowie die Frage, inwieweit digitale Instrumente verstärkt eingesetzt werden können, um auch das Anerkennungsverfahren effizienter auszugestalten – z.B. zur Beurteilung der Echtheit von Dokumenten oder zur Bereitstellung automatisierter Übersetzungen. Eines der formulierten Ziele der bereits 2023 veröffentlichten Empfehlung, ist die Etablierung einer besseren Übersichts- und Vergleichsbasis zur Anerkennung von Drittstaatsqualifikationen. Dadurch sollen Anerkennungsverfahren beschleunigt und dem bestehenden Fachkräftemangel wirksamer begegnet werden. Der Geltungsbereich dieser Maßnahmen umfasst auch reglementierte Berufsgruppen. Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass in der Europäischen Union erlangte Berufsqualifikationen unabhängig von der Staatsangehörigkeit anerkannt werden. Liegt bei Drittstaatsangehörigen eine gleichwertige Qualifikation wie bei Unionsbürgerinnen und -bürgern vor, soll es im Ergebnis keine Ungleichbehandlung bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen geben dürfen. Dies entspreche dem von der Kommission verfolgten „Skills First“-Ansatz. Das Gebot der Gleichbehandlung soll sich zugleich auch auf das Anerkennungsverfahren als solches mit Blick auf Drittstaatsangehörige erstrecken, indem sichergestellt wird, dass diese der gleiche Umfang der Nachweiserbringung trifft wie Angehörige von Mitgliedstaaten. Zudem soll die Anerkennung losgelöst werden von Sprachfähigkeiten – zumindest soweit diese nicht wesentlicher Bestandteil der Qualifikation selbst sind. Die BRAK betonte, dass der Anwaltsberuf eine besondere Stellung im Rechtsstaat und in der Gewährleistung des Zugangs zum Recht einnimmt – dies erfordert die Absicherung der Qualität anwaltlicher Berufsqualifikation und der Qualität der anwaltlichen Tätigkeit. ECBA FRÜHLINGSKONFERENZ Ende April 2025 fand in Sorrent die diesjährige Frühlingskonferenz der European Criminal Bar Association (ECBA) statt. Erörtert wurden in drei Paneldiskussionsrunden die Bedrohung der anwaltlichen Vertraulichkeit in Europa, Beschlagnahme und Vermögensabschöpfung ohne Verurteilung sowie der Umgang mit Medien und PR in Strafverfahren. Eröffnet wurde die Konferenz nach einer Begrüßung durch die ECBA-Präsidentin Vaˆnia Costa Ramos durch Keynote-Reden des Vizepräsidenten des Italienischen Verfassungsgerichtshofs Francesco Vigano` und des EGMR-Richters Raffaele Sabato. Zu ihrem Abschluss wurde des verstorbenen Gründungsmitglieds Mischa Wladimiroff gedacht. Die BRAK ist seit 2021 selbst kollektives Mitglied der ECBA, ihr Engagement in der Organisation begann jedoch bereits viele Jahre zuvor. Die nächste ECBA-Konferenz findet im September in Belgrad statt. VORBEREITUNG EINES EU-RECHTSAKTS ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG Die Europäische Kommission führt noch bis zum 12.9. 2025 eine Konsultation zur Vorratsdatenspeicherung durch Diensteanbieter für Strafverfahren durch. Die Unterschiede in den Regelungsrahmen der Mitgliedstaaten erschwerten demnach eine effektive Bekämpfung von Straftaten. Heutzutage hätten beinahe alle Straftaten eine digitale Komponente, mehr als 85 % der ErAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 AUS DER ARBEIT DER BRAK 272

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0